Seit letztem Jahr kann jeder mit staatlicher Unterstützung dafür sorgen, dass er im Falle einer Pflegebedürftigkeit finanziell ausreichend abgesichert ist, um eine angemessene Pflege zu erhalten. Selbst wer bereits krank ist, kann sich diesbezüglich ohne Zuschläge versichern.

Seit dem 1. Januar 2013 kann jeder Erwachsene, der in der sozialen oder privaten Pflegeversicherung versichert ist, eine staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherung abschließen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 60 Euro im Jahr. Für die Höhe der Prämie ist es zudem unerheblich, welche Vorerkrankungen oder chronische Krankheiten beim Vertragsabschluss bestehen. Auch Leistungsausschlüsse gibt es nicht.

Grundsätzlich ist die gesetzlich vorgeschriebene soziale Pflegeversicherung für gesetzlich oder privat Krankenversicherte nur als „Teilkaskoversicherung“ konzipiert. Aktuell tragen beispielsweise pflegebedürftige Heimbewohner bis zu 50 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten selbst oder sind auf das Sozialamt angewiesen, wie Experten betonen.

Wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um im Pflegefall die Kosten abzudecken, können der Ehepartner oder nahe Angehörige wie Kinder oder Eltern zur Zahlung herangezogen werden. Die private Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Lösungen an, um eine ausreichende finanzielle Sicherheit bei Pflegebedürftigkeit zu gewährleisten und damit auch die Angehörigen im Fall des Falles zu entlasten.

Eigenvorsorge wird belohnt

Mit einer privaten Pflegekosten-Police werden beispielsweise nach Vorleistung durch die gesetzliche Pflegeversicherung die verbleibenden Kosten ganz oder teilweise erstattet. Die Pflegetagegeld-Versicherung hingegen zahlt unabhängig von den tatsächlichen Kosten nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen vorher fest vereinbarten Geldbetrag je Tag. Bei der Pflegerenten-Versicherung bekommt der Versicherte, sobald er ein Pflegefall ist, je nach Pflegestufe eine vereinbarte monatliche Rente.

Seit Anfang letzten Jahres wird die private Pflegevorsorge sogar durch eine staatliche Zulage belohnt. Jeder Erwachsene, der in einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung versichert ist und noch keine Pflegeleistung bezieht oder bezogen hat, kann eine entsprechende staatlich geförderte Pflegezusatz-Versicherung, auch Pflege-Bahr-Police genannt, abschließen.

Gesundheitsprüfungen, Risikozuschläge und Leistungsausschlüsse gibt es bei dieser Police nicht – selbst dann nicht, wenn die zu versichernde Person Vorerkrankungen oder chronische Leiden hat. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt ausschließlich vom Eintrittsalter der zu versichernden Person bei Vertragsabschluss und vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang ab.

Mindeststandards beim Leistungsumfang

Prinzipiell muss in einer geförderten Police für alle Pflegestufen eine Geldleistung zum Beispiel ein Pflegetage- oder auch -monatsgeld versichert sein. Die Höhe des vereinbarten Pflegegeldes muss für die Pflegestufe III mindestens 600 Euro pro Monat betragen.

Zudem wurde festgelegt, dass für die Pflegestufe 0 (erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz) mindestens zehn Prozent, für die Pflegestufe I mindestens 20 Prozent und für die Pflegestufe II mindestens 30 Prozent des vereinbarten Pflegemonatsgeldes der Pflegestufe III versichert sind.

Grundsätzlich können auch höhere Leistungen als die vorgeschriebenen Mindestwerte vereinbart werden. Wer beispielsweise sicherstellen möchte, dass die finanzielle Absicherung für eine häusliche Pflege ausreicht, sollte eine entsprechend höhere Leistung versichern. Um die maximale staatliche Zulage in Höhe von fünf Euro pro Monat zu erhalten, beträgt der monatliche Eigenbetrag, den der Versicherungsnehmer zu zahlen hat, zehn Euro.

Je früher, desto besser

Die staatliche Zulage wird automatisch dem förderfähigen Vertrag gutgeschrieben. Die Formalitäten – der jährliche Zulagenantrag – dazu werden vom Versicherer gestellt, der Versicherungskunde muss sich also nicht darum kümmern. Die dem geförderten Vertrag zugutekommende staatliche Zulage reduziert den vom Versicherungsnehmer zu bezahlenden Eigenbetrag. Wer also eine monatliche Prämie von 15 Euro hat, muss selbst nur noch zehn Euro entrichten, da die staatliche Zulage fünf Euro pro Monat beträgt.

Es empfiehlt sich bereits frühzeitig eine geförderte ergänzende Pflegeversicherung abzuschließen, denn je früher mit einer entsprechenden Vorsorge begonnen wird, desto mehr Leistung gibt es für die geförderte Mindestprämie.

Ein Fischer & Fischer Versicherungsexperte hilft, eine optimale Pflegeabsicherung zu finden. Dieser erklärt nicht nur, wie man die volle Förderung bekommt, sondern analysiert auf Wunsch auch, ob die gesetzliche und geförderte Absicherung im Pflegefall tatsächlich ausreichend ist und wie sich mögliche Lücken schließen lassen.

(verpd)

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