Wenn ein Rentenbezieher umzieht, sollte er auch daran denken, seine neue Adresse dem zuständigen Rentenversicherungs-Träger zu melden, um nicht eine Einstellung der Rentenzahlung zu riskieren.

Wer als Rentner den Wohnort dauerhaft wechselt und seine neue Postanschrift nicht dem für ihn zuständigen Rentenversicherungs-Träger mitteilt, muss damit rechnen, dass die Auszahlung seiner Altersbezüge eingestellt wird. Können nämlich Briefe des Rentenversicherungs-Trägers nicht zugestellt und die neue Adresse nicht ermittelt werden, wird die Rente nicht mehr überwiesen.

Ein Umzug ist neben viel Arbeit auch mit zahlreichen Formalitäten verbunden. So sollte ein Rentner nicht nur diverse Firmen, bei denen er Kunde ist, wie Versicherer, Geldinstitute, Telefongesellschaften und sonstige Firmen über seine neue Wohnadresse informieren.

Auch zahlreiche Behörden und Institutionen müssen unter Umständen vom Wohnortwechsel in Kenntnis gesetzt werden. Darunter fallen unter anderem das Einwohnermeldeamt, die Kfz-Zulassungsstelle und das Finanzamt bis hin zur Post, um beispielsweise einen Nachsendeauftrag zu stellen. Bezieher einer Rente sollten zudem nicht vergessen, ihre neue Postadresse dem zuständigen Rentenversicherungs-Träger mitzuteilen.

Damit die Rente weiter überwiesen wird

Können nämlich die Briefe des Rentenversicherungs-Trägers nicht an den Rentner zugestellt werden und ist die neue Anschrift nicht zu ermitteln, werden die Rentenzahlungen eingestellt. Auf diese Weise werden nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Überzahlungen der Rente zulasten der Versicherten-Gemeinschaft vermieden. Die Rentenzahlung wird erst dann wiederaufgenommen, wenn die neue Postanschrift dem zuständigen Rentenversicherungs-Träger bekannt ist.

Die Adressänderung kann in jeder Postfiliale der Deutschen Post beim Rentenservice mitgeteilt werden. Das dafür notwendige Formular ist in der Regel in allen Postfilialen in Deutschland erhältlich. Man kann aber auch das entsprechende Formular unter www.deutsche-rentenversicherung.de online herunterladen und es ausgefüllt und unterschrieben an den zuständigen Rentenversicherungs-Träger schicken.

Noch einfacher ist eine Änderungsmitteilung der Adresse, aber auch der Bankverbindung, direkt im Internet beim Rentenservice der Deutschen Post. Bei Fragen zum Thema Umzug und Rente hilft die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 1000 4800 weiter.

Quelle: (verpd)

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