Immer mehr Bürger erhalten Leistungen von der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. Das Bundesministerium für Gesundheit rechnet auch in den nächsten Jahrzehnten mit einem anhaltenden Anstieg.

Nach einer aktuellen Statistik des Bundesministeriums für Gesundheit waren Ende 2013 rund 2,63 Millionen Personen pflegebedürftig. Das entspricht einer Zunahme um rund 3,5 Prozent im Vergleich zu 2012. Auch in den Jahren zuvor ist die Zahl der Pflegebedürftigen stetig angestiegen.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) galten Ende 2013 rund 2,63 Millionen Personen im Sinne des Pflegeversicherungs-Gesetzes nach SGB XI (Elftes Sozialgesetzbuch) als pflegebedürftig. Das sind im Vergleich zum Vorjahr ­– hier waren es rund 2,54 Millionen Pflegebedürftige – 3,5 Prozent mehr.

Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wird zu Hause gepflegt

Ende 2013 wurden knapp 1,85 Millionen Menschen, das sind über 70 Prozent aller Pflegebedürftigen, zu Hause und über 785.600 Pflegebedürftige und damit knapp 30 Prozent in stationären Einrichtungen versorgt.

Die Leistungshöhe der gesetzlichen Pflegeversicherung richtet sich nach der beanspruchten Leistungsart, also ambulanter oder stationärer Pflege, und nach der Pflegestufe, in die ein Pflegebedürftiger eingestuft wird. Detaillierte Informationen zur gesetzlichen Pflegeversicherung gibt es in der kürzlich aktualisierten Broschüre „Ratgeber zur Pflege – Alles, was Sie zur Pflege wissen müssen“, die kostenlos beim BMG heruntergeladen oder bestellt werden kann. Unter anderem kann hier nachgelesen werden, wie hoch beispielsweise das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen sind.

Die Mehrheit der Pflegebedürftigen, nämlich rund 1,48 Millionen Menschen beziehungsweise rund 56 Prozent, war Ende 2013 in die Pflegestufe I eingestuft. Knapp 834.000 Menschen, das entspricht rund 32 Prozent aller Pflegebedürftigen, haben die Pflegestufe II und etwa 311.000, das sind 11 Prozent, die Pflegestufe III. Rund 12.200 Pflegebedürftigen und damit nicht ganz 0,5 Prozent aller Pflegebedürftigen, die einen außergewöhnlich hohen oder intensiven Pflegeaufwand benötigen, wurde eine Härtefallregelung, was einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen bringt, zugebilligt.

Unterstützung bei der privaten Pflegevorsorge

Von 1995 bis 2012 ist laut Bundeszentrale für politische Bildung „die Zahl der Pflegebedürftigen im Durchschnitt um 4,9 Prozent pro Jahr gestiegen“. Und auch künftig rechnet das BMG mit einem kontinuierlichen Anstieg. Die Experten gehen davon aus, dass es in 2020 bereits 2,85 Millionen, in 2030 3,31 Millionen, in 2040 3,64 Millionen und in 2050 sogar 4,36 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland geben wird.

Ein Grund dafür ist die steigende Lebenserwartung, denn je älter ein Mensch ist, desto höher ist statistisch gesehen auch sein Risiko, ein Pflegefall zu werden. Während bei einem unter 60-Jährigen die Pflegewahrscheinlichkeit bei 0,7 Prozent liegt, sind es bei einer 60- bis 80-jährigen Person bereits 4,2 Prozent und bei einem über 80-Jährigen sogar 28,8 Prozent. Es kann sich jedoch auch keiner sicher sein, nicht bereits in jungen Jahren beispielsweise aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit zum Pflegefall zu werden.

Da die gesetzliche Pflegeversicherung, wie sie zum Beispiel für Arbeitnehmer besteht, nur teilweise die anfallenden Pflegekosten deckt, ist auch nach Ansicht des BMG eine private Pflegevorsorge sinnvoll. Die Bundesregierung unterstützt die Bürger diesbezüglich unter anderem mit einer staatlichen Zulage für eine private Pflege-Zusatzversicherung. Im Gegensatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in einer privaten Pflegepolice unter anderem auch individuelle Leistungshöhen je nach Pflegestufen vereinbart werden.

(verpd)

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