Wer an einer Hoch- oder Fachhochschule studiert, sollte sich auch über den individuell notwendigen Versicherungsschutz informieren, denn nicht in allen Bereichen bleibt man über bestehende Versicherungspolicen der Eltern mitversichert.

Studenten, die sich nicht um einen ausreichenden Versicherungsschutz kümmern, könnten schnell in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Denn egal, ob man als Student verunfallt, nach einem Verkehrsunfall in einen Rechtsstreit verwickelt wird oder selbst einen anderen versehentlich schädigt – ohne die passende Versicherungspolice kann es für einen selbst teuer werden. Und nicht in allen Fällen greifen bestehende Versicherungspolicen der Eltern.

Studenten haben oftmals diverse Vergünstigungen wie Sondertarife und Rabatte bei den Kontoführungsgebühren oder bei Bahnfahrten. Auch beim Versicherungsschutz gibt es Vorteile, denn in manchen bestehenden Versicherungsverträgen der Eltern bleiben ihre studierenden Kinder, selbst wenn sie volljährig sind und in einer Studentenbude weit weg von zu Hause wohnen, kostenlos mitversichert.

Allerdings sollte jeder Student am besten noch vor Studienbeginn prüfen, welche Bereiche noch über die Policen der Eltern mitversichert sind und welche Versicherungsverträge man eventuell doch selbst abschließen muss, um umfassend abgesichert zu sein.

Kostenschutz bei Missgeschicken

Grundsätzlich ist es wichtig, dass man auch als Student einen Privathaftpflicht-Schutz genießt. Denn wer in der Freizeit oder auf dem Weg zur Universität beispielsweise mit dem Fahrrad oder zu Fuß einen Verkehrsunfall herbeiführt und dabei einen anderen schädigt, haftet für den angerichteten Schaden in unbegrenzter Höhe. Eine Privathaftpflicht-Versicherung würde nicht nur gerechtfertigte Forderungen von Geschädigten übernehmen, sondern auch ungerechtfertigte oder überhöhte Forderungen ablehnen.

Haben Eltern eine Privathaftpflicht-Police, sind auch volljährige studierende Kinder hier weiterhin mitversichert – und zwar unabhängig davon, ob sie noch bei den Eltern wohnen oder nicht. Eine Mitversicherung entfällt jedoch, wenn der Studierende bereits vorher eine Ausbildung abgeschlossen hat. Ein unmittelbar nach dem ersten Bachelorstudium begonnenes Masterstudium zählt bei den meisten Versicherern noch zur Erstausbildung, das heißt, der Student bleibt dann bis zum Masterabschluss in der Privathaftpflicht-Police mitversichert.

Grundsätzlich ist es in diesen Fällen empfehlenswert, beim Versicherer oder Vermittler nachzufragen. Doch auch bei einem älteren Privathaftpflicht- wie auch einem Privatrechtsschutz-Versicherungsvertrag der Eltern sollte man sich beim Versicherer oder Vermittler erkundigen, inwieweit man als Student noch mitversichert gilt. Denn in manchen älteren Policen kann in den Versicherungs-Bedingungen vereinbart sein, dass ein Kind maximal bis zum 25. oder 27. Lebensjahr kostenlos mitversichert ist.

Rechtsschutzabsicherung auch für Studenten

In neueren Privatrechtsschutz-Policen gelten oftmals erwachsene, ledige Kinder teils so lange kostenlos mitversichert, bis sie einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, für die sie regelmäßig Gehalt bekommen.

Die Ausbildungsvergütung bei einem Dualen Studium, BAföG oder auch ein ausgeübter Studentenjob zählen hier in der Regel nicht als Gehalt im Rahmen einer auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit. Das heißt, der Student bleibt zum Beispiel trotz Studentenjob neben dem Studium mitversichert. Inwieweit der Student noch bei den Eltern wohnt oder nicht, spielt keine Rolle.

In vielen Verkehrsrechts- oder kombinierten Privat- und Verkehrsrechtsschutz-Policen der Eltern ist ein volljähriges Kind in seiner Eigenschaft als Fahrer nur versichert, sofern es mit einem auf ein Elternteil zugelassenes Fahrzeug fährt. Wer als Student ein auf sich angemeldetes Kfz hat oder häufig Fahrzeuge von Freunden und Bekannten nutzt, benötigt eine eigene Verkehrsrechtsschutz-Police. Denn nur dann wären auch Rechtsstreitigkeiten, die der Student beispielsweise als Fahrer im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Unfallgegnern hat, abgesichert.

