Auf dem Weg zur Rente mit 67 Jahren ist es unabdingbar, dass ältere Menschen länger arbeiten können. Wie sich die Zahl der sozialversicherungs-pflichtigen Personen im Alter von 60 bis 65 Jahren verändert hat, zeigen aktuelle Daten des Bundesarbeits-Ministeriums.

Angesichts des demografischen Wandels und des eingeschlagenen Wegs zum Rentenbeginn ab 67 Jahren zielt die Politik darauf ab, dass ältere Menschen länger erwerbstätig bleiben. Und schon jetzt zeigt sich, dass die Zahl der über 60-jährigen Arbeitnehmer im Vergleich zu vor 13 Jahren um ein X-faches angestiegen ist.

Mitte vergangenen Jahres waren in der Altersgruppe 60 bis unter 65 Jahre gut 2,1 Millionen Personen sozialversicherungs-pflichtig versichert. Dies entsprach einer Quote von 40,0 Prozent, wie die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Anette Kramme, auf eine schriftliche Anfrage einer Oppositionspartei mitteilte (Bundestagsdrucksache 19/3677). Gegenüber dem Jahr 2005 ist dies fast eine Verdreifachung.

Nach den Daten der Bundesagentur für Arbeit hatte Mitte 2005 die Beschäftigtenzahl in dieser Altersgruppe bei nur rund 766.000 gelegen, was einer Quote von 14,7 Prozent entsprach. Betrachtet man die Altersgruppe der 50- bis unter 65-Jährigen, dann waren Mitte des vergangenen Jahres knapp 10,5 Millionen Personen sozialversicherungs-pflichtig beschäftigt. Die Quote lag bei 56,7 Prozent, verglichen mit 37,4 Prozent im Jahr 2005. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) liegt der Rentenbeginn derzeit bei etwa 64,1 Jahre.

Renteneintrittsalter wird weiterhin steigen

Und der Rentenbeginn wird nach den derzeitigen gesetzlichen Regelungen weiter steigen, denn die Altersgrenzen für fast alle gesetzlichen Altersrentenarten wurden und werden aktuell schrittweise angehoben. Eine normale Altersrente (Regelaltersrente) erhält zum Beispiel jeder, der ab 1964 zur Welt kam, nur noch, wenn er das 67. Lebensjahr erreicht hat und die sonstigen Voraussetzungen, wie die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung, erfüllt.

Die Altersgrenze für die Regelaltersrente wird nämlich seit 2012 für alle ab dem 1. Januar 1947 bis einschließlich 31. Dezember 1963 Geborenen stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Und auch eine abschlagsfreie Altersrente für langjährig Versicherte, also für alle, die eine 35-jährige Wartezeit in der Rentenversicherung haben, gibt es für die ab 1964 Geborenen erst ab dem 67. Lebensjahr. Denn auch hier wird die Altersgrenze für die ab 1949 bis 1963 Geborenen vom 65. auf das 67. Lebensjahr schrittweise angehoben.

Ebenfalls erst später in Rente gehen können alle, die eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte haben wollen – die sogenannte abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren für alle, die eine 45-jährige Wartezeit haben. Für diese Rentenart steigt nämlich für die ab 1953 bis 1963 Geborenen die entsprechend notwendige Altersgrenze schrittweise vom 63. auf das 65. Lebensjahr. Alle ab 1964 Geborenen können dementsprechend erst ab dem 65. Lebensjahr eine solche Rentenart in Anspruch nehmen, sofern sie die genannte Wartezeit erfüllen.

Quelle: (verpd)

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