Nicht nur, aber besonders auch in der Corona-Pandemie liefern immer mehr Hersteller und Händler ihre Waren selbst aus. Damit entstehen Transportrisiken, welche die Betriebshaftpflicht- und Inhaltsversicherung nicht decken. Die Versicherungslücke kann aber individuell geschlossen werden.

Güter, die in eigenen Fahrzeugen von eigenen Mitarbeitern befördert werden, können mit einer Werkverkehr-Versicherung abgesichert werden. Sie schließt die Lücke zwischen Betriebshaftpflicht- und Inhaltsversicherung. So lassen sich teure Ersatzteile, wertvolle Handelswaren, die während des Transports gestohlen oder infolge eines Unfalls beschädigt werden können, schützen.

Schäden, die ein Unternehmer selbst oder einer seiner Beschäftigten einem Dritten im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit zugefügt hat, und wofür der Geschädigte zu Recht vom Unternehmen Schadenersatz verlangen kann, übernimmt eine bestehende Betriebshaftpflicht-Versicherung. Werden das Betriebsinventar wie betriebliche Anlagen, Maschinen und Möbel, aber auch, sofern mitversichert, Vorräte und bereits fertiggestellte Waren durch Brand, Einbruch-Diebstahl, Sturm oder Hagel beschädigt oder vernichtet, ersetzt dies eine bestehende Inhaltsversicherung.

Wer zudem seine eigenen Güter von Handelswaren bis hin zu benötigten Maschinen, Messinstrumenten und Werkzeugen transportiert und diese im Schadenfall finanziell abgesichert haben möchte, der kann eine sogenannte Werkverkehrs-Versicherung abschließen. Unter den Begriff „Handelswaren“ fallen alle Güter, die komplett zugekauft werden, also einzubauende Materialien eines Handwerkers, Verkaufsware von Einzelhändlern oder Ersatzteile von Servicetechnikern.

Wenn eine Firma eigene Güter transportiert

Sinnvoll kann eine solche Police zum Beispiel für Unternehmen sein, die eigene Waren ausliefern oder Güter zur eigenen Be- oder Verarbeitung befördern, wie Einzelhändler, Handwerker oder Fertigungsbetriebe.

Absicherbar sind mit einer Werkverkehrs-Versicherung oft die Beschädigung oder der Verlust der transportierten Güter durch Unfall, Kfz-Diebstahl, Einbruch-Diebstahl im Kfz, Raub, räuberische Erpressung sowie durch Brand, Explosion, Blitzschlag und höhere Gewalt wie Überschwemmung.

Weitere teils optional mit einer solchen Police versicherbaren Risiken sind Schäden an den Gütern durch Notbrems- und Ausweichmanöver, Unterschlagung des gesamten Fahrzeugs, Unfälle beim Be- und Entladen oder sogar Schäden an der Ware durch Nässe. Wer seine Güter ins benachbarte Ausland ausliefert, sollte den Versicherungsumfang um die entsprechenden Länder erweitern.

Optionen für besondere Risikosituationen

In einigen Werkverkehrs-Policen lassen sich auch bei einem Schadenfall notwendige Bergungs- und Beseitigungskosten sowie Dekontaminationskosten mitversichern. Ohne einen solchen Risikoeinschluss in der Police kann es beispielsweise für Betriebe, die Chemikalien oder Arzneimittel transportieren, teuer werden, wenn diese Güter nach einem Unfall aufwendig geborgen, abtransportiert und vernichtet werden müssen.

In vielen Werkverkehrs-Versicherungen kann zudem optional vereinbart werden, dass der Versicherungsschutz auch während der Nacht sowie an Sonn- und Feiertagen gilt, was insbesondere sinnvoll ist, wenn die Güter auch in dieser Zeit im Firmen-Kfz verbleiben. Das ist beispielsweise bei Händlern der Fall, die hochwertige Waren mit ihren Firmenfahrzeugen ausliefern und dazu auch nachts unterwegs sind, oder bei Handwerkern, die teures Material über Nacht in ihrem Kfz belassen.

In der Regel wird im Rahmen einer Werkverkehrs-Police verlangt, dass das Fahrzeug nach der Arbeitszeit in einer Garage oder einem anderen sicheren Ort abgestellt wird. Doch insbesondere bei kleineren Betrieben oder Handwerkern stehen die Fahrzeuge abends und am Wochenende vor dem Wohnhaus – seit der Corona-Pandemie sogar noch häufiger als vorher. In derartigen Fällen lassen sich teils optional mit einer sogenannten erweiterten Domizilklausel solche Abstellorte mitversichern.

Quelle: (verpd)

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