Wenn ein Schaden während einer selbstständigen, beruflichen Tätigkeit verschuldet wird, kommt Ihre Privathaftpflichtversicherung nicht für den Schaden auf. In diesem Fall müssen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung haben.

 

Ganz einfach ausgedrückt:

Wenn Sie für eine selbständige Tätigkeit entlohnt werden, brauchen Sie zu Ihrer Absicherung eine Berufshaftpflichtversicherung. Gerade im Personaltrainingsbereich und als Presenter, Instructor, Fitnesstrainer und Personal-Trainer ist der Abschluß einer Berufshaftpflichtversicherung besonders wichtig, da Schadenfälle oft im Zusammenhang mit Personenschäden stehen.

Eventuell aus dem Schaden resultierende Regressansprüche von Krankenversicherern und/oder Rentenzahlungen stellen ein erhebliches, finanzielles Risiko für Sie da. Neben den Risikoargumenten spielt auch bei der Selbstständigkeits-/Scheinselbständigkeitsprüfung die entsprechende Berufshaftpflichtversicherung eine wichtige Rolle.

Freie Mitarbeit im Studio

Auch wenn Sie nicht im Personaltrainigsbereich tätig sind, sondern als freier Mitarbeiter eines Fitnesstudios arbeiten, brauchen Sie Ihre eigene Berufshaftpflichtversicherung. Im Falle Ihres nachgewiesen Verschuldens wird sich der Haftpflichtversicherer des Studios den Schaden bei Ihnen zurückholen.
Unsere Erfahrung zeigt, daß immer mehr Studios dazu übergehen sich von Ihren freien Mitarbeitern eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen zu lassen. Wir haben für Sie eine Möglichkeit geschaffen, sich zu günstigen Beiträgen sehr gut zu versichern.

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