Bei der staatlich geförderten Altersvorsorge in Form eines Riester-Rentenvertrages erhält nicht nur ein gesetzlich Rentenversicherter, sondern unter bestimmten Voraussetzungen dessen Ehepartner unter anderem eine Geldzulage. Zudem ist damit auch eine Hinterbliebenen-Absicherung möglich.

Seit rund 16 Jahren fördert der Staat die private Zusatzvorsorge für das Alter in Form von Riester-Verträgen mit Zulagen und steuerlichen Vergünstigungen. Doch längst nicht jeder, nimmt die Förderung auch in Anspruch. So sind zum Beispiel nicht nur gesetzlich Rentenversicherte und Beamte förderberechtigt, sondern auch ihre Ehepartner – und zwar berufsunabhängig. Auch eine lebenslange Hinterbliebenenrente kann in einem Riester-Vertrag vereinbart werden.

Es ist allgemein bekannt, dass die gesetzliche Altersrente weit unter dem bisherigen Erwerbseinkommen liegt. Wer im Rentenalters seinen bisherigen Lebensstandard halten möchte, sollte daher frühzeitig vorsorgen. Eine Lösung dazu ist die Riester-Rente, eine Altersvorsorge, die vom Staat mit Geldzulagen und steuerlichen Vergünstigungen gefördert wird. Anspruch darauf haben bestimmte Personengruppen, sofern sie einen Riester-Rentenvertrag, der bestimmten Kriterien unterliegt, abgeschlossen haben und einen jährlichen Mindestbeitrag entrichten.

Gefördert werden als direkt Förderberechtigte alle gesetzlich Rentenpflicht-Versicherten wie Arbeitnehmer und rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige, aber auch Beamte. Eine Riester-Förderung kann aber auch der Ehepartner und bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft der Lebensgefährte eines direkt Förderberechtigten in Anspruch nehmen. Dies gilt selbst dann, wenn der Ehe- oder Lebenspartner zum Beispiel als Selbstständiger oder Hausfrau beziehungsweise -mann nicht gesetzlich rentenversichert ist.

Die Riester-Förderung

Um als direkter Förderberechtigter oder auch als dessen Ehepartner (mittelbar Förderberechtigter) auch Anspruch auf eine staatliche Riester-Förderung zu haben, muss man – wie bereits erwähnt – je einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen haben. Insgesamt gibt es dazu vier Varianten: die Riester-Rentenversicherungs-Verträge, Riester-Banksparpläne, Riester-Fondssparpläne und Wohn-Riester-Verträge. Eine Förderung gibt es zudem nur, wenn man in den jeweiligen Riester-Vertrag eine jährliche Mindestprämie von 60 Euro als Eigenanteil einzahlt.

Um Anspruch auf die maximale Förderung zu haben, müssen inklusive der staatlichen Zuschüsse mindestens vier Prozent des Vorjahresbrutto-Einkommens des Riester-Sparers in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Die maximale Grundzulage beträgt 175 Euro pro Jahr und Riester-Sparer. Je Kind, für das dem Riester-Sparer Kindergeld zusteht, erhält er jährlich nochmals eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro – für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, sind es sogar jeweils 300 Euro jährlich – zu seiner Grundzulage dazu.

Die Zulagen werden automatisch jedes Jahr dem Riester-Vertrag gutgeschrieben und erhöhen so den Anspruch auf eine Riester-Rente, wenn man beim Vertragsabschluss dem Vertragsanbieter einen sogenannten Dauerzulagenantrag eingereicht hat. Für direkt Förderberechtigte räumt der Staat neben der Zulage auch steuerliche Vergünstigungen in Form eines steuerlichen Sonderausgabenabzugs in Höhe der einbezahlten Riester-Prämien inklusive der Zulagen, maximal bis 2.100 Euro ein. Wie hoch der steuerliche Vorteil ist, hängt unter anderem von der Einkommenshöhe ab.

Lebenslange Rente

Bei jedem Riester-Rentenvertrag wird übrigens garantiert, dass das Vorsorgekapital vor Verlusten geschützt ist. Das heißt, am Ende der Beitragszahlungsdauer stehen mindestens die eingezahlten Beiträge zuzüglich die staatlichen Zulagen zur Verfügung. Zudem ist bei jedem Riester-Vertrag eine lebenslange Rente garantiert. Eine einmalige Auszahlung bei Rentenbeginn von maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals ist je nach Anlageform und Vertragsvereinbarung jedoch möglich.

Stirbt ein Riester-Sparer vor Beginn der Rentenzahlung, kann das angesparte Kapital ohne Verlust der Förderungen auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners übertragen werden. Neben der eigenen Altersvorsorge kann in einem Riester-Vertrag aber auch eine Hinterbliebenen-Absicherung für den Ehepartner und/oder die Kinder in Form einer Hinterbliebenenrente vereinbart werden.

Weitere Details zur Riester-Rente enthält die kostenlos herunterladbare Broschüre „Die Riester-Rente“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Die persönlichen Vorteile und bedarfsgerechten Gestaltungsvarianten einer staatlich geförderten Altersvorsorge erfährt man bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann.

Quelle: (verpd)

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