Der Schutz der gesetzlichen Pflegeversicherung gegen Armut bröckelt kräftig, wie aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen.

Mehr als 400.000 pflegebedürftigen Menschen in Deutschland waren 2012 auf Sozialhilfe angewiesen, fast vier Prozent mehr als im Jahr zuvor, so die Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis). Was der Einzelne tun kann, damit er im Pflegefall unabhängig von der finanziellen Ausstattung der gesetzlichen Pflegeversicherung gut abgesichert ist.

Auf etwa 439.000 ist im Jahr 2012 die Zahl der Pflegebedürftigen angestiegen, die Sozialhilfe bezogen haben. Gegenüber 2011 ist das eine Zunahme von 3,8 Prozent. Die Hilfen zur Pflege nach dem siebten Kapitel des SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) für diesen Empfängerkreis wuchsen um viereinhalb Prozent auf rund 3,2 Milliarden Euro. Das hat das Statistische Bundesamt (Destatis) vor Kurzem gemeldet.

40 Prozent der Pflegeheimbewohner benötigen finanzielle Hilfe

Zwei Drittel der Leistungsempfänger waren Frauen, ihr Durchschnittsalter betrug 79 Jahre. Die hilfebedürftigen Männer waren im Mittel 68 Jahre alt und damit deutlich jünger. 71 Prozent der Leistungsbezieher benötigten die staatliche Unterstützung, um die Pflege in Einrichtungen zu finanzieren. Dabei handelt es sich zu 97 Prozent um vollstationäre Betreuung. Bei rund 28 Prozent der Empfänger reichten Renten, Vermögen und Zahlungen der Pflegeversicherung noch nicht einmal für die ambulante Pflege und das Existenzminimum aus.

Nach Berechnungen des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes – Gesamtverband e.V. sind mittlerweile 40 Prozent der in Heimen lebenden Menschen auf Sozialhilfe angewiesen. Werner Hesse, der Geschäftsführer der Organisation, kritisiert: „Das Ziel der sozialen Pflegeversicherung, Menschen im Falle der Pflegebedürftigkeit zuverlässig vor Armut zu schützen, ist komplett gescheitert. Nicht einmal zwanzig Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung ist die Sozialhilfe für Pflegebedürftige in Heimen quasi zum Regelfall geworden und die Pflegeversicherung damit ad absurdum geführt."

Der Verband fordert einen Runden Tisch von Politik, Pflegekassen und Wohlfahrtsverbänden, um die Pflegeleistungen neu zu organisieren. „Wir können nicht an einem System festhalten, das nachweislich nicht funktioniert und Menschen massenhaft in Armut stürzen lässt, sobald sie pflegebedürftig werden“, erklärte Hesse. Alle verantwortlichen Akteure seien in der Pflicht, neue Lösungen zu entwickeln."

Situation wie vor Einführung der Pflegeversicherung

Vor Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 war nach Angaben des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (Bpa) etwa jeder dritte pflegebedürftige Mensch auf ergänzende Unterstützung durch die Sozialhilfe angewiesen. „Leider haben wir heute genau diese Situation wieder erreicht", beklagt Bpa-Präsident Bernd Meurer.

Deshalb fordert der Verband eine spürbare Entlastung für die Heimbewohner durch eine Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung. „In den letzten Jahren wurden die Zuschüsse der Pflegeversicherung für Heimbewohner nicht angehoben. Sehenden Auges wurden damit alle Kostensteigerungen auf die Bewohnerinnen und Bewohner, auf deren Angehörige und letztlich auch auf die Sozialhilfe abgeschoben", kritisiert Meurer.

Schon die Expertenkommission beim Bundesgesundheits-Ministerium habe in ihrem Bericht mehrfach deutlich darauf hingewiesen, dass es auch weiterhin ein wichtiges Ziel der gesetzlichen Pflegeversicherung bleiben müsse, die betroffenen Menschen vor einer rein pflegebedingten Sozialhilfeabhängigkeit zu bewahren.

Kostenschutz

Wer nicht möchte, dass er im Pflegefall zum Sozialhilfefall wird und unter Umständen der Ehepartner oder nahe Angehörige wie die eigenen Kinder zur Zahlung der Pflegekosten herangezogen werden, kann entsprechend vorsorgen. Die private Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Lösungen an.

Mit einer privaten Pflegekosten-Police werden beispielsweise nach Vorleistung durch die gesetzliche Pflegeversicherung die verbleibenden Kosten ganz oder teilweise erstattet. Eine Pflegetagegeld-Versicherung hingegen zahlt unabhängig von den tatsächlichen Kosten nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit einen vorher fest vereinbarten Geldbetrag je Tag. Bei der Pflegerenten-Versicherung bekommt der Versicherte, sobald er ein Pflegefall ist, je nach Pflegestufe eine vereinbarte monatliche Rente.

Unter bestimmten Bedingungen wird die private Pflegevorsorge-Versicherung des Einzelnen sogar mit bis zu 60 Euro im Jahr staatlich gefördert. Eine entsprechende Beratung, inwieweit der Einzelne aktuell im Pflegefall abgesichert ist und welche Versicherungslösungen mögliche Lücken schließen können, gibt es beim Fischer & Fischer Versicherungsexperten.

(verpd)

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