Die gesetzliche Krankenversicherung bietet im Krankheitsfall keinen Rundumkostenschutz. Doch auch ein gesetzlich Krankenversicherter kann von besseren Leistungen, wie sie private Krankenversicherer bieten, profitieren – und das nutzen immer mehr.

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur Kosten für eine medizinische Versorgung, die gemäß dem Fünften Sozialgesetzbuch ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet. Fast 20 Millionen gesetzlich Krankenversicherten ist dies zu wenig, und sie haben dementsprechend bereits eine oder mehrere private Krankenzusatz-Policen abgeschlossen, um von einem verbesserten Versicherungs- und damit auch Kostenschutz zu profitieren.

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind nach den Vorgaben des Fünften Sozialgesetzbuchs geregelt. Sie müssen ausreichend, zweckmäßig sowie wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Ein höherer Leistungsumfang ist bei der privaten Krankenversicherung (PKV) möglich, denn die Leistungen können hier im Rahmen einer Versicherungspolice vom privaten Krankenversicherer und dem Versicherungskunden vereinbart werden. Allerdings können nicht alle zur PKV wechseln.

So können Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen unter der Versicherungspflicht-Grenze – für 2018 beträgt diese 59.400 Euro – liegt, nicht von der GKV in die PKV wechseln. Doch auch, wer gesetzlich krankenversichert bleiben muss oder will, kann sich bessere Leistungen im Krankheitsfall mit dem Abschluss einer privaten Krankenzusatz-Versicherung sichern. Und das nehmen immer mehr GKV-Versicherte in Anspruch, wie eine aktuelle Statistik des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) belegt.

Immer mehr haben eine private Krankenzusatz-Versicherung

Laut der PKV-Statistik waren Ende 2017 rund 19,6 Millionen gesetzlich Krankenversicherte über eine oder mehrere private Krankenzusatz-Policen zusätzlich abgesichert. Das sind rund 2,3 Prozent mehr als im Vorjahr, 11,6 Prozent mehr als noch vor fünf Jahren und knapp 36,2 Prozent mehr als noch vor zehn Jahren. Die Versicherungswirtschaft bietet private Krankenzusatz-Versicherungspolicen für den stationären und den ambulanten Bereich sowie für Behandlungen beim Zahnarzt als Ergänzung zur GKV an.

So übernimmt zum Beispiel die gesetzliche Krankenversicherung bei Karies in der Regel nur die Kosten für eine Amalgamfüllung bei Backenzähnen. Eine private Krankenzahnzusatz-Police zahlt hingegen die Mehrkosten, die für ein teureres, aber auch langlebigeres Gold- oder Keramikinlay anfallen, je nach Vereinbarung ganz oder anteilig. Ohne eine solche Zusatzpolice müsste der Patient die Mehrkosten von zum Teil mehreren Hundert Euro komplett selbst bezahlen. Das Gleiche gilt, wenn ein oder mehrere Zähne ersetzt werden müssen.

Während die GKV nur die Kosten für eine Brücke oder eine herausnehmbare Teilprothese erstattet, übernimmt eine private Krankenzahnzusatz-Police je nach Vereinbarung auch teilweise oder komplett die Kosten für ein Implantat, also einen Zahnersatz, der dem natürlichen Zahn am nächsten kommt. Dies können je nach Aufwand auch mehrere Tausend Euro sein. Die Zahnzusatz-Versicherung ist übrigens einer der weitverbreitetsten PKV-Zusatzpolicen. Insgesamt waren Ende 2017 fast 15,7 Millionen Personen hierzulande über eine solche Versicherungspolice versichert.

Verbesserter Schutz im ambulanten und stationären Bereich

Im stationären Bereich ist eine Erweiterung des GKV-Schutzes mit einer privaten Krankenhauszusatz-Police möglich. So haben gesetzlich Krankenversicherte bei einer notwendigen stationären Behandlung nur Anspruch auf eine Unterbringung in einem Mehrbettzimmer in einem Krankenhaus mit Kassenzulassung.

Eine private Krankenhauszusatz-Versicherung übernimmt dagegen, wenn vereinbart, die (Mehr-)Kosten für ein Ein- oder Zweibettzimmer, für eine Chefarztbehandlung und/oder für die Unterbringung in ein Krankenhaus nach Wahl, also auch in einer Privatklinik. Ende letzten Jahres hatten rund 6,1 Millionen GKV-Versicherte einen solchen zusätzlichen privaten Versicherungsschutz. Noch mehr, nämlich 8,0 Millionen gesetzlich Krankenversicherte, haben zusätzlich zur GKV eine private Krankenzusatz-Versicherung für ambulante Leistungen.

In einer solchen ambulanten Krankenzusatz-Police kann unter anderem die Übernahme von Mehrkosten für Medikamente, homöopathische Behandlungen sowie für Hilfsmittel wie Brillen oder Hörgeräte, welche die gesetzliche Krankenkasse nur teilweise oder gar nicht zahlt, vereinbart werden. Wenn vereinbart, hat der Versicherte über eine derartige Police auch Kostenschutz für die Behandlung durch einen Arzt ohne Kassenzulassung (Privatarzt) und/oder einen Heilpraktiker.

Eine Reisekranken-Versicherung hat mehr als jeder Vierte

Übrigens, die meisten Personen mit einem Versicherungsschutz über eine private Krankenzusatz-Versicherung sind über eine Auslandsreisekranken-Versicherung abgesichert. Fast 24,9 Millionen Bürger sind über eine solche Police abgesichert. Dass ein solcher Versicherungsschutz wichtig ist, zeigen unter anderem die landesspezifischen Merkblätter für Urlauber des Verbandes der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband). Denn darin wird dringend zum Abschluss einer privaten Auslandsreisekranken-Versicherung geraten.

Der Grund: Bei Reisen innerhalb Europas werden auch im Rahmen der Europäischen Krankenversicherungs-Karte (EHIC), die normalerweise alle gesetzlich Krankenversicherte haben, nicht alle Behandlungskosten vollumfänglich von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Ein Krankenrücktransport aus dem Ausland, der mehrere Tausend Euro kosten kann, wird von der GKV in der Regel gar nicht bezahlt.

Wer außerhalb Europas unterwegs ist, muss ohne eine entsprechende Absicherung die dort anfallenden Arzt- und Krankenhauskosten in der Regel ebenfalls komplett selbst bezahlen. Diese Kostenrisiken lassen sich mit einer privaten Auslandsreise-Krankenpolice absichern. Detaillierte Informationen zur privaten Krankenversicherung, zu Krankenzusatzpolicen und zum Wechsel von der GKV zur PKV können beim Versicherungsvermittler erfragt werden.

Quelle: (verpd)

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