Jüngst wurde der aktuelle Rentenversicherungs-Bericht von der Bundesregierung veröffentlicht. Er zeigt, wie sich die Rente bis 2032 voraussichtlich entwickelt und belegt, warum die staatlich geförderte Altersvorsorge eine zunehmend wichtigere Rolle spielt.

Das Rentenniveau, das derzeit bei knapp über 48 Prozent liegt, reicht bei vielen nicht, um ihren Lebensstandard im Alter halten zu können. Durch die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form der Riester-Rente könne das Rentenniveau auf Jahre gesehen jedoch auf über 50 Prozent steigen und somit die Einkommenssituation der Rentner verbessern. Dies ist ein Ergebnis des aktuellen Rentenversicherungs-Berichts 2018.

Wie jedes Jahr hat die Bundesregierung auch in 2018 einen Rentenversicherungs-Bericht veröffentlicht. Das Bundeskabinett hat dazu vor Kurzem den Rentenversicherungs-Bericht 2018 beschlossen, den das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellte. Dieser stellt, basierend auf aktuellen Fakten und Daten sowie geltendem Recht, die Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in der Vergangenheit und Gegenwart dar.

Zudem wird mittels Modellrechnungen ein Ausblick über die künftige Entwicklung der Rentenfinanzen in den nächsten fünfzehn Jahren gegeben. Dem Bericht zufolge ist die Finanzentwicklung der kommenden Jahre wesentlich durch die gesetzlichen Änderungen für den vor Kurzem beschlossenen neuen Rentenpakt geprägt. Dadurch werde unter anderem die sogenannte doppelte Haltelinie geregelt, nämlich dass bis 2025 das Sicherungsniveau vor Steuern (Nettorentenniveau) nicht unter 48 Prozent und der gesetzliche Rentenbeitragssatz nicht über 20 Prozent steigen dürfe.

Vorausberechnungen des Beitragssatzes

Den Vorausberechnungen unter bestimmten Modellannahmen zufolge bleibt der Beitragssatz in den Jahren 2019 bis 2021 in der allgemeinen Rentenversicherung wie bereits seit Januar 2018 bei 18,6 Prozent. „Die Vorausberechnungen sind reine Modellrechnungen und nicht als Prognosen zu verstehen“, heben die Autoren des Rentenversicherungs-Berichts hervor. Je nach Annahmekombination (drei Lohn- und drei Beschäftigungsvarianten) liegt der Wert im Jahr 2022 zwischen 18,6 und 18,9 Prozent, im Jahr 2023 zwischen 18,6 und 19,9 Prozent.

In den beiden Jahren darauf könnte je nach Annahmekombination ein Beitragssatz von über 20 Prozent erforderlich sein. Konkrete Zahlen hierzu werden in dem Bericht aber nicht dargelegt, da der Beitragssatz „durch zusätzliche Bundesmittel bei 20 Prozent stabilisiert“ wird. Für die Jahre 2026 bis 2032 werden dann erforderliche Beitragssätze zwischen 19,9 und 23,3 Prozent ausgewiesen. Dies ist aber eher theoretischer Natur.

Denn die im Mai 2018 eingesetzte Kommission „Verlässlicher Generationenvertrag“ wird bis Anfang des Jahres 2020 Vorschläge für die Zeit nach dem Jahr 2025 vorlegen. „Nach den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD soll dabei auch für die Zeit nach 2025 eine doppelte Haltelinie angestrebt werden, die Beiträge und Niveau langfristig absichert. Die Bundesregierung schlägt den gesetzgebenden Körperschaften vor, dass sie auf Basis der Ergebnisse der Kommission geeignete Maßnahmen entwickelt“, wird hierzu weiter erläutert.

In 14 Jahren: Rentenniveau unter 45 Prozent

Frühestens ab dem Jahr 2024 sind den Vorausberechnungen zufolge (Variante mit unterer Lohn- und Beschäftigungs-Entwicklung) zusätzliche Bundesmittel erforderlich, um den Beitragssatz bei 20 Prozent zu stabilisieren. Die Kosten für die beiden Jahre werden auf 14,4 Milliarden Euro veranschlagt. Wie dem Rentenversicherungs-Bericht weiter zu entnehmen ist, „sind bei höherer Beschäftigungs-Entwicklung bis zum Jahr 2025 keine zusätzlichen Bundesmittel notwendig, um einen Beitragssatz von höchstens 20 Prozent zu erreichen“.

Das Rentenniveau (Sicherungsniveau vor Steuern) in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt dem Bericht zufolge aktuell bei 48,1 Prozent. Im vergangenen Jahr waren es noch 48,2 Prozent. Über 50 Prozent hatte das Rentenniveau zuletzt im Jahr 2011 gehabt. Beim Sicherungsniveau werde laut Rentenversicherungs-Bericht aufgrund einer zunächst stabilen Entwicklung des Beitragssatzes und der Haltelinie ein Wert von weniger als 48 Prozent bis zum Jahr 2025 verhindert.

