Firmeninhaber, die ihren Versicherungsschutz entsprechend den jährlichen Auswertungen anpassen, sparen sich Geld und Ärger.

Am Jahresanfang weiß ein Unternehmer in der Regel, welchen Gewinn oder Verlust seine Firma letztes Jahr hatte und wie hoch die jährlichen Kosten und das aktuelle Firmenanlagevermögen sind. Wer seine Betriebsversicherungen entsprechend den aktuellen Gegebenheiten anpasst, kann sich sicher sein, weder zu viel Prämien zu zahlen noch im Schadenfall zu wenig Entschädigung zu bekommen.

Wie auch bei anderen Versicherungsarten ist es bei einigen Firmenversicherungen in zweierlei Hinsicht wichtig, dass die Versicherungssummen zu den tatsächlichen Gegebenheiten passen. Ist die vereinbarte Versicherungssumme zu niedrig, reduziert sich im Schadenfall die Entschädigung entsprechend. Der Versicherungskunde muss dann die Differenz zwischen dem tatsächlichen und dem vom Versicherer bezahlten Schaden selbst tragen.

Bei einer zu hohen Versicherungssumme leistet der Versicherer im Schadenfall maximal den tatsächlichen Schaden. Der Kunde hat in Relation zu seinem tatsächlichen Schutz dann unnötig viel Prämie bezahlt.

Wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist

Zum Beispiel sind in einer Geschäftsinhalts-Versicherung der Wiederbeschaffungswert (Neuwert) der Betriebseinrichtung sowie die Waren und Vorräte einer Firma versichert, wenn diese durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm/Hagel beschädigt werden.

Ist die vereinbarte Versicherungssumme jedoch niedriger als der tatsächliche Wert, besteht also eine sogenannte Unterversicherung, wird nur eine entsprechend niedrigere Entschädigungssumme ausbezahlt.

Beispiel: Die Versicherungssumme einer Geschäftsinhalts-Police beträgt 300.000 Euro. Der tatsächliche Wiederbeschaffungswert der versicherten Sachen liegt jedoch bei 600.000 Euro. Bei einem Brand entsteht ein Schaden in Höhe von 300.000 Euro. In diesem Falle werden vom tatsächlichen Schaden nur 150.000 Euro (50 Prozent) von der Versicherung bezahlt, da der Kunde zu 50 Prozent unterversichert war.

Wie sich die Unterversicherung vermeiden lässt

Die meisten Waren und Dienstleistungen unterliegen einer ständigen Preissteigerung. Wird keine regelmäßige Anpassung durchgeführt, besteht die Gefahr einer Unterversicherung, auch wenn sich beispielsweise an der Betriebseinrichtung nichts geändert hat. Die meisten Versicherer bieten diesbezüglich einen Wertzuschlag beziehungsweise eine Summenanpassung an. Die vereinbarte dynamische Komponente passt dabei automatisch die Versicherungssumme der Preisentwicklung an und vermeidet dadurch eine Unterversicherung.

Zudem gewähren einige Versicherer zur Summenanpassung auch einen prozentualen Anteil der Versicherungssumme als Vorsorge. Ist für bestimmte Positionen wie zum Beispiel Vorräte eine Versicherung auf „Erstes Risiko“ vereinbart, wird eine eventuelle Unterversicherung bis zur vereinbarten Höhe nicht berücksichtigt.

Einige Versicherer bieten auch einen Unterversicherungs-Verzicht an, wenn der Schaden einen vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme nicht übersteigt oder nicht höher ist als der vereinbarte Betrag.

Gegen eine zu hohe Prämie

Ist die Versicherungssumme höher als der Versicherungswert, wird nur der tatsächliche Schaden ersetzt, da die Entschädigung nämlich nicht zu einer Bereicherung führen darf. Da die Höhe der Versicherungsprämie von der Versicherungssumme abhängt, zahlt der Versicherungskunde bei einer Überversicherung im Vergleich zu seinem tatsächlich benötigten Versicherungsschutz allerdings zu viel.

Dies gilt im Übrigen auch für die Betriebsunterbrechungs-Versicherung, auch Ertragsausfall-Versicherung genannt. Diese ersetzt beispielsweise im Brandfall den entgangenen Betriebsgewinn und die fortlaufenden Kosten inklusive Löhnen und Gehältern. Der Ertragsausfall wird bis zu einem vereinbarten Zeitraum bezahlt, spätestens bis die Firma ihre Tätigkeit wiederaufnehmen kann. Die Versicherungssumme sollte dabei den bisherigen und zu erwartenden fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn entsprechen (= Versicherungswert).

Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles die Versicherungssumme höher als der tatsächliche Versicherungswert, wird auch hier maximal der Versicherungswert ausbezahlt. Jeder, der sichergehen möchte, dass er weder unter- noch überversichert ist, sollte sich von einem Fischer & Fischer Versicherungsexperten regelmäßig beraten lassen. Dies gilt nicht nur zum Jahresanfang, sondern auch wenn Änderungen im Betrieb wie zusätzliche Anschaffungen von Inventar und Maschinen anstehen.

(verpd)

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