Arbeitnehmer, die von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln wollen, müssen in 2019 mehr verdienen als noch in 2018. Es gibt aber auch Personengruppen, für die ein solcher Wechsel einkommensunabhängig möglich ist

Auch in 2019 wird die sogenannte Versicherungspflicht-Grenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wieder steigen. Daraus folgt, dass Arbeitnehmer im Vergleich zu bisher ein höheres Gehalt benötigen, nämlich ein Jahresgehalt von 60.750 Euro in 2019, um von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung wechseln zu können. Für nicht Arbeitnehmer wie Selbstständige, Studenten und Beamte gelten diese Einkommensgrenzen für einen entsprechenden Wechsel in der Regel übrigens nicht.

Damit ein Arbeitnehmer von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln kann, muss sein Bruttoverdienst mindestens ein Jahr lang über der sogenannten Versicherungspflicht- oder Jahresarbeitsentgelt-Grenze (JAEG) der GKV liegen. Zudem muss zu erwarten sein, dass die vorgegebene JAEG des nächsten Jahres überschritten wird. Grundlage dafür ist der Paragraf 6 SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch)

Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) liegt diese Grenze im Jahr 2018 bei 59.400 Euro Jahresbruttogehalt. Ab 2019 beträgt die Versicherungspflicht-Grenze nach einem aktuellen Beschluss des Bundeskabinetts – der Wert wird nach gesetzlichen Regeln und Vorgaben angepasst – 60.750 Euro. Dadurch wird der Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) erst ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 5.062,50 Euro und nicht wie in 2018 schon ab 4.950 Euro möglich.

Wechsel von GKV in PKV in 2019

Prinzipiell endet die gesetzliche Versicherungspflicht eines Arbeitnehmers in der GKV erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Versicherungspflicht-Grenze überschritten wird. Dies gilt gemäß Paragraf 6 SGB V jedoch nur, wenn der Jahresbruttoverdienst auch die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende JAEG übersteigt.

Das heißt, um am 1. Januar 2019 in der GKV versicherungsfrei zu sein, muss man in 2018 mehr als 4.950 Euro im Monat oder 59.400 Euro im Jahr brutto verdienen und in 2019 ein Bruttomonatsgehalt von über 5.062,50 Euro beziehungsweise ein Bruttojahresgehalt von 60.750 Euro vorweisen können. Zum Bruttojahresverdienst zählen bei der JAEG neben dem Grundgehalt auch regelmäßig gezahlte Gehaltsbestandteile wie Weihnachts- und Urlaubsgeld.

Nicht dazugerechnet werden allerdings Fahrtkostenersatz, Familienzuschläge wie Kindergeld und sporadische Sonderzahlungen wie gelegentliche Überstundenvergütungen. Wer nach Ende der Versicherungspflicht vorerst als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert bleibt, muss für einen späteren Wechsel in die PKV die Kündigungsfrist der GKV, das sind zwei volle Monate zum Monatsende, einhalten. Um zum Beispiel zum 1. Juni zur PKV zu wechseln, muss die Kündigung spätestens bis zum 31. März bei der GKV beziehungsweise der jeweiligen Krankenkasse eingehen.

Wer sonst noch wechseln kann

Es gibt aber nach Angaben des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V. auch andere Konstellationen, die einen Wechsel von der GKV zur PKV ermöglichen. So können Arbeitnehmer, die ihren Arbeitgeber wechseln und mit ihrem neuen Gehalt voraussichtlich in den nächsten zwölf Monaten über der jeweiligen Versicherungspflicht-Grenze liegen, schon zum Beginn des neuen Beschäftigungs-Verhältnisses von der GKV in die PKV wechseln. Sie müssen also nicht bis zum Ende des Kalenderjahres warten.

Wer bisher Arbeitnehmer war und eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt, also überwiegend als Unternehmer oder Freiberuflicher tätig wird, kann bis auf wenige Ausnahmen ohne Einhaltung irgendeiner Einkommensgrenze sofort in die PKV wechseln. Denn mit Aufnahme der hauptberuflichen Selbstständigkeit endet auch die Versicherungspflicht in der GKV. Auch Studenten, die sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien haben lassen, oder deren Versicherungspflicht endet, weil sie ab 30 Jahre alt sind oder das 14. Fachsemester vollendet haben, können in die PKV wechseln.

Ein Wechsel ist auch für Beamte und andere Beschäftigte, wenn sie Anspruch auf eine Beihilfe haben, möglich. Auch Personen ohne Einkommen oder mit einem geringfügigen Verdienst von unter 450 Euro monatlich können unter bestimmten Voraussetzungen in die PKV wechseln. Wer nach Ende der Versicherungspflicht als freiwilliges Mitglied in der GKV versichert bleibt, muss für einen Wechsel in die PKV die genannte zweimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende einhalten. Über weitere Details zum Wechsel in die private Krankenversicherung informiert auf Wunsch ein Versicherungsvermittler.

Quelle: (verpd)

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