Viele, die im nächsten Urlaub mit dem eigenen Auto ins Ausland fahren, möchten gerade in dieser Zeit ihr Fahrzeug durch eine Vollkaskoversicherung geschützt wissen. Ein zeitlich begrenzter Vollkaskoschutz kann unter Umständen jedoch teurer sein als eine ganzjährige Absicherung.

Gerade im Ausland ist ein Unfall besonders ärgerlich, denn nicht immer ist es in einem anderen Land einfach, den Unfallschaden am eigenen Pkw vom Unfallgegner erstattet zu bekommen. Eine Vollkaskoversicherung, die im In- wie im vereinbarten Ausland für das eigene Fahrzeug gilt, sorgt dafür, dass auch ein solcher Schaden umfassend ersetzt wird. Wer allerdings nur für die Urlaubsreise einen solchen umfassenden Versicherungsschutz für den Wagen abschließt, muss unter Umständen mehr Prämie für die Vollkaskoversicherung zahlen als bei einem ganzjährigen Vollkaskoschutz.

Ist man im Ausland unschuldig in einen Verkehrsunfall verwickelt, kann es schwierig sein, den erlittenen Schaden am eigenen Auto vom Unfallgegner ersetzt zu bekommen. Eine bestehende Vollkaskoversicherung für den eigenen Wagen ersetzt je nach Schadensumfang die Reparaturkosten bis hin zum Fahrzeugwert, egal ob es sich um einen selbst verschuldeten Unfall handelt oder aber vom Unfallgegner keine Entschädigung zu erwarten ist.

Da im Vollkaskoschutz die Teilkaskoversicherung enthalten ist, besteht unter anderem auch Versicherungsschutz bei Kfz-Schäden durch Sturm, Hagel, Überschwemmung, Brand, Zusammenstoß mit einem Haarwild, Glasbruch und bei einem Diebstahl des versicherten Kfz. Die Vollkaskoversicherung gilt in der Regel in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören, wenn keine Erweiterung oder Einschränkung in der Police vereinbart wurde.

Vollkaskoschutz nur während der Urlaubsreise …

Bei einigen Kfz-Versicherern ist es möglich, für die Dauer einer Reise zusätzlich zur bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung einen kurzfristigen Vollkaskoschutz abzuschließen. Der zeitlich begrenzte Versicherungsschutz muss in der Regel für mindestens einen vollen Kalendermonat abgeschlossen werden. Welche Prämie dafür gezahlt werden muss, hängt vom Abrechnungsmodus des jeweiligen Versicherers ab, da es dazu keine einheitliche Regelung gibt.

Im ungünstigsten Falle wird die Prämie nach dem sogenannten Kurztarif berechnet, also mit einem Aufschlag auf die anteilige Jahresprämie, ohne Anrechnung eines Schadenfreiheits-Rabattes und gegebenenfalls zusätzlich zum bestehenden Teilkaskobeitrag.

Mitunter kann dies dazu führen, dass der zeitlich begrenzte Vollkaskoschutz teurer ist, als wenn eine Vollkaskoversicherung für das ganze Jahr bestehen würde.

… oder für das ganze Jahr

Alternativ zum teuren kurzfristigen Vollkaskoschutz empfiehlt sich in diesem Fall eine ganzjährige Vollkaskoversicherung, die normalerweise auch noch kurz vor dem Urlaub abgeschlossen werden kann. Denn bei einer ganzjährigen Vollkaskoversicherung wird zum einen kein Kurztarifzuschlag verlangt und zum anderen wird ein Schadenfreiheits-Rabatt berücksichtigt, der in der Regel dem Satz der Kfz-Haftpflichtversicherung entspricht.

Zudem entfällt die Prämie für die eventuell bereits vorhandene Teilkaskoversicherung, da der Teilkaskoschutz in der Vollkaskoversicherung automatisch enthalten ist. Wer bereits schon seit Längerem unfallfrei fährt, für den ist der Prämienunterschied zwischen einem Vollkaskobeitrag und einem reinen Teilkaskoschutz oftmals gering. Das hat zur Folge, dass selbst bei älteren Fahrzeugen der bessere Vollkaskoschutz noch interessanter sein kann, da dafür, wenn überhaupt, nur wenig mehr als für eine bestehende Teilkaskoversicherung zu zahlen ist.

Grundsätzlich sollte man auch daran denken, dass wenn die Beschädigung oder der Verlust des Autos im Ausland ein Problem darstellt, dies im Inland nicht anders ist. Denn auch in Deutschland kann durch die eigene Unachtsamkeit oder durch Unbekannte, die zum Beispiel Unfallflucht begehen, ein Schaden am Auto entstehen, für den niemand sonst aufkommt. Eine bestehende Vollkaskoversicherung würde dagegen auch bei solchen Unfällen die eigenen Kfz-Schäden begleichen.

Quelle: (verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden