Wer eine gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen will, muss einen entsprechenden Rentenantrag stellen. Eine kostenlose Broschüre zeigt, was dabei zu beachten ist.

Die gesetzliche Altersrente wird nicht automatisch mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt. Um eine solche Rente zu erhalten, ist nämlich ein Rentenantrag notwendig. Eine Voraussetzung, damit es nicht zu einer fehlerhaften Berechnung der Rentenhöhe oder zu Verzögerungen bei der Rentenauszahlung kommt, ist, dass man die Rente rechtzeitig beantragt und dabei keine wichtigen Angaben und Unterlagen vergisst. Details verdeutlicht eine kostenlose Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.

Eine gesetzliche Altersrente erhält nur, wer je nach Altersrentenart die entsprechenden Kriterien wie das Erreichen des jeweiligen Rentenalters und die vorgegebene Mindestversicherungs-Zeit (Wartezeit) erfüllt. Auch eine reguläre Altersrente (Regelaltersrente) wird nach Erreichen der vorgeschriebenen fünfjährigen Wartezeit und des Renteneintrittsalters, das je nach Geburtsjahr zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr liegt, nicht automatisch ausbezahlt, sondern man muss einen Antrag stellen.

Die Beantragung sollte rechtzeitig und vollständig erfolgen. Fehlende Angaben oder Dokumente können zu einer zu niedrigen Rentenhöhe, einer verzögerten Rentenzahlung oder sogar einer Ablehnung des Rentenantrages führen. Worauf man bei der Beantragung zu achten hat, um solche Nachteile zu vermeiden, verdeutlichen der Webauftritt und die downloadbare Broschüre „Ihr Rentenantrag – so geht’s“ der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Fristen und notwendige Unterlagen

Der DRV rät zum Beispiel, einen Rentenantrag für eine Altersrente rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zu stellen, damit die notwendigen Daten und Unterlagen zur Anspruchsprüfung und Rentenberechnung rechtzeitig vorliegen. Dadurch ist eine pünktliche Auszahlung ab dem gewünschten Rentenbeginn möglich.

Prinzipiell sollte ein Rentenantrag spätestens drei Monate nach dem Monat, in dem alle Voraussetzungen für die gewünschte Rentenart als erfüllt gelten, gestellt werden; nur dann kann die Rentenauszahlung auch rückwirkend (bis zu drei Monaten) erfolgen. Wer den Rentenantrag erst später stellt, zum Beispiel erst nach vier Monaten, bekommt die Rente frühestens ab dem Antragsmonat.

Wichtig ist ferner, dass alle im Antrag abgefragten Daten wie die persönliche steuerliche Identifikationsnummer, die Rentenversicherungs-Nummer, die Bankverbindung, die Krankenkasse oder Krankenversicherung und die Krankenversicherungs-Nummer eingetragen werden. Zudem müssen auch bestimmte Dokumente und Nachweise wie eine bestätigte Kopie des Personalausweises, die Geburtsurkunden der Kinder und Nachweise über die Berufsausbildungen dem Antrag beigefügt werden.

Die Antragstellung

Der Rentenantrag kann bei einer der bundesweiten DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen bezogen, direkt online beim DRV heruntergeladen oder über die DRV-Servicetelefonnummer 0800 10004800 bestellt werden. Die Antragstellung kann persönlich vor Ort an der DRV-Auskunfts- und Beratungsstelle, den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen am Wohnort oder an einem Versicherungsamt erfolgen.

Alternativ kann der Rentenantrag auch direkt online beim DRV gestellt oder in Papierform ausgedruckt, ausgefüllt und mit den notwendigen Unterlagen versehen an den zuständigen Rentenversicherungs-Träger gesendet werden. Wer sich bei der Beantragung nicht sicher ist oder noch Fragen dazu hat, sollte den Rentenantrag im Rahmen einer persönlichen Beratung in einer der Beratungs- und Auskunftsstellen der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Im Beratungsgespräch kann der jeweilige Sachbearbeiter des DRV auch auf individuelle Fragen und persönliche Umstände des Antragstellers eingehen und sicherstellen, dass die Antragsunterlagen für eine schnelle Bearbeitung auf kurzem Wege an die richtigen Stellen weitergeleitet werden. Übrigens: Für alle, die sich sinnvollerweise lange bevor sie in Rente gehen, informieren möchten, inwieweit ihre voraussichtlichen Alterseinkünfte ausreichen, um im Alter den Lebensstandard zu halten, empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsexperten der privaten Versicherungswirtschaft.

Quelle: (verpd)

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