Aktuelle Daten des Bundesministeriums für Gesundheit belegen, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen auch im letzten Jahr wieder deutlich gestiegen ist. Sie zeigen zudem, dass zwar überwiegend Ältere zum Pflegefall werden, es aber durchaus auch Jüngere trifft.

Die Anzahl der Pflegebedürftigen nimmt immer weiter zu. Dies verdeutlicht auch die aktuelle Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). So waren alleine letztes Jahr fast 4,3 Millionen Personen hierzulande so pflegebedürftig, dass sie Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhielten. Damit stieg die Anzahl der Pflegebedürftigen eines Jahres erstmals über vier Millionen Personen. Zwar ist die Mehrheit der Betroffenen bereits im Rentenalter, doch fast jeder Vierte ist jünger.

Aus den jüngst veröffentlichten Zahlen zur Pflegeversicherung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) geht hervor, dass letztes Jahr hierzulande rund 4,25 Millionen PflegebedürftigeLeistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhielten. Konkret erhielten 4,0 Millionen Pflegebedürftige Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung (SPV) sowie die knapp 252.000 Pflegebedürftige Leistungen aus der privaten Pflegepflicht-Versicherung (PPV).

Gegenüber 2018, damals waren es noch etwa 3,92 Millionen Pflegebedürftige, ist die Anzahl um fast 8,5 Prozent gestiegen. Insgesamt hat nach einer BMG-Statistik die Anzahl der in der SPV-versicherten Pflegebedürftigen seit 1995, der Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung, bis heute – mit Ausnahme des Jahres 2000, damals gab es 0,02 Prozent weniger Pflegebedürftige als 1999 – immer weiter zugenommen.

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter

Nach den BMG- Daten hatten anteilig die meisten Pflegebedürftigen, die in der SPV versichert waren, mit 41,5 Prozent den Pflegegrad 2 und mit 28,1 Prozent den Pflegegrad 3. In den Pflegegrad 1 waren 11,2 Prozent, in den Pflegegrad 4 13,4 Prozent und in den Pflegegrad 5 5,8 Prozent eingestuft.

Besonders hoch war der Anstieg von 2016 auf 2017 mit rund 20,9 Prozent, was unter anderem auf die ab 2017 geltenden neuen Regelungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung zurückzuführen war. 2017 wurde der Pflegebedürftigkeits-Begriff neu definiert und das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit geändert. Bis 2016 zählten insbesondere die körperlichen Einschränkungen bei der Beurteilung, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Seit 2017 werden neben der körperlichen auch die kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen gleichermaßen bei der Einschätzung berücksichtigt, inwieweit zum Beispiel jemand selbstständig den Alltag bestreiten und sich selbst versorgen kann. Zudem wird seit 2017 die Schwere einer Pflegebedürftigkeit nun in fünf Pflegegraden und nicht wie bisher in drei Pflegestufen eingestuft. Allerdings belegen Statistiken, dass die Anzahl der Pflegebedürftigen auch nach den genannten Änderungen immer weiter steigt.

Fast eine Million Pflegebedürftige unter 65 Jahre alt

Laut Experten hängt dies insbesondere mit der immer älter werdenden Bevölkerung zusammen. So war 2017 nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund jeder zehnte 75- bis 79-jährige sowie jeder knapp jeder vierte 80- bis 84-jährige Bürger pflegebedürftig. Bei allen 85- bis 89-Jährigen waren es noch deutlich mehr, nämlich 44,5 Prozent, und bei den ab 90-jährigen Einwohnern sogar 70,7 Prozent. Im Vergleich dazu waren nur 1,4 Prozent aller unter 75-jährigen Bürger pflegebedürftig.

Zwar steigt im Alter das Risiko, ein Pflegefall zu werden, überproportional an, allerdings können auch Jüngere zum Beispiel aufgrund einer Krankheit oder eines schweren Unfalles zum Pflegefall werden. Im Detail waren von allen rund 4,0 Millionen Pflegebedürftigen, die Ende 2019 Leistungen aus der SPV erhielten, die Mehrheit, nämlich 76,7 Prozent über 65 Jahre alt, 64,4 Prozent waren sogar 75 Jahre oder älter.

Aber letztes Jahr waren eben auch rund 298.000 unter 30-Jährige, über 384.000 unter 40-Jährige und mehr als 931.000 unter 65 Jahren, die in der SPV versichert waren, pflegebedürftig. Fast die Hälfte (49,0 Prozent) der unter 65-jährigen Pflegebedürftigen hatte eine der drei höchsten Pflegestufen (3 bis 5).

Pflegebedürftige erhalten Pflegekosten nur anteilig ersetzt

Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt die anfallenden Pflegekosten übrigens nur zum Teil. Im Webauftritt des BMG ist zur gesetzlichen Pflegeversicherung zu lesen: „Oberstes Ziel ist es, den pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Allerdings deckt die soziale Pflegeversicherung häufig nicht alle Kosten der Pflege ab. Den Rest tragen die Pflegebedürftigen oder ihre Familien selbst.“

Je nach Art der Pflege können die Kosten, die vom Pflegebedürftigen und/oder zum Beispiel von seinem Ehepartner selbst zu tragen sind, auch über 2.000 Euro im Monat betragen.

Das BMG betont: „Da die gesetzliche Pflegeversicherung nur die Grundversorgung absichert und die tatsächlichen Pflegekosten in der Regel höher ausfallen, ist eine zusätzliche private Vorsorge sinnvoll.“ Die Bundesregierung unterstützt die Bürger bei einer privaten Pflegevorsorge unter anderem mit einer staatlichen Zulage von 60 Euro jährlich für eine private Pflege-Zusatzversicherung, die bestimmte Kriterien erfüllt. In einer privaten Pflegepolice können im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung auch individuelle Leistungshöhen je nach Pflegegrad vereinbart werden.

Quelle: (verpd)

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