Der Ombudsmann der privaten Krankenversicherung ist eine neutrale Schlichtungsstelle, an die sich Versicherungskunden mit privaten Krankenversicherungs-Policen wenden können, wenn sie mit ihrem Krankenversicherer unzufrieden sind. Das Beschwerdeaufkommen ist jedoch weiterhin sehr gering.

Privat Krankenversicherte haben nur wenig an ihrem Krankenversicherer auszusetzen. Diesen Schluss lässt die im letzten Jahr, aber auch die in den Vorjahren geringe Anzahl an Beschwerden beim Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung im Vergleich zur Anzahl aller bestehenden Kranken- und Pflegeversicherungs-Policen zu.

Versicherungskunden mit einer privaten Kranken- oder Pflegeversicherung (PKV), die beispielsweise mit der Vertragsverwaltung oder Leistungsregulierung ihres Versicherers nicht zufrieden sind, können sich an den Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung wenden. Diese neutrale Schiedsstelle legt im Streitfall einen Einigungsvorschlag vor, der von den Versicherern in der Regel angenommen wird. Für den Verbraucher ist diese Art der Schlichtung gebührenfrei, das heißt, er trägt bei der Streitschlichtung durch den PKV-Ombudsmann kein Kostenrisiko.

Laut Experten sollten sich Versicherte bei Ärger mit dem privaten Krankenversicherer oder seinem Vermittler zuerst an den Versicherer und danach an den Ombudsmann  wenden, bevor ein Gericht eingeschaltet wird. Denn nur dann darf der PKV-Ombudsmann tätig werden. Jedes Jahr veröffentlicht der PKV-Ombudsmann einen Tätigkeitsbericht, der unter anderem auflistet, wie viele Beschwerden eingegangen sind.

Geringes Beschwerdeaufkommen

Wie aus dem jüngsten Tätigkeitsbericht hervorgeht, wurden von Versicherungskunden letztes Jahr 6.084 Anträge auf Schlichtung beim PKV-Ombudsmann eingereicht. Davon wurden 1.507 nicht zur Bearbeitung angenommen, unter anderem weil der PKV-Ombudsmann dafür nicht zuständig war – dies ist beispielsweise bei Angelegenheiten der Fall, die die gesetzliche Kranken- oder Pflegeversicherung betreffen. Ein anderer Grund, warum eine Beschwerde nicht angenommen wird, ist, wenn der Versicherungskunde sein Anliegen vorher nicht dem Versicherer mitteilt.

Insgesamt waren es im Jahr 2016 4.578 zulässige Beschwerden. Im Vergleich der Anzahl der zugelassenen Beschwerden zur Gesamtzahl der circa 43 Millionen bestehenden privaten Kranken- und Pflegeversicherungs-Policen ergibt sich eine Beschwerdequote von nur 0,01 Prozent. Das ist etwa die gleiche Höhe wie in den letzten fünf Jahren.

Laut dem Tätigkeitsbericht des PKV-Ombudsmann konnten 2016 3.718 Beschwerden abgeschlossen werden. In jedem vierten Fall konnte die Schiedsstelle dem Antragsteller ganz oder teilweise weiterhelfen. Durchschnittlich wurde ein Schlichtungsverfahren in rund 14 Wochen nach Eingang der Beschwerde beim Ombudsmann abgeschlossen.

Quelle: (verpd)

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