Bildschirmarbeit ist anstrengend für die Augen. Deshalb haben Arbeitnehmer, die am Bildschirm arbeiten, Anspruch auf eine regelmäßige Augenuntersuchung. Jeder Einzelne kann aber auch selber einiges tun, um seine Augen zu schonen. Wichtig ist dies vor allem bei Kindern und Jugendlichen.

Das stundenlange Starren auf einem Bildschirm hat Folgen: Die Augen sind trocken, brennen oder tränen. Das Deutsche Grüne Kreuz (DGK) warnt in diesem Zusammenhang vor dem „Büroaugen-Syndrom“. Im Extremfall ist sogar das Sehvermögen gefährdet.

Nach Angaben des Deutschen Grünen Kreuzes (DGK) klagt jeder fünfte Patient, der zum Augenarzt geht, über brennende, lichtempfindliche und/oder juckende Augen. Ursache hierfür ist zumeist das stundenlange Starren auf dem Bildschirm. Hierbei reduziert sich nämlich der Lidschlag mit der Folge, dass der Tränenfilm die Augen nicht mehr richtig schützt. Eine trockene Luft bei klimatisierten Büros verschärft dieses „Büroaugen-Syndrom“.

Gefährdet sind aber nicht nur langjährige Mitarbeiter, die über Jahre hinweg am Bildschirm arbeiten, sondern und vor allem auch Kinder und Jugendliche und zwar durch die intensive Nutzung von Tablet, Smartphone und Co. Nach Angaben des Kuratoriums Gutes Sehen e.V. (KGS) tragen heute rund dreimal so viele Jugendliche eine Brille wie noch vor 65 Jahren. Wissenschaftlicher sehen hier einen Zusammenhang mit der Nutzung von Bildschirmgeräten, denn mehr als ein Drittel, konkret 37 Prozent der 21- bis 35-Jährigen starren laut KGS täglich mehr als neun Stunden auf diese Geräte.

Draußen sein schützt die Augen

Das Starren auf einen Bildschirm beziehungsweise ein kurzer Sehabstand und das fehlende natürliche Licht sind Faktoren, die zu einer Kurzsichtigkeit führen können. Sie regen nämlich ein Wachstum des Auges an. Es wird länger als normal, wobei dieses Wachstum bis zum 30. Lebensjahr andauern kann. Vor allem die Generation Y, also Personen, die in den 1980er Jahren und später geboren wurden und seit frühester Kindheit mit entsprechenden Geräten umgehen, sind betroffen.

Experten empfehlen deshalb die Nutzung elektronischer Geräte einzuschränken und stattdessen für Bewegung im Freien zu sorgen. Menschen, die älter als 30 Jahre sind, haben dieses Problem zwar nicht, denn deren Augapfel ist bereits ausgewachsen. Dafür sinkt mit zunehmendem Alter die Elastizität der Linse: Entfernungswechsel bereiten Schwierigkeiten. Die typische Altersweitsichtigkeit beginnt ab circa 40 Jahren. Lässt mit dem Alter die Sehfähigkeit nach, wird eine Brille – und in diesem Fall eine spezielle Bildschirmarbeitsbrille – immer wichtiger.

Diese Brillen sind an den typischen Sehbereich (50 bis 100 Zentimeter) in der Kurz- und Mitteldistanz angepasst; ein Bereich, den typische Lese- oder Fernbrillen nicht abdecken. Die Experten des KGS empfehlen außerdem die Verwendung von Brillengläsern mit Entspiegelung. Zur Entlastung der Augen trägt es übrigens bei, die Tätigkeit am Bildschirm alle halbe Stunde für mehrere Minuten zu unterbrechen und bewusst in die Ferne zu schauen und zu blinzeln, um so die Tränenflüssigkeit wieder besser zu verteilen.

Wer zahlt die Bildschirmarbeitsbrille?

Wer an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeitet, hat nicht nur einen gesetzlichen Anspruch auf eine erstmalige Augenuntersuchung vor Aufnahme der Tätigkeit, sondern auch auf regelmäßige Augenuntersuchungen. Diese muss der Arbeitgeber nach der Bildschirmarbeitsplatz-Verordnung entweder anbieten oder bezahlen. Für Mitarbeiter über 40 Jahren wird hierbei eine wiederholende Untersuchung alle drei Jahre, für Mitarbeiter unter 40 Jahren alle fünf Jahre empfohlen.

Eine Bildschirmarbeitsbrille ist ein Teil der persönlichen Schutzausrüstung, das heißt, der Arbeitgeber hat die Kosten dafür ganz oder teilweise zu übernehmen, doch nur sofern eine entsprechende Bescheinigung vom Augenarzt beziehungsweise Optiker vorliegt. Der Arbeitgeber muss allerdings nur die Kosten für eine Basisversorgung tragen. Zusatzleistungen, wie zum Beispiel eine Entspiegelung oder die Verwendung besonders gehärteter Gläser sind in aller Regel vom Arbeitnehmer selbst zu bezahlen.

Ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber vorab ist sinnvoll, um die Rahmenbedingungen abzuklären. Außerdem übernimmt, je nach Vertragsvereinbarung, auch eine bestehende private Kranken(zusatz)-Versicherung die anteiligen oder kompletten Kosten für eine Bildschirmbrille. Über die Details klärt ein Versicherungsfachmann auf. Weiterführende Informationen zum Thema liefert die Broschüre „Sehhilfen am Bildschirmarbeitsplatz“ der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Informativ ist außerdem die Broschüre „Besser sehen mit der Bildschirmbrille“ des KGS.

Quelle: (verpd)

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