Je jünger man beim Abschluss einer Lebens- oder Krankenversicherung ist, umso günstiger sind die Versicherungsprämien. Zum Teil ist es so sogar rechtlich möglich, sich versicherungstechnisch zu verjüngen, um Geld zu sparen.

In der Kranken- und in der Lebensversicherung hängt die Höhe der Versicherungsprämie unter anderem auch vom Alter der versicherten Person bei Vertragsbeginn ab. Mit einer erlaubten Rückdatierung des Versicherungsbeginns oder einer sogenannte Anwartschafts-Versicherung lassen sich das Eintrittsalter und somit auch die Prämienhöhe herabsetzen.

Das für die Prämienberechnung einer Kranken- oder Lebensversicherung maßgebliche Eintrittsalter der versicherten Person kann in einigen Fällen erheblich von dem tatsächlichen Lebensalter abweichen. Denn bei zahlreichen Lebensversicherern beginnt das neue Lebensjahr eines Versicherten bereits sechs Monate vor dem Geburtstag. Diverse Krankenversicherungs-Gesellschaften rechnen einfach das Jahr des Versicherungsbeginns minus Geburtsjahr.

Wer nachfragt, kann Geld sparen

Wird beim Abschluss einer Lebens- oder Krankenversicherung der Versicherungsbeginn nicht auf das Datum des Vertragsabschlusses oder später, sondern einige Zeit vor das Antragsdatum gelegt, kann der Versicherte versicherungstechnisch ein Jahr jünger als sein tatsächliches Eintrittsalter sein. Dies ist erlaubt und wirkt sich in Form einer günstigeren Prämie aus. Die Prämie wird dann ab Versicherungsbeginn berechnet.

Beispiel: Wer beispielsweise am 01.06.1980 geboren ist, am 01.04.2017 eine Lebensversicherungs-Police abschließt und zu diesem Zeitpunkt beginnen lässt, ist versicherungstechnisch bei einigen Versicherern bereits 37 Jahre alt. Wird der Versicherungsbeginn jedoch zum Beispiel auf den 01.11.2016 rückdatiert, ist der Versicherte zum Versicherungsbeginn 36 Jahre alt. Die Prämie für die gesamte Laufzeit des Vertrages berechnet sich somit für einen 36-jährigen Versicherten und ist damit in der Regel günstiger als für einen 37-jährigen Versicherten.

Ob sich eine Rückdatierung kostenmäßig lohnt, sollte vor Vertragsabschluss beim Versicherungsvermittler erfragt werden.

Konditionen der Vergangenheit für die Zukunft sichern

In der Krankenversicherung kann es unter Umständen sogar noch günstiger sein, eine sogenannte Anwartschafts-Versicherung vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn abzuschließen. Mit einer solchen preisgünstigen Anwartschaft erwirbt man das Recht, sich zu einem späteren Zeitpunkt zu den gleichen Konditionen zu versichern, wie diese bei Beginn der Anwartschaft gewesen wären. So gelangt man manchmal in eine billigere tarifliche Altersgruppe.

Die Anwartschaft konserviert nämlich versicherungstechnisch gesehen das Eintrittsalter und den Gesundheitszustand des Versicherten. Das heißt der spätere Versicherungstarif berechnet sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand, wie sie zu Beginn der Anwartschaft gewesen waren.

Besonders zweckmäßig ist diese vorgeschaltete Versicherung dann, wenn die private Krankenversicherung erst später benötigt wird, zum Beispiel bei Beamten oder Soldaten mit befristetem Anspruch auf eine freie Heilfürsorge. Für diesen Personenkreis wird häufig auch eine sogenannte kleine Anwartschaft angeboten. Sie erspart eine spätere Gesundheitsprüfung, während das tatsächlich erreichte Alter zu Beginn des Versicherungsschutzes berücksichtigt wird.

Quelle: (verpd)

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