Danach sinke das Sicherungsniveau stufenweise über 45,8 Prozent im Jahr 2030 bis auf 44,9 Prozent zum Ende des Vorausberechnungs-Zeitraums im Jahr 2032. „Das Mindestsicherungsniveau in Höhe von nicht unter 43 Prozent bis zum Jahr 2030 wird somit eingehalten“, wird in der Publikation festgestellt.

Mit Riester bleibt Versorgungsniveau zwischen 51 und 53 Prozent

Aus den Modellrechnungen zieht das BMAS folgenden Schluss: „Das gesamte Versorgungsniveau aus Sicherungsniveau vor Steuern einschließlich einer Riester-Rente kann über den gesamten Vorausberechnungs-Zeitraum der Rentenzugänge zwischen gut 51 Prozent und gut 53 Prozent gehalten werden.“ Die Modellrechnung bezieht sich auf den Standardrentner beziehungsweise Eckrentner, der aus seinem Durchschnittsverdienst über 45 Jahre hinweg Rentenbeiträge geleistet hat.

Zudem fließen in den Riester-Vertrag vier Prozent (ab 2008) des Bruttoeinkommens (inklusive der staatlichen Zulagen). Danach hätte der Eckrentner beim Rentenzugang in diesem Jahr eine Riester-Rentenzahlung in Höhe von 94 Euro im Monat zu erwarten. Einschließlich seiner Bruttostandardrente von 1.441 Euro (zusammen 1.535 Euro) käme der Modellrentner auf ein Versorgungsniveau vor Steuern von 51,2 Prozent.

Im Jahr 2025 bekäme der Standardrentner (Rentenzugang) eine monatliche Bruttorente von 1.760 Euro. Zusammen mit 190 Euro aus der Riester-Vorsorge errechnet sich eine Gesamtversorgung von 1.950 Euro. Dies entspricht nach den BMAS-Berechnungen einem Versorgungsniveau vor Steuern von 53,2 Prozent. Die Modellrechnungen unterstellen, dass die Riester-Rente in der Auszahlungsphase wie die gesetzliche Rente nach oben angepasst wird. Hierbei sollte aber nicht vergessen werden, dass die Kaufkraft eines Euros im Jahr 2025 eine andere sein wird als die im Jahr 2018.

Gesetzliche Rente allein reicht nicht

Das Ministerium geht bei Riester bis zum Jahr 2014 von einer Verzinsung von vier Prozent aus. Für 2015, 2016 und 2017 geht der Zinssatz um jährlich 0,5 Prozentpunkte zurück und bleibt dann 2018 und 2019 konstant. Danach steigt der Zins bis 2022 schrittweise wieder auf vier Prozent an und bleibt dann konstant. Darüber hinaus wird eine Kostenquote bei Riester von zehn Prozent unterstellt.

Der Rückgang des Sicherungsniveaus vor Steuern mache deutlich, dass die gesetzliche Rente zukünftig alleine nicht ausreichen werde, um den Lebensstandard des Erwerbslebens im Alter fortzuführen, so ein Fazit des Berichts.

„In Zukunft wird der erworbene Lebensstandard nur erhalten bleiben, wenn die finanziellen Spielräume des Alterseinkünftegesetzes und die staatliche Förderung genutzt werden, um eine zusätzliche Vorsorge aufzubauen“, wird in der Publikation hervorgehoben. Zentral für die Altersversorgung werde aber auch weiterhin die gesetzliche Rente bleiben.

Geld vom Staat für die Altersvorsorge

Wie der Bericht zeigt, ist die Riester-Rente ein wichtiger Bestandteil, um den Lebensstandard im Rentenalter zu sichern. Einen Anspruch auf eine staatliche Förderung im Rahmen eines Riester-Vertrages hat jeder, der unmittelbar förderberechtigt ist, wie gesetzlich rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige, Arbeitnehmer und Beamte, sowie deren Ehepartner. Voraussetzung ist, dass der Riester-Sparer mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr in einen eigenen Riester-Vertrag einzahlt.

Die volle Förderung, also die maximale Grundzulage von 175 Euro und die volle Kinderzulage gibt es, wenn der Riester-Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt. Bei der Kinderzulage gilt: Für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommt, werden bis zu 185 Euro pro Jahr dem Vertrag gutgeschrieben. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, gibt es sogar bis zu 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Prämien inklusive der Zulagen sind jährlich steuerlich absetzbar.

Auf Wunsch informiert ein Versicherungsvermittler über die Riester-Rente und über weitere Altersvorsorgelösungen, um die Einkommenslücke zwischen der gesetzlichen Rente und dem notwendigen oder gewünschten Alterseinkommen unter Berücksichtigung der Inflation abzusichern.

Quelle: (verpd)

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