Eine aktuelle Statistik der Deutschen Rentenversicherung zeigt, dass bereits viele Bürger die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form eines Riester-Vertrages nutzen. Unabhängig vom Einkommen kann fast jeder davon profitieren.

Im Beitragsjahr 2010 erhielten nach aktuellen Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund erstmals über zehn Millionen Personen staatliche Zulagen zu ihrem Riester-Vertrag. Für das genannte Jahr wurden für diese Verträge über 2,6 Milliarden Euro an staatlichen Zulagen ausgezahlt. Und es werden immer mehr Bürger, welche die staatlich geförderte Altersvorsorge in Anspruch nehmen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) hat neue Zahlen zur Riester-Zulagenförderung vorgelegt. Demnach wurden im Beitragsjahr 2010 insgesamt 10,2 Millionen Personen mit einer staatlichen Zulage von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) gefördert (Stand: Zahltag 16. Mai 2013). Aktuellere Zahlen liegen wegen des zweijährigen Zeitraums für die mögliche Beantragung der Zulagenförderung nicht vor.

Für das Beitragsjahr 2010 wurden insgesamt rund 2,6 Milliarden Euro an staatlicher Zulage ausgezahlt, wie aus dem vorliegenden Datenmaterial weiter hervorgeht. Davon entfielen alleine 1.281,5 Millionen Euro auf Grundzulagen und 1.222,2 Millionen Euro auf Kinderzulagen.

Knapp die Hälfte der Zulagenempfänger gehört zu Geringverdienern

2010 hatte knapp die Hälfte der Zulagenempfänger ein Jahreseinkommen von unter 20.000 Euro, rund 35 Prozent einen Verdienst zwischen 20.000 und 40.000 Euro und etwa 20 Prozent ein Jahresgehalt von über 40.000 Euro.

Die aktuelle Statistik des DRV zeigt auch, dass mehr als die Hälfte der Zulagenempfänger Frauen waren (56,5 Prozent).

Nach Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) bestanden 2010 insgesamt 14,359 Millionen Riester-Verträge. Rund drei Jahre später, nämlich Ende September 2013, waren es bereits 15,794 Millionen Riester-Verträge. Der größte Anteil davon, nämlich 10,898 Millionen Verträge, sind Riester-Versicherungsverträge.

Welche Förderung es bei einem Riester-Vertrag gibt

Wie die Zahlen zeigen, eignet sich ein Riester-Vertrag für fast alle Zulagenberechtigten, egal ob sie viel oder wenig verdienen. Durch den Abschluss eines Riester-Rentenvertrages beteiligt sich der Staat an der Altersvorsorge. Anspruch auf eine Förderung haben unter anderem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige, wie Künstler oder freiberufliche Hebammen, aber auch Beamte.

Der Ehegatte eines Förderberechtigten hat unabhängig von seiner beruflichen Tätigkeit ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Förderung, wenn er mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr in den Vertrag einzahlt. Je Riester-Vertrag gibt es jährlich eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro. Für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommt, werden noch einmal 185 Euro pro Jahr dem Vertrag gutgeschrieben. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro.

Bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Prämien können jährlich steuerlich abgesetzt werden. Die volle Förderung gibt es nur, wenn der Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt. Als kleinstmöglicher Eigenbeitrag ist eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat festgelegt. Der Zulagenantrag muss im Gegensatz zu früheren Regelungen nur noch einmal gestellt werden. Bei Fragen zur staatlichen Förderung und der Auswahl des individuell richtigen Riester-Vertrages hilft ein Versicherungsfachmann weiter.

(verpd)

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