Eine aktuelle Statistik zeigt, welche Personengruppen anteilsmäßig die meisten Zulagen im Rahmen der staatlich geförderten Altersvorsorge in Form der Riester-Rente bekamen.

Nach den Daten der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen wurden seit dem Jahre 2003 rund 22,9 Milliarden Euro staatliche Zulagen den bisher abgeschlossenen Riester-Renteverträge gutgeschrieben. Im Berichtsjahr 2012, für das aktuell weitere Details vorliegen, hat die Mehrheit der Riester-Sparer die staatliche Zulage, die es für einen abgeschlossenen Riester-Vertrag gibt, mindestens zu 90 Prozent ausgeschöpft. Ein großer Teil der Förderung fiel auf Personen mit einer unterdurchschnittlichen Einkommenshöhe und auf Frauen.

Seit dem 1. Januar 2002 gibt es die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form der Riester-Rente. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bestanden Ende des ersten Quartals 2016 mehr als 16,4 Millionen Riester-Verträge.

Nach den aktuell veröffentlichten Zahlen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) sind seit dem Jahre 2003 insgesamt über 22,9 Milliarden Euro an staatlichen Zulagen an Riester-Verträge überwiesen worden, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) jüngst mitteilte.

Milliardenschwere Förderung

Vollständige Detailergebnisse bezüglich der Zulagen liegen für das Jahr 2012 vor. Demnach wurden 2012 alle damals knapp 15,8 Millionen bestehenden Riester-Verträge mit insgesamt fast 3,6 Milliarden Euro vom Staat gefördert. Davon waren 0,9 Milliarden Euro Steuerersparnisse, die alle Riester-Sparer erhielten, die den Beitrag zum Riester-Vertrag steuerlich geltend machen konnten.

Der Hauptanteil der Förderung, nämlich knapp 2,7 Milliarden Euro, entfiel jedoch auf staatliche Zulagen, die den jeweiligen Riester-Verträgen der zulagenberechtigten Sparer gutgeschrieben wurden. Davon waren 1,3 Milliarden Euro, das ist fast die Hälfte der Zulagensumme, Kinderzulagen.

Vorteile für Personen mit niedrigerem Einkommen

Wie die ZfA-Datenanalyse zeigt, setzten 2012 insbesondere Familien, aber auch Personen mit einem unterdurchschnittlich hohen Verdienst auf eine Riester-Rente. Gerade sie profitierten nämlich von den ihnen zustehenden Grund- und Kinderzulagen. 63 Prozent der Riester-Zulagenempfänger hatten ein Jahreseinkommen von unter 30.000 Euro, davon verdienten knapp 25 Prozent sogar weniger als 10.000 Euro im Jahr. Im Vergleich dazu: Der durchschnittliche Jahresverdienst aller in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten lag im Berichtsjahr 2012 bei 32.100 Euro.

Über 62 Prozent der Zulagenempfänger haben die möglichen Zulagen mindestens zu 90 Prozent ausgeschöpft, so die DRV. Für Alleinerziehende oder Familien, die neben der Grundzulage auch eine Kinderzulage für mindestens ein Kind erhalten haben, lag der Anteil mit fast 75 Prozent noch höher.

Hohe Zulagenquote bei den Frauen

Der Anteil der Zulagen an den Einzahlungen auf einen Riester-Vertrag (Zulagenquote) betrug im Durchschnitt 35 Prozent. Allerdings gab es deutliche geschlechterspezifische Unterschiede: Frauen hatten eine Zulagenquote von fast 45 Prozent, bei Männern lag sie bei über 22 Prozent. Rein rechnerisch bedeutet dies: Von 100 Euro, die Frauen in einen Riester-Vertrag im Jahr 2012 einzahlten, kamen im Durchschnitt 44,70 Euro vom Staat, bei den Männern waren von 100 Euro Riester-Beitrag 22,70 Euro staatliche Zulagen.

Steuerliche Vorteile kommen Riester-Sparern mit einem höheren Einkommen zugute. Mehr als jeder dritte Zulagenempfänger konnte dementsprechend für sich Steuervorteile nutzen. Konkret: Über 3,8 Millionen Riester-Sparer konnten über die Zulagen hinaus von einer Steuerermäßigung profitieren. Insgesamt erhielten fast 4,0 Millionen Riester-Sparer einen steuerlichen Sonderausgabenabzug.

Der Weg zu staatlichen Zulagen und Steuervergünstigungen

Wer von den Zulagen und Steuervorteilen, die es bei der staatlich geförderten Altersvorsorge in Form der Riester-Rente gibt, profitieren will, kann aus vier verschiedenen Anlageformen für das Riester-Sparen wählen: die Riester-Versicherungsverträge, Riester-Banksparverträge, Riester-Investmentfondsverträge und Wohn-Riesterverträge.

Anspruch auf eine Förderung haben unter anderem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige, aber auch Beamte. Auch der Ehegatte eines Förderberechtigten hat unabhängig seiner beruflichen Tätigkeit als mittelbar Zulageberechtigter einen Anspruch auf die staatliche Förderung.

Die Zulagenhöhe im Detail

Je Vertrag gibt es eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Für jeden kindergeldberechtigten Sprössling werden noch einmal 185 Euro pro Jahr dem Vertrag gutgeschrieben. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, sind es jährlich 300 Euro. Bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Prämien sind im Jahr steuerlich absetzbar.

Einen grundsätzlichen Anspruch auf eine Riester-Förderung hat ein unmittelbar oder mittelbar Förderberechtigter, wenn er einen Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat in der von ihm gewählten Riester-Anlageform einzahlt. Die volle Förderung erhält ein Riester-Sparer, wenn er einen Mindesteigenbetrag von vier Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens für den Vertrag aufwendet.

Quelle: (verpd)

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