Wer in diesem Jahr noch nicht bei der Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt war, sollte dies bis Ende Dezember noch erledigen. So lässt sich, wenn ein Zahnersatz notwendig wird, Geld sparen.

Prinzipiell ist es aus gesundheitlichen, aber auch aus kostenmäßigen Gründen ratsam, sich mindestens einmal im Jahr einer Kontrolle beim Zahnarzt zu unterziehen. Können nämlich gesetzlich Krankenversicherte nachweisen, dass sie seit mindestens fünf Jahren einmal pro Jahr eine zahnärztliche Kontrolle haben durchführen lassen, reduziert dies die Höhe der Zuzahlung, wenn ein Zahnersatz notwendig wird. Der Nachweis erfolgt mit dem Zahnarzt-Bonusheft.

Zwar kann ein gesetzlich Krankenversicherter über die Art und Qualität eines Zahnersatzes entscheiden, doch die Krankenkasse übernimmt nur einen Fest(kosten)zuschuss und zwar maximal in Höhe von 50 Prozent der Kosten einer Regelversorgung. Unter einer Regelversorgung versteht man einen medizinisch ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlich vertretbaren Zahnersatz. Patienten mit dem gleichen Befund bekommen somit stets den gleichen Zuschuss, unabhängig davon, ob sie sich für eine Brücke, eine Prothese oder ein Implantat entscheiden.

Wer als Erwachsener jedoch mindestens fünf Jahre lang einmal jährlich vom Zahnarzt eine Vorsorgeuntersuchung durchführen und sich dies mit einem Stempel im sogenannten Bonusheft bestätigen lässt, bekommt einen zusätzlichen Bonus zum gesetzlich geregelten Festzuschuss. Kinder und Jugendliche zwischen sechs bis 18 Jahren müssen einmal pro Kalenderhalbjahr zur zahnärztlichen Kontrolle, um diesen Bonus zu bekommen.

Geld sparen mit dem Bonusheft

Kann ein gesetzlich Krankenversicherter mit dem Bonusheft nachweisen, dass er in den letzten fünf Jahren regelmäßig bei der Vorsorgeuntersuchung war, erhält er zusätzlich zum Festkostenzuschuss einen Bonus in Höhe von 20 Prozent. Wichtig dabei: Das Jahr, in dem ein Zahnersatz notwendig wird, zählt nicht dazu. Das bedeutet: Erwachsene, die in diesem Jahr noch einen Zahnersatz benötigen und vom Rabatt profitieren möchten, müssen den regelmäßigen Zahnarztbesuch ab 2012 nachweisen. Ist der Nachweis für zehn Jahre lückenlos vorhanden, steigt der Bonus auf 30 Prozent.

Beispiel: Muss ein Backenzahn ersetzt werden, ist als Regelleistung eine je nach Lage nicht oder teilweise verblendete Brücke zum Preis von circa 900 Euro festgesetzt. Hiervon trägt die Krankenkasse 50 Prozent, also rund 450 Euro. Die restlichen 450 Euro muss der Patient selber zahlen. Kann er aber fünf Jahre in seinem Bonusheft nachweisen, erhält er einen Bonus von 20 Prozent und damit mit 540 Euro insgesamt 90 Euro mehr (20 Prozent von 450 Euro Festzuschuss sind 90 Euro). Bei zehn Jahren wären es 585 Euro (450 Euro Festzuschuss plus 135 Euro Bonus).

Alle verbleibenden Kosten muss der Patient selbst tragen – und die können hoch sein, vor allem wenn ein höherwertiger Zahnersatz als in der Regelversorgung vorgesehen genutzt werden soll. Ein festsitzendes Implantat, das oftmals nicht nur aus ästhetischen Gründen von Zahnärzten empfohlen wird, kostet zum Teil mehrere Tausend Euro und damit oft ein Mehrfaches einer Regelversorgung.

Zahnersatz kann teuer werden

Obwohl also im Einzelfall durchaus Kosten in der Größenordnung von mehreren Tausend Euro für den Zahnersatz anfallen können, bekommt der Patient nur die Kosten für eine Regelversorgung erstattet, was oft nur ein Bruchteil der tatsächlichen Kosten sind. In dem genannten Beispiel wären das, je nachdem, ob ein Anspruch auf einen Bonus besteht, 450 Euro beziehungsweise 540 Euro oder 585 Euro. Alle anderen Kosten muss der Patient selber tragen.

Dieses Kostenrisiko können gesetzlich Krankenversicherte mit einer privaten Zahnzusatzversicherung reduzieren. Denn eine solche Police deckt, abhängig von der individuellen Vertragsvereinbarung, einen Großteil dieser Mehrkosten, welche die gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt, ab.

Dabei gilt: Je jünger der Versicherte beim Vertragsabschluss einer solchen Police ist, desto niedriger sind auch die monatlichen Prämien.

Quelle: (verpd)

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