Ohne einen Antrag gibt es keine gesetzliche Rente. Worauf bei der Antragstellung zu achten ist, um Nachfragen und Probleme zu vermeiden, zeigt eine kostenlose Broschüre.

Um eine gesetzliche Rente zu bekommen, muss man je nach Rentenart nicht nur bestimmte Kriterien erfüllen, sondern auch einen entsprechenden Rentenantrag stellen – das gilt für die Altersrente genauso wie für die Hinterbliebenenrente und die Erwerbsminderungsrente. Eine kostenlose Broschüre der Deutschen Rentenversicherung erklärt, welche Angaben und Unterlagen für einen Rentenantrag notwendig sind, aber auch inwieweit Fristen beachtet werden müssen, um eine schnelle und fehlerlose Bearbeitung zu ermöglichen.

Jährlich werden in Deutschland weit über 1,6 Millionen Anträge auf die Erteilung einer gesetzlichen Rente bei den zuständigen Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gestellt. Neben den versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen wie beispielsweise für die gesetzliche Altersrente das Erreichen einer Mindestversicherungs-Zeit (Wartezeit) und eines bestimmten Renteneintrittsalters gibt es nämlich eine gesetzliche Rente nicht ohne vorherige Beantragung. Das gilt für die gesetzliche Altersrente und auch für die gesetzliche Hinterbliebenen- und Erwerbsminderungsrente.

Wichtig ist, dass der Rentenantrag rechtzeitig und vollständig erfolgt, denn fehlende Angaben oder Dokumente können nicht nur die Antragsbearbeitung verzögern, sondern auch zu einer zu niedrigen Rentenhöhe, einer verzögerten Rentenzahlung oder gar einer Ablehnung des Rentenantrages führen. Die downloadbare Broschüre „Ihr Rentenantrag – so geht’s“ der Deutschen Rentenversicherung (DRV) verdeutlicht, worauf es bei einer richtigen Beantragung ankommt und welche Fehler man unbedingt vermeiden sollte.

Wo es den Rentenantrag gibt

Unter anderem erklärt die Broschüre je nach Rentenart, wo und wann ein Rentenantrag zu stellen ist, aber auch welche Dokumente beizulegen sind. Zudem werden Sonderfälle, beispielsweise wenn man vom Ausland aus einen Rentenantrag stellen möchte, beschrieben. Abgerundet wird die Broschüre durch eine Liste mit Anschriften und Telefonnummern der Träger der GRV.

Der Rentenantrag selbst kann bei einer der bundesweiten DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen angefordert oder abgeholt, direkt online beim DRV heruntergeladen oder über die DRV-Servicetelefonnummer 0800 10004800 bestellt werden. Eine Beantragung ist persönlich vor Ort an einer der DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen sowie in Gemeindeverwaltungen oder Versicherungsämtern möglich.

Alternativ lässt sich ein Rentenantrag auch direkt online beim DRV stellen oder in Papierform ausgedruckt und ausgefüllt an den zuständigen Rentenversicherungs-Träger senden.

Warum der Zeitpunkt der Antragstellung wichtig ist

In einigen Fällen hängt der frühestmögliche Beginn der Rentenauszahlung vom Zeitpunkt der Antragstellung ab. Der DRV rät beispielsweise, einen Antrag für eine gesetzliche Altersrente drei Monate vor dem Rentenbeginn zu stellen, damit für die Antragsbearbeitung genügend Zeit ist und die Rente pünktlich und ohne Verzögerungen nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ausbezahlt wird.

Grundsätzlich sollte man spätestens drei Monate nach Ablauf des Monats, an dem alle Voraussetzungen für die Altersrente erfüllt sind, wie zum Beispiel nach Erreichen des Rentenalters, einen Rentenantrag stellen. Die Auszahlung der Altersrente erfolgt nämlich nur maximal drei Monate rückwirkend. Wird der Rentenantrag später gestellt, beginnt die Rentenauszahlung frühestens am Antragsmonat.

Bei der gesetzlichen Witwen-/Witwerrente oder Waisenrente reicht es dagegen, wenn man den Rentenantrag innerhalb zwölf Kalendermonaten, nachdem der Ehepartner oder der Elternteil verstorben ist, einreicht, damit keine Rentenbezüge „verfallen“. Eine solche Hinterbliebenenrente wird nämlich maximal für zwölf Kalendermonate vor dem Antragsmonat rückwirkend ausbezahlt. Anders bei der Erziehungsrente – hier gilt wie bei der Altersrente die Dreimonatsfrist, denn diese Art der Hinterbliebenenrente wird maximal drei Monate rückwirkend ausgezahlt.

Notwendige Daten bei allen Rentenanträgen

Bei allen Anträgen müssen neben dem Namen und der Anschrift, weitere persönliche Angaben wie die steuerliche Identifikationsnummer, die Rentenversicherungs-Nummer, die Bankverbindung, die Krankenkasse/Krankenversicherung und die Krankenversicherungs-Nummer eingetragen werden. Zudem müssen bestimmte Dokumente und Nachweise wie eine bestätigte Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, die Geburtsurkunden der Kinder und Nachweise über die Berufsausbildungen allen Rentenanträgen beigefügt werden.

Grundsätzliche Fragen zur Antragstellung beantworten auch die DRV-Mitarbeiter unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800 10004800. Um ganz sicherzugehen, dass keine Fehler bei der Beantragung der Rente passieren, wird in der Broschüre empfohlen, den Rentenantrag im Rahmen einer persönlichen Beratung an einer der Auskunftsstellen der Deutschen Rentenversicherung zu stellen.

In diesem Beratungsgespräch kann hier der DRV-Mitarbeiter auch auf individuelle Fragen und persönliche Umstände des Antragstellers eingehen und sicherstellen, dass die Antragsunterlagen für eine schnelle Bearbeitung auf kurzem Wege an die richtigen Stellen weitergeleitet werden. Aktuell betont die DRV jedoch: „Wegen der Ausbreitung des Coronavirus findet die Beratung der Deutschen Rentenversicherung überwiegend telefonisch statt. Präsenzberatungen sind in den Auskunfts- und Beratungsstellen nur nach vorheriger Terminvereinbarung wieder möglich.“

Individuelle Einkommensabsicherung

Für alle, egal ob sie bereits kurz vor dem Renteneintritt stehen oder noch mitten im Erwerbsleben sind, die sichergehen möchten, dass ihre Einkünfte im Alter ausreichen, um den Lebensstandard zu halten, empfiehlt sich eine Beratung durch einen Experten aus der privaten Versicherungswirtschaft.

Der Versicherungsfachmann kann mithilfe entsprechender Computerprogramme ermitteln, wie hoch die individuelle Altersabsicherung unter Einbeziehung der gesetzlichen und eventuell bereits abgeschlossenen privaten Altersvorsorge voraussichtlich sein wird.

Besteht eine Lücke zwischen dem zu erwartenden und dem gewünschten monatlichen Einkommen, lässt sich diese mit individuell passenden und zum Teil auch staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten schließen.

Quelle: (verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden