Wer im Alter finanziell abgesichert sein will, kann sich nicht nur auf die gesetzliche Rente verlassen. Mit einer privaten Rentenversicherung lässt sich bedarfsgerecht und dennoch flexibel vorsorgen. Um den individuellen Ansprüchen gerecht zu werden, stehen verschiedenste Varianten zur Verfügung.

Zum Alterseinkommen zählen alle voraussichtlichen Einkünfte wie die gesetzliche Rente und sonstige Einnahmen zum Beispiel aus bestehenden Vermietungen oder bereits vorhandenen Kapitalanlagen. Reicht dieses Gesamteinkommen jedoch nicht, um den Lebensstandard zu halten, ist es wichtig, frühzeitig finanziell vorzusorgen. Die unter anderem dazu von der privaten Versicherungswirtschaft angebotenen privaten Rentenversicherungen gibt es je nach Bedarf und persönlicher Anforderung in unterschiedlichsten Varianten.

Die klassische private Rentenversicherung garantiert eine lebenslange Rente. Die Rentenhöhe setzt sich aus den eingezahlten Beiträgen, einer garantierten Verzinsung und den erwirtschafteten Überschüssen des gewählten Versicherers zusammen. Aktuell liegt der garantierte Zinssatz, der im Übrigen vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) jährlich entsprechend der jeweiligen Finanzmarktentwicklung verbindlich festgelegt wird, einer ab 2017 neu abgeschlossene Police bei 0,9 Prozent. Dieser Garantiezins gilt für die gesamte Laufzeit des Versicherungsvertrages.

Auch für Policen, die vor 2017 abgeschlossen wurden, bleibt der damals geltende Garantiezins – das waren je nach Jahr des Vertragsabschlusses zwischen 1,25 bis 4,00 Prozent – bis zur Auszahlung bestehen, und zwar unabhängig von der jeweiligen Kapitalmarktsituation. Neben der garantierten Leistung und einer lebenslangen Rente ist ein weiterer Vorteil einer klassischen privaten Rentenversicherung, dass die Rentenzahlungen einer günstigeren Ertragsanteils-Besteuerung unterliegen als beispielsweise die Erträge aus anderen vermögensbildenden Ansparverträgen.

Lebenslange Rente

Für eine bedarfsgerechte Altersvorsorge bieten die Versicherer meist mehrere Varianten an. Die häufigste Form ist die private Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Sie eignet sich unter anderem für Personen im erwerbsfähigen Alter. Dabei spart der Kunde ein Kapital durch regelmäßige Zahlungen oder durch Einmalzahlung an und erhält nach Erreichen der in der Police festgelegten Ansparphase eine lebenslange monatliche Rente.

Und lebenslang heißt lebenslang: Auch, wenn das bis zum Beginn der Rentenzahlung angesparte Kapital im Laufe der Rentenzahlungsdauer aufgebraucht ist, wird die vereinbarte Rente weiterhin bis zum Tod der versicherten Person ausgezahlt. In einigen Policen kann auch ein Kapitalwahlrecht vereinbart werden. Als Kunde kann man dann wählen, ob man statt einer Rentenzahlung eine Kapitalabfindung in Form einer einmaligen Geldsumme haben möchte.

Eine andere Variante ist eine Rentenversicherung mit sofortiger Rentenzahlung gegen Einmalbeitrag. Der Kunde erhält, nachdem er einen Einmalbetrag in die Police eingezahlt hat, ohne Wartezeit sein Leben lang eine monatliche Rentenzahlung. Diese Altersvorsorgeart ist beispielsweise für Ältere gedacht, die in Kürze in Rente gehen oder bereits in Rente sind, und zum Beispiel ein vorhandenes Kapital wie aus einer ausgezahlten Lebensversicherung oder Erbschaft anlegen und dennoch sofort davon profitieren möchten.

Gewinnorientierte Varianten

Wer höhere Renditechancen bei der privaten Rentenversicherung wünscht, als es der gesetzlich festgelegte Garantiezins, wie er für die klassische Rentenversicherung gilt, zulässt, dem stehen weitere Varianten zur Auswahl. Eine davon ist die sogenannte fondsgebundene Rentenversicherung. Dabei wird der Sparanteil nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) „in einem oder mehreren Investmentfonds angelegt, die der Kunde meist selbst auswählt“.

Möglich sind auch Mischprodukte wie eine klassische Rentenversicherung mit einem reduzierten Garantiezins, eine fondsgebundene Rentenversicherung mit Beitragsgarantie oder eine fondsgebundene Rentenversicherung ohne Garantie. Die Renditechancen, aber auch -risiken können laut GDV für diese Varianten höher sein als bei der klassischen Rentenversicherung, da der Versicherer „bei der Kapitalanlage mehr Freiheiten hat und verstärkt in riskantere Wertpapiere wie beispielsweise in Aktien investieren“ kann.

In einigen privaten Rentenversicherungs-Policen ist auch eine Hinterbliebenen-Absicherung möglich. Wird beispielsweise eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird die Rente nicht nur bis zum Tod des Versicherten, sondern mindestens bis zu einem festgelegten Zeitpunkt ausbezahlt. Stirbt der Versicherte noch vor Beginn der Rentenauszahlung, wird je nach Vereinbarung das bis zum Tod angesparte Kapital an die Angehörigen ausgezahlt. Es gibt zudem auch weitere Absicherungs-Möglichkeiten im Rahmen einer privaten Rentenversicherung.

Geld vom Staat

So kann der Versicherte oft optional auch weitere Bausteine wie eine Berufsunfähigkeits-Rente oder eine Hinterbliebenenrente in die Police miteinschließen. Darüber hinaus lässt sich eine private Rentenversicherungs-Police in der Regel flexibel an geänderte persönliche Lebenssituationen anpassen. So können bei geänderten Einkommensverhältnissen die Prämien erhöht, reduziert oder der Vertrag ganz oder zeitweise beitragsfrei gestellt werden. Die Rentenleistungen werden dann entsprechend angepasst.

Übrigens: Eine besondere Variante der privaten Rentenversicherung ist die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form von Riester- oder Basis-(Rürup-)Rentenverträgen. Je nach Vertragsart und persönlichen Kriterien wie Einkommen oder Kinder wird hier der Versicherte während der Ansparphase durch staatliche Geldzulagen und/oder steuerliche Vergünstigungen in Höhe von zum Teil mehreren Hundert Euro pro Jahr unterstützt, eine Altersvorsorge aufzubauen.

Welche Vorsorgestrategien und Lösungen der privaten Altersvorsorge, eventuell auch mit staatlicher Förderung, für den Einzelnen entsprechend seinem Bedarf und seiner individuellen Ansprüche am sinnvollsten sind, lässt sich bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann klären. Grundsätzlich gilt, je früher man für das Alter vorsorgt, desto niedriger sind aufgrund des Zinseszinseffekts die monatlichen Belastungen, um das gewünschte Alterseinkommen zu erreichen.

Quelle: (verpd)

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