Eine aktuelle Statistik aus dem Bundesministerium der Finanzen zeigt auf, in welchen Einkommensklassen die meisten eine staatlich geförderte Altersvorsorge in Form eines Riester-Rentenvertrages besitzen.

Fast elf Millionen Bürger haben 2017 eine Förderung zu ihrem bestehenden staatlich geförderten Riester-Rentenvertrag erhalten. Dabei unterscheidet sich der Anteil derjenigen, die zu den Gering-, Normal- oder auch Gutverdienern gehören, nur wenig, wie eine vor Kurzem veröffentlichte Datenauswertung des Bundesministeriums der Finanzen belegt. Grund dafür dürfte sein, dass alle Einkommensklassen von dieser Form der Altersvorsorge profitieren können.

Knapp elf Millionen Riester-Sparer, also Bürger, die eine staatlich geförderte Altersvorsorge in Form der Riester-Rente haben, erhielten 2017 eine staatliche Förderung wie staatliche Geldzulagen und/oder Steuervorteile in Höhe von über 3,9 Milliarden Euro. Auf alle Zulagen entfielen 2,7 Milliarden Euro und auf die Steuervorteile 1,2 Milliarden Euro.

Mehr als 10,8 Millionen Riester-Sparer erhielten Zulagen – davon bekamen 4,6 Millionen Riester-Vertragsinhaber zusätzlich noch Steuerentlastungen. Weitere knapp 128.000 Riester-Sparer profitierten ausschließlich von Steuervorteilen. Dies belegt eine aktuelle Statistik des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Aktuellere endgültige Daten für 2018 und 2019 liegen noch nicht vor.

Der Riester-Vertrag und seine Vorteile

Grundsätzlich haben rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, aber auch Beamte einen direkten sowie deren Ehepartner einen indirekten Anspruch auf eine solche Förderung, sofern sie je einen Riester-Vertrag haben. Dies gilt jedoch nur, wenn sie einen Mindestbetrag von 60 Euro im Jahr in den Vertrag selbst zahlen.

Als Förderung gibt es pro Jahr eine Grundzulage von maximal 175 Euro – bis einschließlich 2017 waren es noch bis zu 154 Euro. Für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommt, wird zudem eine Kinderzulage von bis zu 185 Euro pro Jahr – für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, sind es jährlich maximal 300 Euro – ausgezahlt. Wer noch jünger als 25 Jahre ist und einen Riester-Vertrag abschließt, erhält außerdem einmalig einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.

Eine volle Zulagenförderung wie eine maximale Grund- und Kindergeldzulage erhält man jedoch nur, wenn man insgesamt – also inklusive der staatlichen Zulagen – vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens als Beitrag in den Riester-Vertrag eingezahlt hat. Ist der eingezahlte Gesamtbeitrag niedriger, reduziert sich die Zulagenhöhe entsprechend. Ein Riester-Vertrag kann zudem die Steuerlast senken, da die eingezahlten Beiträge inklusive der staatlichen Zulagen bis 2.100 Euro im Jahr als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können.

Alle Einkommensklassen vertreten

Die BMF-Statistik zeigt nicht nur, dass bei den knapp 10,5 Millionen direkt Förderberechtigten, also den gesetzlich rentenversicherungs-pflichtigen Beschäftigten, die eine Zulage erhalten haben, sowohl Gering- und Normal-, aber auch Gutverdiener vertreten sind.

Sie belegt zudem, dass sich der Anteil der Riester-Sparer je Einkommensklasse nur wenig unterscheidet. Mit ein Grund dafür dürfte sein, dass Förderungsberechtigte aller Einkommensklassen von der Riester-Rente beziehungsweise den entsprechenden staatlichen Förderungen profitieren. So hatten knapp 3,5 Millionen Riester-Sparer ein Jahreseinkommen bis unter 20.000 Euro, was einem Anteil von 33 Prozent an allen direkt Förderberechtigten mit Zulagenförderung entspricht.

Ein Jahresgehalt ab 20.000 bis weniger als 40.000 Euro hatten 3,7 Millionen Riester-Vertragsinhaber und damit 35 Prozent der per Zulage Geförderten. Mehr als 40.000 Euro Jahreseinkommen – was deutlich über dem Durchschnittsentgelt in Höhe von 38.212 Euro aller 2018 gesetzlich rentenversicherten Beschäftigten lag – hatten fast 3,3 Millionen Riester-Sparer mit Zulagenförderung. Ihr Anteil an allen direkt Förderberechtigten mit Zulagenförderung betrug damit über 31 Prozent.

Im Durchschnitt knapp 360 Euro im Jahr geschenkt

Mehr als jeder zweite Riester-Sparer, der 2018 eine Zulagenförderung erhielt, nämlich 52 Prozent, bekamen die vollen Zulagen, da sie die dafür geforderten vier Prozent ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens als Gesamtbeitrag – also inklusive Zulagen – in den Riester-Vertrag einzahlten.

Die durchschnittliche Förderhöhe pro geförderten Riester-Sparer lag in 2018 bei über 356 Euro, 2013 waren es nur rund 333 Euro. Die angegebenen Durchschnittswerte können jedoch im individuellen Fall auch deutlich überschritten werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind und ein Riester-Sparer mehrere Zulagenformen wie die Grund- und Kinderzulage erhält oder eventuell stark von den Steuerersparnissen profitiert.

Ob und inwieweit sich im individuellen Fall eine staatlich geförderte Altersvorsorge zum Beispiel in Form einer Riester-Rente lohnt, zeigt ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann.

Quelle: (verpd)

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