Für Freiberufler und Firmeninhaber, die nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht arbeiten können, sind Einnahmeausfälle nicht das einzige Problem, denn auch die Betriebskosten laufen weiter. Welche Versicherungen in solchen Fällen die Existenz sichern können.

Bei vielen Selbstständigen und Firmen, wie Ärzten, Architekten, Anwälten oder Sachverständigen, sowie bei kleineren Unternehmen ist der geschäftliche Erfolg hauptsächlich von der Person und Arbeitskraft des Inhabers abhängig. Für viele Arbeitsabläufe, wie die Kundenbetreuung oder auch die Neukundengewinnung, ist hier vorwiegend oder sogar alleine der Firmeninhaber zuständig. Fällt seine Arbeitskraft aus, hat dies dementsprechend gravierende finanzielle Auswirkungen.

Ist der Geschäftsführer oder Firmeninhaber für längere Zeit nicht arbeitsfähig, kommt es in vielen Betrieben zu Umsatzverlusten. Die Betriebskosten laufen jedoch weiter. Die private Versicherungswirtschaft bietet speziell für diesen Fall passende Absicherungslösungen an.

Umsatzabsicherung

Vielen ist die Betriebsunterbrechungs-Versicherung bekannt. Sie sichert Umsatzausfälle, die durch Sachschäden beispielsweise infolge von Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch entstanden sind, ab. Nicht zum Versicherungsumfang einer solchen Police gehört es, wenn der Betrieb durch Unfall, Krankheit oder behördlich verhängte Quarantäne ruhen muss. Allerdings gibt es für Selbstständige oder Freiberufler auch dafür eine spezielle Betriebsunterbrechungs-Versicherung.

Diese Versicherungsart wird beispielsweise unter den Bezeichnungen Praxis- oder Kanzlei-Ausfallversicherung, Existenz-Betriebsunterbrechungs-Versicherung, Betriebskosten-Versicherung oder Ertragsausfall-Versicherung angeboten. Versicherungsschutz besteht hier für betriebliche Fixkosten wie Personalkosten und Sozialabgaben, Versicherungen, Finanzierungskosten, Büromiete, Abschreibungen auf Sachanlagen oder Leasingraten.

Selbst der entgangene Betriebsgewinn kann in den Schutz mit eingeschlossen werden. Dabei sind die Höchst-Versicherungssummen in der Regel auf die Fixkosten oder den angenommenen Umsatz begrenzt.

Krankentagegeld alleine reicht meist nicht

Wer als Selbstständiger in seiner Krankenversicherung ein Krankentagegeld mit eingeschlossen hat, erhält, je nach Vertragsvereinbarung, in der Regel maximal den nachgewiesenen Einkommensverlust.

Die weiterlaufenden Betriebskosten für Personal, Miete, Leasing und Betriebsversicherungen sind somit nicht abgesichert.

Versicherungsexperten empfehlen daher eine Kombination aus Krankentagegeld- und einer speziellen Betriebsunterbrechungs-Versicherung. Eine entsprechende Absicherung gleicht im Versicherungsfall nicht nur die Einkommensverluste aus, sondern deckt auch die weiterlaufenden Betriebskosten ab.

(verpd)

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