Die rechtlichen Fallstricke für Unternehmer und Geschäftsführer sind hoch. Schon der Vorwurf, gegen eine der zahlreichen Vorschriften, Verordnungen und Gesetze, wie sie für Firmen und Arbeitgeber gelten, verstoßen zu haben, kann drastische Folgen haben.

Aufgrund des Umfangs und der Komplexität der gesetzlichen Regelungen für Firmen kann ein Unternehmer oder eine Führungskraft schnell in die Situation kommen, dass er beschuldigt wird, gegen Rechte und Pflichten verstoßen zu haben. Eine Firmenrechtsschutz-Versicherung kann in einem derartigen Fall Ärger und Kosten ersparen.

Ein Unternehmer oder Manager einer Firma muss unzählige Gesetze, Vorschriften und Verordnungen unter anderem zum Schutz der Mitarbeiter, der Kunden, der Umwelt, aber auch hinsichtlich Unternehmensabgaben und -steuern, Datenschutz und Produktsicherheit beachten. Dazu zählen unter anderem Arbeitsschutzgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Mindestlohngesetz, Unfallverhütungs-Vorschriften, Gewerbesteuergesetz, Handwerksordnung, Gewerbeordnung, Produkthaftungsgesetz und Umwelthaftungsgesetz sowie viele andere.

Doch Verantwortliche müssen oft Entscheidungen treffen, ohne diese vorab durch einen Anwalt absichern lassen zu können. Dabei gibt es laufend neue oder geänderte Regelungen, die das Unternehmen betreffen können, wie zum Beispiel die im Mai 2018 in Kraft tretende Europäische Datenschutz-Grundverordnung. Doch auch Unwissenheit schützt einen Verantwortlichen nicht davor, dass ihm vorgeworfen wird, fahrlässig gegen rechtliche Vorgaben verstoßen zu haben. Beistand bietet in einem solchen Fall eine bestehende Firmenrechtsschutz-Versicherung.

Vom Schadenersatz und Strafrecht …

Der Unternehmer beziehungsweise der Unternehmens-Verantwortliche ist in einer entsprechenden Police im Rahmen der angegebenen gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit abgesichert. Auch die im Unternehmen beschäftigten Personen sind in Ausübung ihrer beruflichen Aktivität mitversichert. Besteht Versicherungsschutz, übernimmt der Versicherer unter anderem anfallende Rechtsanwalts- und Prozesskosten.

Einer der wichtigsten Bestandteile einer Firmenrechtsschutz-Police ist die Übernahme der Prozesskosten für eine mögliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Wurde beispielsweise das Betriebseigentum durch eine fremde Person beschädigt oder ist der Unternehmer oder sein Mitarbeiter während der beruflichen Tätigkeit durch einen Dritten verletzt worden, kann man ohne Kostenrisiko den Schadenersatz und den Verdienstausfall vom Schädiger einfordern.

Ein weiterer wichtiger Baustein einer solchen Firmenrechtsschutz-Police ist der sogenannte Strafrechtsschutz. Dadurch ist der Versicherte für den Fall, dass ihm eine fahrlässige Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts vorgeworfen und ein behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, versichert.

… bis zu Streitigkeiten mit Arbeitnehmern

Abgesichert sind normalerweise auch Streitigkeiten mit Mitarbeitern vor dem Arbeitsgericht, sowie mit Sozialversicherungs-Trägern wie der Berufsgenossenschaft vor dem Sozialgericht.

Im Rahmen eines Steuerrechtsschutzes, der ebenfalls ein üblicher Bestandteil einer Firmenrechtsschutz-Versicherung ist, sind auch gerichtliche Streitigkeiten in Deutschland, zum Beispiel wegen eines falsch berechneten Umsatz- oder Gewerbesteuerbescheids mit abgesichert. Der in der Regel auch enthaltene Verwaltungsrechtsschutz versichert zudem, wenn sich der Unternehmer vor einem Verwaltungsgericht zum Beispiel bezüglich der Gewerbezulassung streiten muss.

Je nach Vertragsvereinbarung kann in einer Firmenrechtsschutz-Police außerdem die Verteidigung bei Verfahren aufgrund eines Verstoßes gegen ein Disziplinar- und Standesrecht, wie es zum Beispiel bei Ärzten, Apothekern und Steuerberatern gilt, teils optional mit abgesichert werden.

Weitere Rechtsrisiken umfassend absichern

Es gibt noch weitere Risiken, die zum Teil optional in vielen Firmen-Rechtsschutz-Verträgen mitversichert oder ergänzend mit einer separaten Rechtsschutz-Police abgesichert werden können. Dazu zählt unter anderem der sogenannte Spezial-Strafrechtsschutz. Besteht ein solcher Versicherungsschutz, werden die Kosten für eine Verteidigung auch übernommen, wenn dem Versicherten ein vorsätzlich begangenes strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, es aber nicht zu einer Verurteilung wegen Vorsatz kommt.

Auch eine Rechtsschutzabsicherung für die Firmenfahrzeuge zum Beispiel für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegenüber einem Unfallverursacher oder die Klärung der Schuldfrage nach einem Verkehrsunfall ist möglich. Eine solche Verkehrsrechtsschutz-Absicherung, oft auch als separate Police angeboten, übernimmt unter anderem die Kosten für die Verteidigung in einem Verkehrsordnungs-Widrigkeitenverfahren wie bei einem drohenden Führerscheinentzug – mit Ausnahme von Park- und Halteverstößen.

Für Inhaber oder Mieter von betrieblich genutzten Immobilien und Grundstücken wird von einigen Versicherern eine Immobilien- und Grundstücksrechtsschutz-Versicherung angeboten. Als Mieter hat man damit beispielsweise ohne Prozesskostenrisiko die Möglichkeit, sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung oder Mieterhöhung zu wehren. Einige Rechtsschutzversicherer bieten für bestimmte Branchen oder Berufsgruppen spezielle Rechtsschutz-Policen an, die auf die Rechtsrisiken dieser Zielgruppen abgestimmt sind und zum Teil auch für Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich gelten.

Quelle: (verpd)

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