Die Bundesregierung will vom kommenden Jahr an in der gesetzlichen Krankenversicherung zur paritätischen Beitragsfinanzierung zurückkehren. Das könnte auch für einige privat Krankenversicherte von Vorteil sein.

Schon seit Jahren müssen die Arbeitgeber im Vergleich zu den Arbeitnehmern einen geringeren Anteil der gesetzlichen Krankenkassenbeiträge übernehmen. Doch dies soll nach dem aktuellen Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ab 2019 wieder anders sein. Von dieser Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungs-Beiträge profitieren jedoch nicht nur gesetzlich, sondern auch manche privat Krankenversicherte.

Aktuell müssen die Arbeitgeber für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) eines Arbeitnehmers die Hälfte des allgemeinen GKV-Beitragssatzes von 14,6 Prozent, also 7,3 Prozent, an die jeweilige Krankenkasse zahlen. Den darüber hinausgehenden Beitragssatz, nämlich den sogenannten Zusatzbeitragssatz, den die Krankenkassen verlangen können, und der durchschnittlich bei 1,0 Prozent liegt, hat der gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer alleine zu tragen.

Die neue Bundesregierung will, so steht es im vereinbarten Koalitionsvertrag, zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungs-Beiträge der GKV zurückkehren. Dies soll zum 1. Januar 2019 gelten. Dann sollen in der GKV die Arbeitgeber die Hälfte des Zusatzbeitrages übernehmen und damit die GKV-versicherte Arbeitnehmer in der gleichen Höhe entlasten. Von der Neuregelung würden aber auch privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die einen Arbeitgeberzuschuss erhalten, profitieren, wie der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) mitteilt.

Der Arbeitgeberzuschuss …

Grundsätzlich gilt für PKV-Versicherte, wer als Arbeitnehmer privat krankenversichert ist, muss anders als ein Selbstständiger nicht alleine für die private Kranken (PKV)- und Pflegepflicht-Versicherung aufkommen, sondern erhält einen Zuschuss von seinem Arbeitgeber. Die Zuschusshöhe beträgt die Hälfte der Versicherungsbeiträge zur privaten Kranken- und Pflegepflicht-Versicherung, maximal jedoch den Arbeitgeberanteil, den der Arbeitgeber höchstens für einen gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer mit dem gleichen Einkommen zahlen müsste.

Der maximale Betrag berechnet sich aus der Beitragsbemessungs-Grenze (BBMG) für die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung. Verdient nämlich ein gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer mehr als die BBMG, so wird das darüber hinausgehende Einkommen nicht bei der Berechnung der Kranken- und Pflegeversicherungs-Beiträge berücksichtigt. Konkret liegt der BBMG für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in 2018 bei 4.425 Euro. Demnach beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss eines PKV-Versicherten 7,3 Prozent des BBMG, also 323,03 Euro.

… für privat Krankenversicherte …

„Auch zum PKV-Beitrag für ihre Familienangehörigen erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss, wenn diese bei einer Versicherung in der GKV über Sie familienversichert wären“, heißt es in den Erläuterungen des PKV-Verbands. Alle Zuschüsse zusammen dürfen allerdings nicht die derzeitige Höchstgrenze von 323,03 Euro im Monat überschreiten.

Nach Angaben des PKV-Verbands erfüllen alle Mitgliedsunternehmen die gesetzlichen Voraussetzungen, nach denen privat krankenversicherte Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss haben. Der Krankenversicherer stellt dazu den privat krankenversicherten Arbeitnehmern einen Nachweis aus, den diese ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen, um den Zuschuss zu erhalten.

… steigt mit der Einführung zur Parität

Die Rückkehr zur Parität in der GKV könnte auch Auswirkungen für Privatversicherte haben, da der maximale Arbeitgeberzuschuss zur PKV im Zuge der Gesetzesänderung steigen dürfte, erklärte eine Sprecherin des PKV-Verbandes. Der Beitragssatz, den Arbeitgeber bei Wiedereinführung der Parität zu zahlen hätten und nach dem sich auch der Arbeitgeberzuschuss berechnet, würde nach den derzeitigen Daten um die Hälfte des Zusatzbeitrages, der durchschnittlich bei 1,0 Prozent liegt, steigen und somit bei 7,8 Prozent liegen.

Ausgehend vom aktuellen BBMG und dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag in der GKV würde der maximale Arbeitgeberzuschuss für PKV-Versicherte demnach von derzeit 323,03 Euro auf dann 345,15 Euro steigen.

Quelle: (verpd)

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