Stirbt ein Bezieher einer gesetzlichen Alters- oder Erwerbsminderungsrente, hat dessen hinterbliebener Ehepartner Anspruch auf einen Rentenvorschuss in Höhe von drei Monatsrenten, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind und der Antrag dafür rechtzeitig gestellt wird.
Letztes Jahr haben knapp 6,2 Millionen Bürger hierzulande eine gesetzliche Hinterbliebenenrente erhalten. Dass diese alleine in der Regel nicht ausreicht, um den Lebensstandard der hinterbliebenen Angehörigen zu sichern, verdeutlicht eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung.
Nicht nur die Coronakrise wirkt sich deutlich auf die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung aus, wie ein aktueller Bericht zur Finanzentwicklung zeigt. Das hat unter anderem zur Folge, dass der Beitragssatz wohl schneller steigt, als noch im letzten Jahr angenommen.
Wer eine gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen will, muss einen entsprechenden Rentenantrag stellen. Eine kostenlose Broschüre zeigt, was dabei zu beachten ist.
Inwieweit ein Bezieher von Arbeitslosengeld II, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt, aufgrund einer Krankheit Anspruch auf die Kostenübernahme für Rehabilitations-Maßnahmen durch den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung hat, zeigt ein Gerichtsurteil.
Zum 1. Juli dieses Jahres kann sich jeder, der bereits eine gesetzliche Rente von der Deutschen Rentenversicherung erhält, über eine deutliche Rentenerhöhung freuen. Das gesetzliche Rentenniveau hat sich dagegen nur wenig geändert.
Jüngst wurde der aktuelle Rentenversicherungs-Bericht von der Bundesregierung veröffentlicht. Er zeigt, wie sich die Rente bis 2032 voraussichtlich entwickelt und belegt, warum die staatlich geförderte Altersvorsorge eine zunehmend wichtigere Rolle spielt.
Die anhaltend gute Konjunktur- und Beschäftigungslage lässt die Rücklagen der gesetzlichen Rentenversicherung weiterwachsen. Warum die Arbeitgeber und Arbeitnehmer jedoch nicht mit einer Reduzierung des Rentenbeitragssatzes rechnen sollten.
Minijobber können im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern widersprechen, wenn sie nicht der gesetzlichen Rentenversicherung angehören möchten. Das hat Vor-, aber auch Nachteile.
Seit 2002 erhält fast jeder gesetzlich Rentenversicherte ab dem 27. Lebensjahr jährlich seine persönlichen Renteninformationen von der Deutschen Rentenversicherung zugesandt. Doch für viele sind die enthaltenen Angaben nicht verständlich, wie eine Umfrage zeigt.
In welchen Fällen ein Sportverein für seinen Trainer Sozialabgaben wie Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung zahlen muss, belegt ein aktuelles Gerichtsurteil.
Im Rahmen der jährlichen Rentenanpassung zum 1. Juli eines Jahres ändert sich auch der Freibetrag, bis zu welchem Bezieher einer gesetzlichen Witwen- oder Witwerrente hinzuverdienen dürfen, ohne dass es zu einem Rentenabzug kommt.
Einige haben die Möglichkeit, vor der regulären Regelaltersgrenze in Rente zu gehen. Doch dies ist häufig nur mit Rentenabschlägen möglich. Mit welchen Einbußen man im Vergleich zur normalen Altersrente rechnen muss.
Wenn ein gesetzlich Rentenversicherter stirbt, hat der hinterbliebene Ehepartner für maximal drei Monate Anspruch auf eine höhere gesetzliche Witwen- oder Witwerrente, als diese im Normalfall ist. War der Verstorbene bereits Rentner, wird das Geld auf Antrag auch als Vorschuss gezahlt.
Es gibt zahlreiche Behauptungen in Bezug auf die gesetzliche Rente, die nicht stimmen und für den Einzelnen, der diese glaubt und danach handelt, sogar teure Folgen haben können.
In der Regel bekommt ein Arbeitnehmer jedes Jahr bis Ende April von seinem Arbeitgeber eine Kopie der Jahresmeldung für die Sozialversicherung. Diese gilt es genau zu prüfen, denn aus diesen Angaben berechnen sich die gesetzlichen Rentenansprüche.
