Wer fremde Kinder betreut, hat eine doppelte Bürde: Er muss zum einen sicherstellen, dass den Kindern nichts passiert, und zum anderen dafür sorgen, dass die Kleinen auch keine anderen schädigen. Diese Risiken lassen sich mit einer passenden Absicherungslösung leichter tragen.

Tagesmütter und -väter sind durch ihre Betreuungs-Dienstleistung für Eltern oft eine wertvolle Hilfe, wenn es unter anderem darum geht, Beruf und Kinder unter einen Hut zu bringen. Doch die Tagesmütter und -väter müssen unter Umständen auch dafür aufkommen, wenn dem Kind während ihrer Betreuung etwas passiert oder der kleine Schützling einen anderen schädigt. Eine entsprechende Haftpflichtversicherung erleichtert es den Betreuern, diese Haftungsrisiken zu tragen.

Viele Eltern wünschen sich für ihr Kind eine familiäre, persönliche und flexible Kinderbetreuung und suchen sich deshalb eine Tagesmutter oder einen Tagesvater.

Während der Betreuungszeit übernehmen die Tagesmütter oder -väter die Aufsichtspflicht über das ihnen anvertraute Kind. Sie müssen beispielsweise dafür Sorge tragen, dass dem kleinen Schützling nichts passiert. Verletzt sich ein betreutes Kind durch das Verschulden der Tagesmutter beziehungsweise des Tagesvaters, muss sie oder er auch dafür haften.

Beispiele, wann Tagesmütter und -väter haften

Lässt eine Tagesmutter beispielsweise ihren Schützling auf eine Schaukel in ihrem Garten, obwohl die Holzkonstruktion schon morsch aussieht und seit Längerem nicht auf Standfestigkeit geprüft wurde, haftet sie für Schäden, die das Kind erleidet, wenn die Schaukel bei normaler Nutzung umkippt.

Doch auch wenn ein Unbeteiligter zu Schaden kommt, weil die Tagesmutter oder der Tagesvater die Aufsichtspflicht verletzt hat, muss sie beziehungsweise er den Schaden ersetzen. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Tagesvater das zu betreuende Kind draußen spielen lässt und durch einen privaten Telefonanruf so abgelenkt ist, dass er nicht sieht, wie sein Schützling Steine auf vorbeifahrende Autos wirft und diese dabei schädigt.

Noch teurer wird es, wenn ein vorbeikommender Autofahrer sich durch das Steinewerfen so erschreckt, dass er die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, gegen eine Hauswand fährt und sich dabei verletzt. Der Geschädigte kann dann nicht nur die Reparaturkosten für sein Fahrzeug, sondern auch die durch seine Verletzungen entstehenden Arztkosten und den möglichen Verdienstausfall bei dem Tagesvater einfordern.

Absicherung für den Fall der Fälle

Die Beispiele verdeutlichen, dass Tageskinder beträchtliche Schäden erleiden, aber auch anrichten können, für die die Tagesmutter oder der -vater Ersatz leisten muss.

Vor den finanziellen Folgen dieser doppelten Haftung, nämlich gegenüber den betreuten Kindern und gegenüber Dritten, können sich Tagesmütter und -väter im Rahmen einer privaten Haftpflichtversicherung schützen.

Je nach Tarif ist das Risiko automatisch in der Privathaftpflicht-Police mitversichert oder kann optional gegen Zuschlag beziehungsweise als zusätzlicher Vertrag versichert werden.

(verpd)

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