Zwei Statistiken verdeutlichen, warum gerade auch für Krafträder vom Motorrad bis zum Mofa zumindest eine Teilkaskoversicherung ratsam ist.
Ab dem 1. März müssen alle Mofas, Mopeds und andere zulassungsfreie, aber versicherungspflichtige Fahrzeuge mit einem neuen Versicherungs-Kennzeichen ausgestattet sein. Anderenfalls macht man sich unter Umständen strafbar.
Ab 1. März müssen alle Mofa-, Moped- und andere Kleinkraftradbesitzer ihr Versicherungs-Kennzeichen ausgetauscht haben. Anderenfalls machen sie sich strafbar.