Wie manche Familien von der ab 2018 höheren Bezugsgröße, die eine wichtige Rechengröße der Sozialversicherung ist, bezüglich einer beitragsfreien Familien(mit)versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren können.

Die Bezugsgröße ist ein Sozialversicherungswert, der für viele eine wichtige Rolle spielt. Dies betrifft unter anderem Personen, die eine kostenlose Familienmitversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung wollen. Denn die Einkommensgrenze, bis zu der eine beitragsfreie Mitversicherung möglich ist, errechnet sich aus der Bezugsgröße. Und diese ist in 2018 höher als im Vorjahr.

Zum 1. Januar 2018 änderte sich nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die sogenannte Bezugsgröße (West), ein wichtiger Wert der Sozialversicherung. Sie errechnet sich aus dem Durchschnittsentgelt pro Monat aller gesetzlich Rentenversicherten der alten Bundesländern des vorvergangenen Kalenderjahres und stieg von bisher 2.975 Euro in 2017 auf 3.045 Euro in 2018.

Die Bezugsgröße (West) spielt zum Beispiel bei der Festlegung von Grenzwerten wie der beitragsfreien Mitversicherung von Familienangehörigen bei der gesetzlichen Krankenversicherung eine wichtige Rolle.

Kostenlose Mitversicherung von Familienangehörigen

Eine beitragsfreie Mitversicherung eines Familienangehörigen (Kind oder Partner) in einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) des Ehegatten oder Elternteils ist nämlich nur möglich, wenn das Einkommen des Angehörigen nicht höher ist als ein Siebtel der Bezugsgröße.

Die Einkommensgrenze für eine beitragsfreie Mitversicherung stieg durch die Erhöhung der Bezugsgröße von monatlich 425 Euro in 2017 auf 435 Euro in 2018. Das heißt, ein Familienangehöriger kann in 2018 monatlich zehn Euro mehr verdienen als noch in 2017, ohne dass die beitragsfreie Mitversicherung entfällt.

Ausnahme: Wenn der Familienangehörige eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (Minijob) ausübt, bleibt wie bisher die Grenze zur beitragsfreien Familienmitversicherung auch in 2018 bei 450 Euro.

Quelle: (verpd)

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