Eltern eines minderjährigen Kindes oder eines bis 25-jährigen Kindes, das noch in der Ausbildung ist, haben in der Regel Anspruch auf Kindergeld. Sie können sich seit dem 1. Januar 2018 über mehr Geld und Steuererleichterungen freuen.

Seit Jahresbeginn wurden für Eltern, die Anspruch auf ein Kindergeld haben, sowohl das Kindergeld als auch der Kinderfreibetrag erhöht.

Zur finanziellen Entlastung von Familien haben Eltern unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem Anspruch auf ein Kindergeld und/oder einen steuerlichen Kinderfreibetrag. Beide Vergünstigungen wurden seit Jahreswechsel erhöht.

Kindergeld

Eltern erhalten unabhängig ihres Einkommens für Kinder, die entweder minderjährig sind, eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren und noch keine 25 Jahre alt oder arbeitslos und noch unter 21 Jahre alt sind, in der Regel ein monatliches Kindergeld.

In 2017 betrug das monatliche Kindergeld jeweils für das erste und das zweite Kind 192 Euro. Seit 1. Januar 2018 sind es 194 Euro. Für das dritte Kind wurde zum Jahreswechsel das Kindergeld von 198 Euro auf 200 Euro erhöht. Für das vierte und jedes weitere Kind gibt es seit 1. Januar 2018 225 Euro und damit zwei Euro mehr als noch im Vorjahr.

Kindergeld und Kinderfreibetrag seit 2018

Da der Staat verfassungsrechtlich laut Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BFSFJ) verpflichtet ist, das Existenzminimum eines Kindes bis zum 25. Lebensjahr von der Steuer freizustellen, gibt es unter anderem den sogenannten Kinderfreibetrag. Bei der Besteuerung des Einkommens der Eltern wird dementsprechend je nach Anzahl ihrer Kinder ein gesetzlich festgelegter Geldbetrag – der Kinderfreibetrag – steuerfrei gestellt.

Eltern erhalten entweder Kindergeld oder können die Freibeträge für Kinder in Anspruch nehmen. Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuer-Veranlagung prüft das Finanzamt dazu automatisch, ob für die Eltern der Kinderfreibetrag oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger ist. Der Kinderfreibetrag belief sich 2017 auf 4.716 Euro und wurde zum Jahresanfang 2018 um 72 Euro auf insgesamt 4.788 Euro angehoben.

Neben dem Kinderfreibetrag gibt es für Eltern den Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, der weiterhin unverändert 2.640 Euro pro Jahr beträgt. Insgesamt haben Eltern damit einen Freibetrag je Kind von 7.428 Euro in 2018. Weitere Informationen zu staatlichen oder gesetzlichen Familienleistungen wie Kindergeld, Freibeträgen für Kinder und Kinderzuschlag, aber auch Elterngeld und Mutterschaftsgeld, gibt es online im Webportal des BFSFJ. Ein Online-Ratgebertool zu den Familienleistungen enthält die BFSFJ-Website www.familien-wegweiser.de.

Quelle: (verpd)

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