Seit 2002 verschickt die Deutsche Rentenversicherung jedes Jahr eine persönliche Renteninformation an gesetzlich Rentenversicherte, die mindestens 27 Jahre alt sind. Was diese konkret beinhaltet und warum sie schon in jungen Jahren von Bedeutung ist.

Jährlich erhalten mehrere Millionen Bürger Auskunft über ihre aktuellen und voraussichtlichen gesetzlichen Rentenansprüche – und zwar lange, bevor sie in Rente gehen. Sie sind nicht nur eine wichtige Grundlage, um eine ausreichende Altersvorsorge planen zu können, sondern zeigen auch, wie es um die Einkommenssituation bestellt wäre, wenn man erwerbsunfähig werden würde.

Jeder, der mindestens 27 Jahre alt ist und fünf oder mehr Jahre rentenrechtliche Beitragszeiten aufweisen kann, erhält von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine jährliche Renteninformation. Diese enthält diverse Hochrechnungen sowie Daten und Fakten rund um die eigene Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV).

Die Renteninformation gibt dem Einzelnen eine frühzeitige Einschätzung, wie hoch die gesetzliche Rente im Falle einer eintretenden Erwerbsminderung und voraussichtlich auch im Alter sein wird. Damit soll dem Betroffenen eine Grundlage zur Verfügung stehen, mit der er frühzeitig eine individuell passende Altersvorsorge, aber auch eine bedarfsgerechte Einkommensabsicherung für den Fall einer Erwerbsminderung planen kann. Denn die gesetzliche Rente reicht alleine in der Regel nicht aus, um seinen Lebensstandard im Ruhestand oder auch bei einer Erwerbsunfähigkeit zu halten.

Von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente …

Auf der ersten Seite wird zu Beginn das Datum angegeben, ab wann einem frühestens eine Regelaltersrente (reguläre Rente) zustehen würde, also die persönliche Regelaltersgrenze.

Danach erfährt man, wie hoch die volle Erwerbsminderungsrente zum Zeitpunkt der Informationserstellung wäre, sofern man bereits die versicherungs-rechtlichen Kriterien dafür erfüllt. Eine Voraussetzung ist mit wenigen Ausnahmen, dass man in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeitragszeiten vorweisen kann. Das sind Zeiten, in denen man beispielsweise als Arbeitnehmer in der GRV pflichtversichert war und entsprechende Rentenversicherungs-Beiträge in die GRV eingezahlt wurden.

Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente hat man nur, sofern man aus gesundheitlichen Gründen langfristig keiner oder weniger als drei Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann.

… bis zur Regelaltersrente

Zudem ist die Höhe der künftigen Regelaltersrente für den Fall aufgeführt, dass der Betroffene ab Erstellung der Renteninformation keine weiteren Beitragszeiten sowie sonstigen rentenrechtlichen Zeiten mehr hätte.

Es wird aber auch die voraussichtliche Höhe der Regelaltersrente angegeben, die der Betroffene laut Hochrechnung erhalten würde, wenn bis zur Regelaltersgrenze die gleichen jährlichen Beiträge bei der GRV eingehen würden wie im Jahresdurchschnitt der letzten fünf Jahre. Es wird also angegeben, welche Rente zu erwarten wäre, wenn die bisherige Einkommenssituation der letzten fünf Jahre bis zum Erreichen der Regelaltersrente gleich bleibt.

Außerdem erfährt man, wie sich eine jährliche Rentenanpassung von ein oder zwei Prozent auf die künftige Altersrente auswirken könnte. Alle angegebenen Werte sind Bruttowerte, das heißt, von den genannten Rentenbeiträgen sind noch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie eventuell eine Einkommensteuer zu zahlen. Zudem wird man in der Renteninformation ausdrücklich darauf hingewiesen, dass man noch den Kaufkraftverlust (Inflation) berücksichtigen muss, um die gesetzlichen Alterseinkünfte realistisch einschätzen zu können.

Von Entgeltpunkten und rentenrechtlichen Zeiten

Auf der Rückseite der Renteninformation findet sich eine kurze Beschreibung der wichtigsten Faktoren zur Rentenberechnung.

Eine Grundlage für die Ermittlung der Rentenhöhe sind zum Beispiel die sogenannten Entgeltpunkte, deren Höhe abhängig von den eingezahlten Rentenversicherungs-Beiträgen, aber auch von sonstigen rentenrechtlichen Zeiten wie Kindererziehungszeiten sind.

In der Renteninformation erfährt der GRV-Versicherte zudem, wie viele Beiträge auf sein GRV-Rentenkonto von ihm selbst, von seinem bisherigen Arbeitgeber und/oder auch von anderen Stellen wie der Agentur für Arbeit oder der Krankenkasse eingegangen sind. Außerdem werden die bis zur Informationserstellung angesammelten Entgeltpunkte aufgeführt.

Nachteile durch fehlende oder falsche Daten unbedingt vermeiden

Im Alter von 43 Jahren erhält jeder gesetzlich Rentenversicherte von der DRV eine Übersicht zu allen rentenrechtlichen Zeiten und Beiträgen, die in seinem GRV-Rentenkonto berücksichtigt werden, sowie einen Fragebogen zur Kontenklärung. Ab dem 55. Lebensjahr bekommt man statt der jährlichen Renteninformation alle drei Jahre eine Rentenauskunft.

Neben der voraussichtlichen Höhe der Alters-, der Erwerbsminderungs- und der Hinterbliebenenrente enthält diese zudem eine Auflistung aller auf dem Rentenkonto gespeicherten GRV-Beiträge und Versicherungszeiten, also eine Übersicht aller rentenrechtlichen Zeiten. Prinzipiell kann übrigens jeder beispielsweise auch weit vor dem 43. Lebensjahr seinen Versicherungsverlauf, also eine ausführliche Auflistung seiner im GRV-Rentenkonto vermerkten rentenrechtlichen Zeiten und Beiträge formlos beim zuständigen Träger der DRV anfordern.

Stellt man fest, dass die Renteninformation, die Rentenauskunft oder auch der zugesandte Versicherungsverlauf Fehler enthält, zum Beispiel weil Ausbildungs- oder sonstige für die gesetzliche Rente relevante Zeiten nicht berücksichtigt wurden oder falsche Werte eingetragen sind, ist es wichtig, eine Berichtigung beim Träger der DRV zu beantragen. Anderenfalls könnten solche Fehler zu falschen Rentenhöhen oder unrechtmäßig abgelehnten Rentenansprüchen führen.

Damit das Alterseinkommen ausreicht

Detaillierte Ausführungen zur Renteninformation enthält die neue kostenlos im PDF-Format herunterladbare Broschüre des DRV „Die Renteninformation – mehr wissen“.

Wer sich nicht sicher ist, wie hoch die Altersabsicherung unter Einbeziehung der gesetzlichen und eventuell bereits bestehenden privaten Altersvorsorge ist, und ob diese auch tatsächlich ausreicht, kann sich vom Versicherungsvermittler beraten lassen.

Dieser kann unter Zuhilfenahme spezieller Computerprogramme ausführliche Berechnungen, die beispielsweise auch die Inflation berücksichtigen, durchführen. Zusätzlich kann der Fachmann im Falle einer Absicherungslücke individuell passende Altersvorsorgelösungen aufzeigen.

Quelle: (verpd)

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