Eine Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt, wie hoch der Anteil der Personen ist, die zwar eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente bekommen, aber dennoch ihren Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten können und auf eine Grundsicherung angewiesen sind.

Jedes Jahr wird rund 174.000 Personen eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erstmalig zugesprochen. Doch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht bei Weitem nicht aus, um die Einkommenseinbußen, die durch eine Erwerbsminderung entstehen, auszugleichen, wie eine Statistik belegt: Mittlerweile ist rund jeder Siebte, der Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente hat und in Deutschland wohnt, sogar auf staatliche Hilfe in Form einer Grundsicherung, also einer Art Sozialhilfe für Rentenempfänger angewiesen.

Nach den Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) wächst die Zahl der Bezieher einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente hierzulande jährlich um etwa 174.000 Personen. Durchschnittlich waren die Bezieher, die erstmalig in den Jahren 1996 bis 2016 eine solche Rente erhielten, zwischen 50,4 und 51,9 Jahre alt. Bei Männern war das Durchschnittsalter immer etwas höher als bei Frauen, teils um bis zu zwei Jahre.

Allerdings ist zu bedenken, dass es sich hier um Durchschnittswerte handelt, da nicht nur Ältere, sondern jedes Jahr auch sehr junge Personen, zum Beispiel Berufsanfänger, verunfallen oder erkranken, und dadurch Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbminderungsrente erhalten. Um eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu bekommen, müssen bestimmte medizinische und versicherungs-rechtliche Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Voraussetzungen für eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente

Die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen: Der Betroffene muss mindestens fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein (Wartezeit) und davon wenigstens für drei Jahre Pflichtversicherungs-Beiträge entrichtet haben. Bei der genannten Wartezeit gibt es auch Ausnahmen: Sie kann unterschritten werden, wenn es aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu einer Erwerbsminderung kam.

Zudem gilt, wer in den ersten sechs Jahre nach Ausbildungsende aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles erwerbsgemindert wird, muss in den letzten zwei Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens zwölf Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit eingezahlt haben. Sind die versicherungs-rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht je nach Umfang der Erwerbsminderung ein Anspruch auf eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente.

Wer wegen eines gesundheitlichen oder psychischen Leidens auf Dauer weniger als drei Stunden am Tag erwerbstätig sein kann, erhält eine volle Erwerbsminderungsrente. Ist ein Betroffener aufgrund gesundheitlicher Probleme dauerhaft mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden täglich arbeitsfähig, hat er Anspruch auf eine gesetzliche Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese ist halb so hoch wie die volle Erwerbsminderungsrente.

Volle Erwerbsminderungsrente: Weniger als 740 Euro

Allein 2016 wurde bei 173.996 Personen festgestellt, dass sie die die versicherungs-rechtlichen und medizinischen Kriterien erfüllten und dementsprechend erstmalig eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhielten. Die durchschnittliche Rentenhöhe eines Rentenbeziehers, der 2016 erstmalig eine Erwerbsminderungs-Rente zugesprochen bekam, lag bei durchschnittlich 697 Euro vor Steuern.

Bei Rentenbeziehern, die 2016 erstmalig eine volle Erwerbsminderungsrente erhielten, waren es 736 Euro. Die Rentenhöhe der Neurentner bei einer teilweisen Erwerbsminderung betrug im Durchschnitt 398 Euro. Die Abzüge für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und die Pflegeversicherung der Rentner (PVdR) sind in den genannten durchschnittlichen Rentenhöhen jeweils berücksichtigt.

Grundsätzlich orientiert sich die Höhe der Erwerbsminderungsrente nach der Altersrente, die ein Betroffener hätte, wenn er im gleichen Umfang wie bisher weiterarbeiten könnte. Allerdings werden je nach Zugangsalter noch Abschläge abgezogen. Da bereits die Höhe der Altersrente weniger als die Hälfte des bisherigen Einkommens beträgt, ist selbst die volle Erwerbsminderungsrente um einiges niedriger als das bisherige Einkommen des Betroffenen. Viele können daher im Falle einer Erwerbsminderung ihren Lebensstandard nicht mehr halten.

Fast 15 Prozent auf Grundsicherung angewiesen

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung waren 2016 von den insgesamt 1,28 Millionen Bürgern, die hierzulande wohnen und eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente erhalten, rund 187.500 Personen beziehungsweise 14,7 Prozent auf eine Grundsicherung angewiesen.

Damit hatte 2016 jeder siebte Erwerbsminderungsrenten-Bezieher, der in Deutschland wohnt, weniger finanzielle Mittel zur Verfügung, als er benötigt, damit er wenigstens seinen grundsätzlichen Lebensunterhalt bestreiten kann. Im Vergleich dazu: Im Jahre 2003 waren es nur jeder 25. und in 2010 jeder Zehnte.

Damit es nicht so weit kommt, ist es für alle Berufstätigen wichtig, frühzeitig vorzusorgen. Dazu gibt es Versicherungslösungen wie die private Erwerbs- und/oder Berufsunfähigkeits-Versicherung. Sie bieten einen finanziellen Schutz gegen Einkommensausfälle aufgrund einer Erwerbsminderung und sorgen so dafür, dass auch im Falle einer Erwerbsminderung der bisherige Lebensstandard gesichert ist.

Quelle: (verpd)

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