Wer in finanzielle Schwierigkeiten gerät, sucht nicht nur Möglichkeiten, um vorhandene Fixkosten zu reduzieren, sondern auch Wege, zusätzliches Kapital zu bekommen. Mit einer bestehenden Lebensversicherung geht beides – und zwar ohne, dass man diese gleich kündigen muss.

Es kann Situationen geben, in denen es gut wäre, wenn man sich das bereits angesparte Kapital eine bestehende Lebensversicherung vorzeitig auszahlen lassen und/oder die laufenden Beiträge reduzieren oder komplett einsparen könnte. Und es gibt tatsächlich verschiedene Wege, die dies ermöglichen.

Nicht immer läuft alles wie langfristig geplant, auch in finanzieller Hinsicht. Wegen des langfristigen Charakters für Ziele wie die Altersversorgung ist eine bestehende Lebensversicherung eigentlich nicht dafür ausgelegt, einen kurzfristigen Finanzbedarf, zu decken. Doch wenn die finanzielle Situation es erfordert, zum Beispiel durch eine plötzlich eintretende Arbeitslosigkeit oder die unverhoffte Chance, günstig ein Eigenheim zu kaufen, lässt sich aus einer Lebensversicherung sehr oft mehr herausholen, als auf den ersten Blick möglich scheint.

Zwar kann eine bestehende Lebensversicherung vor dem im Vertrag festgelegten Ablauftermin entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise – in der Regel monatlich – gekündigt werden. In diesem Fall wird der sogenannte Rückkaufswert kurzfristig an den Versicherungsnehmer ausgezahlt. Allerdings ist der finanzielle Verlust durch eine solche vorzeitige Kündigung hoch, denn ein wesentlicher Teil der Rendite entsteht erst zum in der Police vereinbarten Ablauftermin.

Mehr Geld durch den Verkauf der eigenen Lebensversicherung

Rentabler als die vorzeitige Kündigung einer Lebensversicherung ist dagegen der Verkauf auf dem sogenannten Zweitmarkt. Es handelt sich hier in der Regel um Firmen, die bestehende Lebensversicherungs-Policen als Kapitalanlage erwerben und bis zum geplanten Ablauftermin weiterführen, also auch die Beiträge weiterzahlen. Kapital-Lebens- oder Rentenversicherungs-Policen können allerdings oft erst ab einem bestimmten Rückkaufswert wie ab 5.000 oder ab 10.000 Euro auf dem Zweitmarkt veräußert werden.

Nicht selten bekommt ein Lebensversicherungs-Kunde, wenn er seine Lebensversicherungs-Police an einen solchen Aufkäufer verkauft, mehr Geld ausbezahlt, als er bei einer vorzeitigen Vertragskündigung an Rückkaufswert erhalten hätte.

Je nach Verkaufsvereinbarung kann es sogar sein, dass der in der Lebensversicherungs-Police abgesicherte Todesfallschutz für die Hinterbliebenen ganz oder teilweise erhalten bleibt, ohne dass der Versicherungsnehmer selbst dafür weiterhin Prämien entrichtet. Stirbt die versicherte Person vor dem in der Police genannten Ablaufdatum, erhalten die Hinterbliebenen beziehungsweise die im Vertrag Bezugsberechtigten die vereinbarte Todesfallsumme abzüglich der Investitionskosten des Aufkäufers wie Kaufpreis, Prämien und Zinsen.

Beleihung bei vollem Schutz

Doch auch ein Verkauf eines Lebensversicherungs-Vertrages ist in vielen Fällen nicht die beste Lösung. Welcher Weg tatsächlich der zweckmäßigste ist, hängt vom jeweiligen finanziellen Bedarf und der Gestaltung der vorhandenen Police ab.

Bei manchen Lebensversicherungs-Verträgen ist auch ein Policendarlehen möglich. Bei einem Policendarlehen beziehungsweise einer Vorauszahlung erhält der Versicherungskunde (Versicherungsnehmer) einen Teil des Vertragsguthabens als Vorauszahlung vom Versicherer überwiesen, den er jederzeit wieder zurückzahlen kann. Die weitere Beitragszahlung und der Versicherungsschutz werden hierbei nicht berührt oder negativ beeinflusst.

Wenn es reicht, die Ausgaben zu reduzieren, um den finanziellen Engpass zu überbrücken, lässt sich dies mit einer Beitragsfreistellung, einer Änderung der Zahlweise, der Laufzeit und/oder der Versicherungssumme realisieren.

Versicherungsprämie reduzieren

Mit Rücksprache des Versicherers kann beispielsweise die Beitragshöhe durch ein Herabsetzen der Versicherungssumme oder eine Verlängerung der Laufzeit bei gleichbleibender Versicherungssumme verringert werden.

Wer vorübergehend oder dauerhaft keine Prämien mehr zahlen kann, kann auch eine Beitragsfreistellung beantragen. Der Versicherungsschutz finanziert sich dann aus dem bereits vorhandenen Vertragsguthaben und besteht mit einer entsprechend reduzierten Versicherungssumme weiter.

Bei einem kurzfristigen Finanzengpass kann es auch bereits genügen, wenn die Zahlweise von jährlich auf vierteljährlich oder monatlich geändert wird. Die Jahresprämie verteilt sich so auf mehrere kleinere Beträge im gesamten Jahr und wird nicht mehr insgesamt zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig. Wegen der Vielzahl der Varianten, die möglich sind, um mit einer Lebensversicherung schnell an Geld zu kommen und/oder Kosten einzusparen, ist es für einen Versicherungskunden, der dies wünscht, ratsam, sich vom Versicherer oder Vermittler ausführlich beraten zu lassen.

Quelle: (verpd)

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