Eine Beitragssenkung 2014 in der Rentenversicherung um 0,2 Prozent scheint zwar möglich. Die Deutsche Rentenversicherung Bund hält dies allerdings nicht für sinnvoll und befürchtet weitreichende Konsequenzen.

Der gesetzlichen Rentenversicherung geht es im Augenblick finanziell deutlich besser als erwartet. So weit die positive Bilanz, die die Deutsche Rentenversicherung Bund vor Kurzem gezogen hat. Die Vorsitzende des Rentenversicherungs-Trägers warnte jedoch in Bezug auf eine diskutierte weitere Senkung des Beitragssatzes vor zusätzlichen Belastungen durch die geplante Aufstockung der Mütterrente, was zu einem raschen Abschmelzen der Rücklagen bis knapp über die Mindestgrenze führen könnte.

Durch die Beitragssatzsenkung zu Jahresbeginn um 0,7 Prozentpunkte auf 18,9 Prozent wäre eigentlich ein Einnahmeausfall von 3,7 Prozent zu erwarten gewesen, erläuterte die Vorsitzende des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung Bund Annelie Buntenbach jüngst auf der Vertreterversammlung in Düsseldorf.

Nach den jüngsten Schätzungen aus dem Frühjahr werde aber nur ein kleiner Rückgang bei den Pflichtbeiträgen um 0,3 Prozent oder 0,5 Milliarden Euro erwartet. Aber tatsächlich seien von Januar bis Mai die Pflichtbeiträge gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozent gestiegen.

„Damit liegen wir bis dato deutlich über den Erwartungen des Schätzerkreises für das gesamte Jahr 2013“, sagte die alternierende Vorsitzende der Rentenversicherung.

Untergrenze könnte schon 2019 tangiert werden

Nach der derzeitigen Gesetzeslage sollen sich die Reserven der Rentenkasse in einem Korridor zwischen 0,2 und 1,5 Monatsausgaben bewegen. Unterschreiten sie diesen Wert, sind Beitragssatzerhöhungen die Folge, beim Überschreiten entsprechend Absenkungen. In der Union will man die Untergrenze anheben, um einen größeren Sicherheitspuffer zu schaffen.

Ende 2012 betrug der auch Nachhaltigkeitsreserve genannte Finanzpuffer stattliche 29,5 Milliarden Euro. Dies entspricht rund 1,7 Monatsausgaben. Würde die Grenze von 0,2 Monatsausgaben tangiert, läge die Reserve – vergleichbar gerechnet – nur noch bei etwa 3,5 Milliarden Euro.

Buntenbach präsentierte eine Grafik, nach der die Reserven bereits 2019 die kritische Marke erreichen könnten. Sie wies dabei ausdrücklich darauf hin, dass eine Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben nicht ausreiche, um Liquiditätsengpässe „mit hinreichender Sicherheit zu verhindern“.

Beitragssenkung führt zu Rentenerhöhung um knapp ein Prozent

Die zu Jahresbeginn vorgenommene Beitragssatzsenkung führt durch die Rentenformel dazu, dass die Rentenerhöhung im Juli 2014 um 0,92 Prozentpunkte höher ausfällt, wie Buntenbach weiter erläuterte.

Zudem falle die dämpfende Wirkung der Riester-Treppe weg. Die Rentenanpassung für West-Renten würde allerdings wegen des sogenannten Nachholfaktors noch um 0,46 Prozentpunkte reduziert werden.

In diesem Jahr werden im Juli die Renten für West-Beitragszeiten um 0,25 Prozent und für Ost-Beitragszeiten um 3,29 Prozent erhöht. Rentner, die sowohl in den neuen als auch in den alten Bundesländern Entgeltpunkte erworben haben, erhalten eine entsprechend gewichtete Erhöhung, wie Buntenbach erläuterte.

Aufstockung von Mütterrenten

Dass die Koalition Reformen wie die Kombi-Rente, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungs-Rente und bei den Reha-Budgets, für die es breiten Konsens gegeben habe, nicht umgesetzt hat, bedauerte Buntenbach. Sie blieben aber auf der Tagesordnung.

Zugleich warnte sie davor, die Kosten der beabsichtigten Rentenaufstockung bei Müttern, die Kinder vor 1992 bekommen haben, auf die Rentenversicherung abwälzen zu wollen. Eine Aufstockung um einen Rentenpunkt würde 6,5 Milliarden Euro im Jahr kosten. „Wir können nur eindringlich davor warnen, den bisherigen Konsens aufzugeben, dass die Anerkennung von Kindererziehung bei der Rente aus Steuermitteln zu finanzieren ist“, sagte Buntenbach.

Zudem wies sie warnend darauf hin, dass es zu einer finanziell kritischen Situation wie im Jahr 2005 führen könnte. Damals musste eine Liquiditätshilfe des Bundes in Anspruch genommen werden, um zahlungsfähig zu bleiben.

Sicherheit für den Einzelnen

Wer noch keine gesetzliche Rente bezieht und sichergehen möchte, dass er im Alter trotz immer wiederkehrenden Schwierigkeiten bei der Finanzierung der gesetzlichen Rente und möglicher Änderungen an den Rentenansprüchen finanziell abgesichert ist, sollte frühzeitig vorsorgen.

Ein Fischer & Fischer Versicherungsfachmann hilft gerne bei der Ermittlung, wie hoch die gesetzliche Rente voraussichtlich sein wird und wie viel Einkommen zur Sicherung des Lebensstandards notwendig wäre. Zudem gibt er Tipps, mit welchen individuell passenden Vorsorgemöglichkeiten, teils sogar staatlich gefördert, sich eine Einkommenslücke am besten schließen lässt.

Der Versicherungsexperte von Fischer & Fischer kann auch ermitteln, welche Rentenhöhe oder sonstige Leistungen aus der Sozialversicherung einem zum Beispiel nach einer Invalidität, einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zustehen und welche ergänzenden Absicherungslösungen sinnvoll sind.

(verpd)

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