Letztes Jahr haben mehr rechtsschutzversicherte Bürger als sonst eine Rechtsberatung in Anspruch genommen. Besonders zwei Rechtsbereiche waren davon betroffen, wie aktuelle Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. belegen.

Noch nie haben so viele Personen, die über eine private Rechtsschutz-Versicherung abgesichert sind, eine telefonische Rechtsberatung bei ihren Versicherern angefordert als letztes Jahr. Dies zeigt eine aktuelle Auswertung des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Wie auch das Jahr zuvor bezogen sich die meisten Beratungsanfragen auf das Vertrags- und das Arbeitsrecht.

Wer bei Konflikten sein Recht mittels eines Anwaltes oder auch eines Gerichtsverfahrens durchsetzen will, ohne dass er Angst vor teuren Anwalts- und sonstigen Prozesskosten haben muss, kann mit einer passenden privaten Rechtsschutz-Versicherung vorbeugen. Derzeit bestehen über 23 Millionen Rechtsschutz-Versicherungsverträge. Rein statistisch ist damit mehr als die Hälfte aller Haushalte in irgendeiner Form rechtsschutzversichert.

Solche Policen gibt es für verschiedenste Rechtsbereiche. Sie übernehmen im Versicherungsfall die Anwalts- sowie Gerichts- und sonstigen Prozesskosten, und, sofern vereinbart, auch die Kosten für eine Mediation – ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren – entsprechend den Vertragsvereinbarungen. Die meisten Rechtsschutzversicherer bieten ihren Kunden zudem vorab auch eine rechtliche Einschätzung mittels einer anwaltlichen Telefonberatung – und die wird häufig in Anspruch genommen, wie aktuelle Daten belegen.

Telefonberatungen durch Rechtsschutzversicherer

Durch die Corona-Krise ist 2020 die Anzahl der von Rechtsschutzkunden gewünschten Telefonberatungen durch die Rechtsschutzversicherer auf 1,8 Millionen Beratungen angestiegen, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) jüngst mitteilte. Allein circa 1,6 Millionen Beratungen entfielen auf die Monate März bis Dezember. „Das sind rund 158.000 im Monat, was einer Steigerung von gut einem Viertel gegenüber normalen Monaten entspricht“, so der GDV.

„Es hat sich gezeigt, dass die von Rechtsschutz-Versicherern angebotene schnelle und unkomplizierte rechtliche Einschätzung durch einen Anwalt am Telefon gerade auch in der Corona-Krise eine wertvolle Unterstützung für die Kunden ist“, sagt Thomas Lämmrich, Leiter Rechtsschutz-Versicherung beim GDV. Besonders in zwei Rechtsgebieten, nämlich beim Vertrags- und beim Arbeitsrecht, haben die Beratungsanfragen deutlich zugenommen. Etwa 638.000 telefonische Beratungen wurden im Bereich des Vertragsrechts durchgeführt – insbesondere zum Reiserecht.

„Hier standen vor allem Fragen zu Stornierungen im Fokus“, verdeutlicht der GDV. „Etwa 294.000 anwaltliche Telefonberatungen wurden im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht geleistet, beispielsweise zu Kurzarbeit und Kündigung“, wie der GDV weiter betont. „Wir gehen davon aus, dass die Nachfrage nach anwaltlicher Telefonberatung auch 2021 auf hohem Niveau verbleiben wird, rechnen in diesem Jahr als Folge der Corona-Krise aber auch generell mit einer deutlichen Zunahme aller Rechtsschutzfälle“, sagt Lämmrich.

Absicherung von privaten und beruflichen Rechtsbereichen

Streitigkeiten im Vertrags- und Arbeitsrecht lassen sich unter anderem in einer Privat- und Berufsrechtsschutz-Versicherung absichern.

In einer solchen Police sind neben Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber sowie im Rahmen von Verbraucherverträgen wie Kauf- oder Reiseverträgen auch andere Konflikte wie die Durchsetzung von Schadenersatz-Forderungen beim Unfallverursacher als Fußgänger oder Radfahrer versichert.

In einer Privatrechtsschutz-Police sind in der Regel auch Streitfälle vor einem Sozialgericht versichert, beispielsweise wenn ein Träger einer Sozialversicherung wie der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosen-Versicherung nicht die zustehenden Leistungen gewährt. Gegen Aufpreis können Mieter auch Rechtsstreitigkeiten mit dem Vermieter in einer solchen Privatrechtsschutz-Police mitversichern.

Rechtsschutz im Verkehrsbereich

Eine weitere Zusatzoption ist der Einschluss einer Verkehrsrechtsschutz-Versicherung in die Privatrechtsschutz-Police. Die Verkehrsrechtsschutz-Versicherung ist jedoch auch als Einzelpolice erhältlich. Abgesichert sind hier der Versicherungsnehmer als Halter oder Fahrer von eigenen oder fremden Fahrzeugen, aber auch als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast, und zudem die berechtigten Fahrer und Insassen der auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge.

Versichert sind mitunter die Kosten für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen nach einem Kfz-Unfall, die Abwehr des Vorwurfes, gegen bestimmte Verkehrs- oder Strafvorschriften im Straßenverkehr verstoßen zu haben sowie Rechtsstreitigkeiten mit Kfz-Werkstätten oder -Händlern. Wichtig ist es generell, sich zu versichern, bevor ein Rechtsstreit droht, denn es gibt Konfliktbereiche, die üblicherweise erst nach einer Wartezeit von meist drei Monaten versichert sind.

Dazu gehören unter anderem Vertragsstreitigkeiten sowie Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, mit dem Vermieter und vor Sozialgerichten. Ein Versicherungsexperte berät auf Wunsch, welche Rechtsschutz-Versicherung individuell sinnvoll ist. Im Streitfall ist es wichtig, dass der Versicherte bereits beim ersten Anwaltstermin die Rechtsschutz-Police vorlegt. Denn dann kann der Anwalt eine entsprechende Leistungszusage beim Rechtsschutzversicherer einholen und so sicherstellen, dass die Kosten für den Rechtsstreit im Rahmen der bestehenden Police übernommen werden.

Quelle: (verpd)

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