Der Staat hat vor Kurzem Steuererleichterungen für Arbeitnehmer, die wegen der Corona-Krise und des Lockdowns von zu Hause aus arbeiten, beschlossen. Doch die Arbeit im Homeoffice hinterlässt auch negative Spuren, wie eine Befragung ergab.

Aufgrund der Corona-Pandemie arbeiten immer mehr Arbeitnehmer in den eigenen vier Wänden. Zum Jahresende 2020 zeigten sich erste Verschleißerscheinungen: Sie reichen von mehr Speck auf den Hüften bis zu psychischen Belastungen und Zukunftsängsten, wie Umfragen ergaben. Aber es gibt auch Positives zu berichten, denn einige Arbeitnehmer, die von zu Hause aus arbeiten, können mit Steuervorteilen rechnen.

Die Corona-Krise und ihre Folgen zerren an den Nerven. Aus dem Homeoffice-Sprint im Frühjahr 2020 ist mittlerweile ein Marathon geworden. Wann viele Beschäftigte wieder zu ihrem angestammten Arbeitsplatz zurückkehren können, ist in der zweiten Covid-19-Welle offen. Eine Umfrage der Unternehmensberatung EY Real Estate GmbH zeigt, dass es für die Mitarbeiter keine Homeoffice-Euphorie gibt.

Die Hälfte der 1.000 Befragten wünscht sich eine Mischform. Ein oder mehrmals die Woche würden sie gern zu Hause arbeiten und an den anderen Tagen in die Firma kommen. Betriebswirtschaftlich scheint sich der durch die Pandemie erzwungene Umzug der Belegschaft bereits gelohnt zu haben. Je besser die Umstellung auf Homeoffice geklappt hat, desto positiver war das für Produktivität. Nicht umsonst denken einige Firmen bereits über neue Beschäftigungsformen nach und welchen Raum Heimarbeit künftig einnehmen soll.

Steuerliche Vergünstigungen

Der Staat bietet zumindest für 2020 und 2021 steuerliche Vergünstigungen für Mitarbeiter, die vom Homeoffice betroffen sind. Für jeden Tag, den ein Arbeitnehmer in 2020 oder 2021 ausschließlich im Homeoffice tätig war oder ist, also von zu Hause aus gearbeitet hat oder arbeitet, kann er fünf Euro als Werbungskosten steuerlich absetzen, maximal jedoch 600 Euro im Kalenderjahr.

Wer jedoch inklusive dieser Homeoffice-Pauschale unter dem Arbeitnehmerfreibetrag (Werbungskosten) in Höhe von 1.000 Euro bleibt, hat dadurch keine steuerlichen Vorteile, denn dann gilt wie bisher auch maximal die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro.

Zudem bleiben Corona-Sonderzahlungen bis 1.500 Euro, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer bis Juni 2021 zukommen lässt, steuerfrei.

Erste Probleme identifiziert

Beim Homeoffice zeichnen sich aber auch erste Problemfelder ab. Eine aktuelle Studie des Forschungs- und Beratungsunternehmens Organomics GmbH zeigt, dass die Führungskräfte noch Nachholbedarf haben. Sie haben mit der räumlichen Distanz zu ihren Mitarbeitern Probleme und fühlen sich teilweise von der Ausnahmesituation überfordert.

Aber nicht nur das Management ist belastet, auch die Beschäftigten haben mit persönlichen Herausforderungen zu kämpfen. Einerseits nehmen viele Arbeitnehmer an Gewicht zu. Einen Grund für die Gewichtszunahme ergab eine Umfrage einer privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenkasse Mhplus Betriebskrankenkasse im April 2020 unter 1.500 Arbeitnehmern: Viele Arbeitnehmer ernähren sich am heimischen Arbeitsplatz ungesünder.

Auf der anderen Seite ist die Isolation in den eigenen vier Wänden für die Psyche eine Herausforderung. Ein Drittel der Arbeitnehmer gibt an, dass sich die Arbeit zu Hause negativ auf ihre seelische Gesundheit auswirkt, wie eine internationale Umfrage eines Industrieversicherers ergab. Gemeinsam mit dem Marktforschungs-Unternehmen Opinium interviewte der Versicherer online jeweils 1.000 Arbeitnehmer zwischen 18 und 55 Jahren im November 2020 in Deutschland, Schweden, Spanien, Frankreich und Italien.

Corona steigert Ängste von Beschäftigten

Ein Viertel (24 Prozent) der befragten Arbeitnehmer in Deutschland erklärten, derzeit mit psychischen Belastungen zu kämpfen. 16 Prozent haben deshalb bereits Fehler bei der Arbeit gemacht. Insbesondere jüngere Mitarbeiter zwischen 18 und 35 Jahren fühlen sich aufgrund der Pandemie unter Druck gesetzt und haben Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren (37 Prozent).

Drei von zehn (31 Prozent) Beschäftigten geben an, dass sie Angst haben, die Offenlegung von psychischen Gesundheitsproblemen gegenüber ihrem Arbeitgeber könnte ihre Karriere gefährden. Und für 27 Prozent ist es bereits eine Herausforderung, sich zu Hause ein geeignetes Arbeitsumfeld zu schaffen.

Zum Vergleich ein Blick auf unsere europäischen Nachbarn: In Schweden gibt sogar über die Hälfte (52 Prozent) der Mitarbeiter an, dass sie durch Covid-19 psychisch belastet sei. Jeweils ein Drittel der französischen (34 Prozent) und italienischen (32 Prozent) Befragten empfindet die Homeoffice-Situation ebenfalls als problematisch. Die Mehrheit der Spanier (55 Prozent) sagt hingegen, dass Heimarbeit positive Effekte auf ihre Psyche habe.

Wichtige Planungen zum Homeoffice

Ratschläge, wie das Arbeiten im Homeoffice gelingen kann, zeigt die kostenlos herunterladbare Broschüre „Mit Home-Office-Modellen Familie und Beruf gut vereinbaren“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Webauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit. Wichtig sind beispielsweise, klare schriftliche Vereinbarungen über die genaue Arbeitstätigkeit, den Arbeitsumfang, die Arbeitszeit- und Überstundenregelung, die Form der Arbeitszeiterfassung, aber auch darüber, wer die notwendigen Arbeitsutensilien stellt.

Für einen Homeoffice-Arbeiter ist es zudem ratsam, sich richtig abzusichern. Ein Versicherungsfachmann ermittelt auf Wunsch, inwieweit der bestehende Versicherungsschutz als Homeoffice-Arbeitnehmer ausreicht. So ist zwar ein Arbeitnehmer auch im Homeoffice während seiner beruflichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert, dennoch drohen bei einer unfallbedingten Invalidität Einkommenseinbußen. Zudem besteht für viele Tätigkeiten wie den Gang zur Toilette oder die Pause in der Küche oft kein gesetzlicher Unfallschutz.

Mit einer privaten Absicherung, beispielsweise durch eine private Unfall-, Berufs- und/oder Erwerbsunfähigkeits-Versicherung, lässt sich diese gesetzliche Absicherungslücke schließen. Wichtig zu wissen: In vielen Hausrat-Policen sind Arbeitsgeräte wie PC und Drucker unter anderem gegen Brand und Einbruch-Diebstahl versichert, wenn sie in einem Raum stehen, der sowohl beruflich als auch privat genutzt wird. Dies gilt jedoch nicht für Equipment in reinen Arbeitszimmern. Die Ausstattung hier kann aber über eine spezielle Geschäftsinhalts-Versicherung versichert werden.

Quelle: (verpd)

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