Die neuste Statistik der Deutschen Rentenversicherung verdeutlicht nicht nur, wie niedrig eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist, sondern auch, wie jung die Rentenbezieher bei Renteneintritt sind.

Insgesamt haben letztes Jahr knapp 1,8 Millionen Personen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten. Die durchschnittliche Rentenhöhe betrug weniger als 980 Euro, wie aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung belegen. Die Daten verdeutlichen zudem, dass von den über 164.000 Erwerbsgeminderten, die 2023 erstmals eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben, 15 Prozent jünger waren als 45 Jahre.

Nach der aktuellen Statistik der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wurde letztes Jahr über 1,76 Millionen Personen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente ausbezahlt. Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag, also abzüglich der anfallenden Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, aber ohne Abzug einer eventuell zu zahlenden Einkommensteuer, belief sich auf monatlich 978 Euro vor Steuern.

Das Durchschnittsalter dieser Bestandsrentner lag bei 56,4 Jahren. Bei den 164.364 Personen, die 2023 erstmals eine Erwerbsminderungsrente überwiesen wurde, lag das Durchschnittsalter mit 54,0 Jahren deutlich darunter.

Jeder siebte Neurentner war jünger als 45 Jahre

Die Rentenstatistik belegt, wie viele bereits in jungen Jahren eine Erwerbsminderung erhalten. So waren von allen Bestandsrentnern 0,4 Prozent oder 6.250 Personen unter 30 Jahre, 9,4 Prozent oder 166.267 Betroffene noch keine 45 Jahre, 17,2 Prozent oder 302.904 Personen unter 50 Jahre und 31,0 Prozent oder 546.790 Rentenbezieher jünger als 55 Jahre.

Von allen Neurentnern waren 3,7 Prozent, das entspricht 6.018 Personen, jünger als 30 Jahre. Zudem waren 10.665 Betroffene und damit rund 15,1 Prozent noch keine 45 Jahre alt – das ist mehr als jeder siebte Erwerbsminderungsrentner, der 2023 zum ersten Mal eine solche Rente erhalten hat.

Fast jeder vierte Neurentner (23,1 Prozent) war unter 50 Jahre alt und knapp 39,8 Prozent der Erwerbsminderungsrentner mit Rentenbeginn 2023 waren noch keine 55 Jahre alt.

Niedrigere Rentenhöhe bei Renteneintritt mittleren Alters

Der durchschnittliche Rentenzahlbetrag aller Neurentner lag bei 1.001 Euro im Monat. Allerdings erhielten die Betroffenen, die im Alter ab dem 25. bis 54. Lebensjahr in 2023 erstmals eine Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekamen, deutlich weniger, nämlich im Schnitt nur 943 Euro.

Eine Ursache dafür dürfte sein, dass die Betroffenen in ihrem bisherigen Erwerbsleben noch ein deutlich niedrigeres Erwerbseinkommen erzielt haben als die ab 55-Jährigen. Die Rentenhöhe richtete sich nämlich unter anderem nach dem bisherigen Einkommen.

Bei den unter 25-Jährigen kommt dagegen bei der Ermittlung der Rentenhöhe häufig ein Vorteil zum Tragen, den ältere Neurentner nicht haben, nämlich dann, wenn sie während ihrer Ausbildung erwerbsgemindert werden.

So werden laut DRV in dem Fall bis zu drei Jahre der Ausbildungszeit, die man bis zum 25. Lebensjahr absolviert hat, in der Rentenberechnung höher bewertet, nämlich mit bis zu 75 Prozent des Durchschnittsentgeltes aller gesetzliche Rentenversicherten. Was bei vielen eine deutlich höhere Rente bedeutet, als wenn sie erst nach Ende der Ausbildung erwerbsgemindert geworden wären.

Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente

Um die Anspruchsanforderungen für eine Erwerbsminderung zu erfüllen, muss ein Betroffener vor Eintritt der Erwerbsminderung bis auf wenige Ausnahmen die allgemeine fünfjährige Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) vorweisen. Außerdem muss er in den letzten fünf Jahren vor der Erwerbsminderung wenigstens für drei Jahre Pflichtversicherungsbeiträge für eine im Rahmen der GRV versicherte Tätigkeit, zum Beispiel als Arbeitnehmer, entrichtet haben.

Eine Ausnahme gilt zum Beispiel für Auszubildende: Wer während der Ausbildung erwerbsgemindert wird, muss zwar keine Wartezeit erfüllen, allerdings besteht ein Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente nur dann, wenn die Erwerbsminderung aufgrund eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit eingetreten ist.

Wer aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Tätigkeit nachgehen kann, hat, wenn er die versicherungsrechtlichen Kriterien erfüllt, Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente.

Kann ein Erwerbsgeminderter mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden am Tag erwerbstätig sein, erhält er, sofern die anderen Voraussetzungen gegeben sind, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese ist halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente. Von allen Bestandsrentnern erhielten letztes Jahr 95 Prozent eine volle Erwerbsminderungsrente, bei den Neurentnern waren es 88 Prozent.

Wie sich die Erwerbsminderungsrente berechnet

Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente entspricht in etwa der Höhe der Regelaltersrente, die man erhalten hätte, wenn man bis zur Regelaltersgrenze erwerbstätig ist und das Einkommen im Vergleich zum Durchschnittseinkommen der Rentenversicherten gleich hoch geblieben wäre. Wer in jungen Jahren erwerbsgemindert wird, muss je nach Alter des Renteneintritts mit Abschlägen von bis zu 10,8 Prozent rechnen.

Konkret ist die Rentenhöhe unter anderem vom bisherigen Einkommen abhängig, denn daraus errechnen sich zusammen mit der sogenannten Zurechnungszeit die Entgeltpunkte, die in der Rentenberechnung ein wichtiger Faktor sind. Die Zurechnungszeit ist die Zeit, die einem Erwerbsgeminderten zwischen dem Eintritt der Erwerbsminderung und einem gesetzlich festgelegten Alter zusätzlich zu seinen bisher erreichten rentenrechtlichen Zeiten angerechnet wird.

Seit 2020 wird das gesetzlich festgelegte Alter der Zurechnungszeit schrittweise in Anlehnung an die Anhebung der Regelaltersgrenze bis zum Jahr 2031 auf 67 Jahre erhöht. Wer also 2031 oder später erstmalig Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat, erhält eine Zurechnungszeit bis zum 67. Lebensjahr.

Ohne die Zurechnungszeit würden Betroffene, die bereits in jungen Jahren erwerbsgemindert werden, aufgrund der wenigen rentenrechtlichen Zeiten, die sie bis dahin erreicht haben, nur eine sehr kleine Rente zustehen. Weitere Details zu den Rentenvoraussetzungen und zur Ermittlung der Rentenhöhe erklärt die kostenlos herunterladbare Broschüre „Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle“ der DRV.

Nicht jeder Erwerbsgeminderte erhält eine gesetzliche Rente

Wie die DRV-Statistik belegt, wird für die meisten mit einer teilweisen oder vollständigen Erwerbsunfähigkeit die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht ausreichen, um den Einkommensausfall, den eine Erwerbsminderung mit sich bringt, umfassend auszugleichen.

Zudem haben viele Selbstständige, Auszubildende, Studenten, Hausfrauen und -männer sowie Kinder bis auf wenige Ausnahmen in der Regel keinen Anspruch auf eine solche Rente. Um dieses finanzielle Risiko abzusichern, bietet die private Versicherungswirtschaft diverse passende Lösungen an.

Quelle: (verpd)

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