Der medizinische Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung hat vor Kurzem eine Statistik herausgebracht, die zeigt, wie viel Gutachten wegen Behandlungsfehlern erstellt wurden und wogegen sich die Vorwürfe richteten. Experten erklären, was ein Patient im Falle des Falles tun kann.

Die 15 Medizinischen Dienste der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im vergangenen Jahr „detektivisch“ rund 12.500 Beschwerden von gesetzlich Krankenversicherten nachgegangen. In knapp jedem dritten Fall wurde dem Patienten auch per Gutachten recht gegeben. Die Mehrheit der Beschwerden richtet sich gegen Krankenhausbehandlungen.

Patienten, die glaubten, falsch behandelt worden zu sein, sind auf unabhängigen medizinischen Sachverstand angewiesen. Diese Meinung vertrat Dr. Stefan Gronemeyer, leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS), anlässlich der Vorstellung der Jahresstatistik 2012.

Notwendiges Gutachten

„Diesen Sachverstand bietet der MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Er schafft mit seinen Gutachten Klarheit und Sicherheit für geschädigte Patienten", erklärte Gronemeyer. Insgesamt sind 12.483 Gutachten im vergangenen Jahr erstellt worden.

Diese Marke habe sich in den vergangenen Jahren eingependelt. Gesundheitsexperten gehen jedoch davon aus, dass durch das neue Patientenrechtegesetz die Zahlen aber zunehmen.

Die Gutachten der MDK sind Voraussetzung dafür, dass die Betroffenen (gerichtlich) Schadenersatz-Forderungen durchsetzen können. Beim Verdacht der Falschbehandlung ist erster Ansprechpartner die eigene Krankenkasse, die nach dem Patientenrechtegesetz auch verpflichtet ist, dem Versicherten zu helfen.

Zahlreiche Beschwerden über stationäre Behandlungen

8.607 Beschwerden (69 Prozent) betrafen den stationären Sektor. Dass Fehler gemacht wurden, wurde in 29,5 Prozent der Fälle durch Gutachten nachgewiesen. Im ambulanten Bereich wurde mutmaßlichen Behandlungsfehlern in 3.872 Fällen nachgegangen. Hier zeigte sich in 36 Prozent der Fälle, dass der Patient falsch behandelt wurde.

Gronemeyer wies mehrfach darauf hin, dass aus den Detailzahlen keine stichhaltigen Schlüsse gezogen werden könnten. So seien die Fallzahlen oftmals zu gering, um Schlussfolgerungen ziehen zu können. Die Dunkelziffer sei hoch, sodass die Zahl der tatsächlichen ärztlichen Fehlleistungen viel höher liegen dürfte.

Die Masse der Vorwürfe richtete sich gegen Fehler in der Orthopädie und Unfallchirurgie mit 3.572 Beschwerden (Aufklärungsquote 29,6 Prozent) und Chirurgie mit 2.296 Beschwerden (Quote 27,4 Prozent). Die höchste Bestätigungsquote zeigte sich mit 58,9 Prozent im Pflegebereich (371 positive Gutachten), wo den Pflegekräften Fehler nachgewiesen wurden, und in der Zahnmedizin mit 45,5 Prozent (537 positive Gutachten).

Der Handlungsleitfaden bei vermuteten Behandlungsfehlern

Wenn eine ärztliche, zahnärztliche oder pflegerische Behandlung nicht angemessen sorgfältig, richtig oder zeitgerecht durchgeführt wird, handelt es sich nach Aussage des MDS um einen Behandlungsfehler. Wichtig ist, dass das Beschwerdeverfahren für den Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei ist.

Wer glaubt, falsch behandelt worden zu sein, sollte dies laut MDS seiner Krankenkasse melden. Gesetzlich und privat Krankenversicherte können sich zudem kostenlos an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (Telefonnummer 0800 0117722) wenden.

Wichtig sei, ein möglichst detailliertes Gedächtnisprotokoll anzufertigen. Zudem sollten alle vorhandenen Behandlungsunterlagen in Kopie beigefügt werden. Patienten haben das Recht auf Einsicht der Akten. Schließlich müsse eine Erklärung abgegeben werden, die den behandelnden (und beschuldigten) Arzt von seiner Schweigepflicht entbindet.

(verpd)

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