Mitte diesen Jahres gibt es für die fast 21 Millionen Bezieher einer gesetzlichen Rente deutlich höhere Rentenbezüge, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor Kurzem verkündete.
Eine Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt, wie hoch der Anteil der Personen ist, die zwar eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommen, aber dennoch ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können und auf eine Grundsicherung angewiesen sind.
Jeder, der eine gesetzliche Altersrente, eine gesetzliche Erwerbsminderungs-Rente oder eine gesetzliche Hinterbliebenenrente will, muss dazu teils fristgerecht einen entsprechenden Antrag stellen. Eine aktualisierte Broschüre zeigt, worauf man beim Rentenantrag achten muss.
Wer im Alter finanziell abgesichert sein will, kann sich nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen. Mit einer privaten Rentenversicherung lässt sich bedarfsgerecht und dennoch flexibel vorsorgen. Um den individuellen Ansprüchen gerecht zu werden, stehen verschiedenste Varianten zur Verfügung.
Noch nie wollten so viele Bundesbürger die Möglichkeit zum früheren Renteneintritt in Verbindung mit einer abschlagsfreien gesetzlichen Altersrente nutzen wie im Jahr 2017. Das zeigen jüngste Daten der Deutschen Rentenversicherung.
Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, ohne Nachteile bei der gesetzlichen Altersrente in Kauf nehmen zu müssen, kann nicht zu einem beliebigen Zeitpunkt Rentenversicherungs-Beiträge nachzahlen. Das belegt ein Urteil eines Landessozialgerichts.
Für alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig versichert sind, änderten sich zum Jahresanfang die Mindest- und auch Höchstgrenzen der Rentenversicherungs-Beiträge. Neues gibt es auch bei den Renten, die auf diesen freiwilligen Rentenversicherungs-Beiträgen basieren.
Seit 1. Januar 2018 haben sich die Altersgrenzen für die abschlagfreie gesetzliche Altersrente geändert.
In den ersten neun Monaten 2017 haben die gesetzlichen Krankenkassen deutlich mehr eingenommen als ausgegeben. Je nach Kassenart und Leistungsbereich gab es jedoch deutliche Unterschiede.
Für eine ausreichende finanzielle Hinterbliebenen-Absicherung ist es wichtig zu wissen, wie hoch die voraussichtlichen gesetzlichen Witwen-/ Witwer- oder Waisen-Rentenansprüche tatsächlich sind. Dass damit in der Regel nur eine Teilabsicherung möglich ist, zeigt eine aktuelle Statistik.
Das Bundeskabinett hat jüngst den Rentenversicherungs-Bericht 2017 und die Beitragssatzverordnung 2018 beschlossen. Dies bedeutet positive Effekte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Zahlreiche Träger der gesetzlichen Rentenversicherung warnen vor verschiedenen dreisten Maschen von Kriminellen, mit denen diese arglose Rentner und/oder gesetzlich Rentenversicherte betrügen wollen.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Frage der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten im Ausland zur Erhöhung eines gesetzlichen Rentenanspruchs befasst.
Jedes Jahr erhält ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Kopie der Jahresmeldung für die Sozialversicherung, aus der sich die Rentenansprüche berechnen. Der Arbeitnehmer sollte diese genau prüfen, denn Fehler in diesen Daten könnten die künftige Rente mindern.
Nach einem aktuellen Armutsbericht sind die heutigen Rentenbezieher im Vergleich zur Gesamtbevölkerung zum zweiten Mal in Folge überdurchschnittlich hoch von Armut betroffen. Auch die Zahl der Rentner, die finanzielle Hilfe vom Staat für ihren Lebensunterhalt benötigen, steigt.
Ab dem 1. Juli 2017 können schon ab 50-Jährige im Rahmen des sogenannten Flexi-Rentengesetzes Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung tätigen, um Abschläge bei ihrer künftigen Rente zu vermeiden.
Es kann teuer werden, wenn eine Witwe oder ein Witwer wieder heiraten und sie dies nicht umgehend dem Rentenversicherungs-Träger mitteilen, wie ein Gerichtsurteil belegt.
Inwieweit nach einem Arbeitsunfall der Grad der Erwerbsminderung darüber entscheidet, ob ein Verunfallter eine Verletztenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung erhält und welche Probleme es bei der Festlegung des Erwerbsminderungsgrades geben kann, belegt ein Gerichtsurteil.