Wer sich mindestens einmal im Jahr einer Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt unterzieht, kann für den Fall, dass ein Zahnersatz notwendig ist, Geld sparen.

Auch wenn der Gang zum Zahnarzt vielen Überwindung kostet, kann es sich durchaus lohnen. Wer 2016 seine Zähne noch nicht hat untersuchen lassen, sollte dies unbedingt noch bis zum Jahresende nachholen. Denn gesetzlich Krankenversicherte, die seit mindestens fünf Jahren jährlich eine zahnärztliche Kontrolle durchführen lassen und eine entsprechende Bestätigung in ihrem Zahnarzt-Bonusheft vorweisen können, sparen unter Umständen bares Geld.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt in vielen Bereichen nur einen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten. Dies trifft insbesondere den Bereich des Zahnersatzes, also wenn ein Versicherter eine Brücke, eine Prothese oder ein Implantat benötigt.

Ein gesetzlich Krankenversicherter kann zwar die Art und Qualität des Zahnersatzes frei wählen, die jeweilige Krankenkasse als Träger der GKV übernimmt jedoch maximal nur einen Festkostenzuschuss in Höhe von 50 Prozent der Kosten, die bei einer sogenannten Regelversorgung angefallen wären.

Kostenrisiko Zahnersatz

Als Regelversorgung gilt ein nach dem vorliegenden Befund medizinisch ausreichender, zweckmäßiger und wirtschaftlich vertretbarer Zahnersatz.

Alle Patienten mit dem gleichen Befund bekommen üblicherweise den gleichen Zuschuss, egal, ob sie sich als Zahnersatz für eine Brücke, eine Prothese oder ein Implantat entscheiden.

Der Patient muss daher mit einer zum Teil hohen Kosteneigenbeteiligung rechnen. Zum einen werden in der Regel sowieso nur 50 Prozent der Kosten für eine Regelversorgung übernommen. Zum anderen sind die Zusatzkosten, die für einen höherwertigen Zahnersatz im Vergleich zu einer Regelversorgung anfallen, komplett vom Patienten zu übernehmen.

Bonus nach fünf oder zehn Jahren

Wer seine Zähne regelmäßig jährlich beim Zahnarzt untersuchen und sich dies mit einem Stempel im sogenannten Bonusheft bestätigen lässt, bekommt einen zusätzlichen Bonus zu dem Festzuschuss von seiner Krankenkasse. Konkret müssen Erwachsene einmal pro Jahr sowie Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche bis 18 Jahre einmal pro Kalenderhalbjahr zur zahnärztlichen Kontrolle, um sich das Bonusheft abstempeln zu lassen und einen Bonus zu bekommen.

Für ein mindestens in fünf aufeinanderfolgenden Jahren lückenlos abgestempeltes Bonusheft erhält ein gesetzlich Krankenversicherter zusätzlich zum Festkostenzuschuss einen Bonus von 20 Prozent, für ein Bonusheft mit Stempeln für zehn Jahre sind es 30 Prozent. Die Bonushöhe bezieht sich dabei grundsätzlich auf den Festzuschuss und nicht auf die eigentlichen Regelkosten oder gar auf die Gesamtkosten.

Erwachsene, die beispielsweise in 2016 einen Zahnersatz benötigen und vom Bonusheft profitieren möchten, müssen spätestens ab 2011 einmal jährlich einen Zahnarztbesuch nachweisen. Das Jahr, in dem der Zahnersatz erfolgt, wird bei der Bonusregelung nämlich nicht mitgezählt.

Eigenbeteiligung bereits bei der Regelversorgung

Muss zum Beispiel ein von Zähnen umgebener Backenzahn ersetzt werden, ist als Regelleistung eine je nach Lage nicht oder teilweise verblendete Brücke zum Preis von circa 900 Euro festgesetzt. Davon übernimmt die Kasse 50 Prozent (rund 450 Euro).

Hat der Patient fünf Jahre lang lückenlos Kontrollstempel im Bonusheft, erhält er zudem einen Zuschuss von 20 Prozent. Das wären somit nicht nur 450 Euro Festzuschuss, sondern 90 Euro mehr (20 Prozent Bonus von 450 Euro Festzuschuss = 90 Euro Bonus), also insgesamt 540 Euro.

Würde er ein lückenloses Bonusheft für zehn Jahre vorlegen, wären es 30 Prozent Bonus zum Festzuschuss dazu, also 585 Euro (450 Euro Festzuschuss plus 135 Euro Bonus). Die Kassenleistung mit einem lückenlosen Bonusheft steigt somit gerechnet auf die Kosten für eine Regelversorgung von 50 Prozent auf 60 Prozent nach fünf Jahren Vorsorge beziehungsweise auf 65 Prozent nach zehn Jahren Vorsorge. Die verbleibenden Kosten – abhängig von dem gewährten Bonus – in Höhe von 50, 40 oder 35 Prozent der Regelkosten muss der Patient selbst tragen.

Deutlich höhere Kosten durch höherwertigen Zahnersatz

Hinzu kommen die Zusatzkosten für einen möglicherweise gewünschten höherwertigen Zahnersatz, die der Patient komplett zu tragen hat. Nicht nur aus ästhetischen Gründen empfehlen nämlich die meisten Zahnärzte oftmals einen höherwertigen Zahnersatz, als es die Regelversorgung vorsieht. So wird in unserem Beispiel nicht selten ein festsitzendes Implantat empfohlen.

Ein hochwertiger Zahnersatz kostet jedoch das x-Fache einer Regelversorgung. Möchte der Patient im genannten Beispiel statt der Regelversorgung ein festsitzendes Implantat, können die Kosten je nach notwendigem Aufwand zwischen 3.500 und 5.000 Euro betragen. Der Patient würde trotzdem nur die genannten 450 Euro beziehungsweise bei einem gewährten Bonus von bis zu 30 Prozent maximal 585 Euro als Regelkostenfestzuschuss von der Krankenkasse erhalten. Die restlichen Kosten müsste er aus der eigenen Tasche zahlen.

Um nicht aus Kostengründen auf einen sinnvollen hochwertigen Zahnersatz verzichten zu müssen, können gesetzlich Krankenversicherte eine private Zahnzusatzversicherung abschließen. Eine derartige Police deckt je nach Vertragsvereinbarung einen Großteil der Mehrkosten, die die gesetzliche Kasse nicht übernimmt und deshalb vom Patienten selbst zu bezahlen wären, ab. Je jünger der Versicherte beim Vertragsabschluss einer solchen Police ist, desto kleiner sind die Jahresprämien, die man für einen solchen Kostenschutz zu entrichten hat.

Quelle: (verpd)

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