Schutz für die Studentenbude

Auch bei der Hausratversicherung ist das Hab und Gut eines Studenten meist nur so lange gegen Feuer-, Sturm-, Hagel- Einbruch-Diebstahl oder Leitungswasserschäden über die Hausratversicherung der Eltern mitversichert, wie er noch zu Hause wohnt. Sobald er umzieht, ist eine eigene Hausrat-Police notwendig. Handelt es sich jedoch um ein WG-Zimmer oder ein Zimmer in einem Studentenwohnheim, werden diese Räumlichkeiten üblicherweise nicht als eigener Hausstand gewertet.

In dem Fall kann die Absicherung des Hausrates über die elterliche Police erfolgen, sofern eine entsprechende Außenversicherung, also ein Versicherungsschutz, der nicht auf die Wohnung der Eltern beschränkt ist, im Vertrag vereinbart ist. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass ein solcher Außenschutz zum einen zeitlich, aber auch bis zu einem vereinbarten prozentualen oder beitragsmäßigen Versicherungssummen-Anteil und nicht bis zur gesamten Versicherungssumme besteht.

Es gibt aber auch Hausratversicherer, die teils gegen Aufpreis eine umfassendere Mitversicherung des Hausrates der Kinder in der Hausratpolice der Eltern gewähren, sofern der Nachwuchs nur wegen eines Studiums woanders wohnt.

Die passende Krankenversicherung

Ein Student kann bis zum 25. Lebensjahr – unter bestimmten Kriterien auch länger – im Rahmen der Familienversicherung kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mitversichert werden, wenn beide Eltern oder der Elternteil mit dem höheren Einkommen gesetzlich krankenversichert sind. Ist das Elternteil mit dem höheren Verdienst privat krankenversichert, kann der Student sich privat oder gesetzlich krankenversichern. In allen Fällen darf das Monatseinkommen des Studenten maximal 470 Euro betragen, ansonsten ist keine kostenfreie Familienversicherung in der GKV möglich.

Studenten, für die keine Familienversicherung möglich ist, können sich bis zum 30. Lebensjahr und höchstens bis zum 14. Semester mit einem speziellen „Studententarif“ selbst in der GKV versichern. Der Monatsbeitrag liegt dafür derzeit bei 76,85 Euro für die gesetzliche Kranken- und 22,94 Euro beziehungsweise bei ab 23-jährigen Kinderlosen bei 24,82 Euro für die gesetzliche Pflegeversicherung. Hinzu kommt noch ein von der gewählten Krankenkasse verlangter optionaler Zusatzbeitrag – je Krankenkasse sind das zusätzlich zwischen 2,64 Euro und 14,29 Euro im Monat.

Studenten können aber auch eine private Krankenvoll- und Pflegeversicherung (PKV) zu vergünstigten Studententarifen wählen. Je nach Vertragsvereinbarung bietet eine PKV bessere Leistungen als die GKV. Wer in die PKV wechseln möchte, muss spätestens innerhalb von drei Monaten nach Beginn des ersten Studiums einen Antrag auf Versicherungspflicht-Befreiung bei der bisherigen Krankenkasse stellen. Anderenfalls ist ein Wechsel von der GKV zur PKV in der Regel erst nach dem 30. Geburtstag, nach dem 14. Fachsemester oder mit Beendigung des Studiums möglich.

Sonstige Lebensrisiken im In- und Ausland

Studenten in einem Dualen Studium erhalten während des Studiums ein Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber und werden deshalb, anders als Studenten in einer (Fach-)Hochschule, wie normale Arbeitnehmer in der GKV pflichtversichert. Von ihrem Gehalt werden die entsprechenden GKV-Beiträge an die jeweilige Krankenkasse abgezogen. Wer als Student zeitweise im Ausland ist, egal ob er dort studiert, ein Praktikum absolviert oder nur im Urlaub ist, sollte auf alle Fälle eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.

Denn ist man gesetzlich krankenversichert, übernehmen die Krankenkassen medizinische Behandlungskosten wie Arzt- oder Krankenhauskosten im Ausland nur zum Teil und außerhalb der Europäischen Union oftmals gar nicht. Zudem sollte geprüft werden, inwieweit die sonstigen Versicherungspolicen wie die Privathaftpflicht- oder -Rechtschutz-Versicherung im Ausland gelten. Prinzipiell besteht im In- oder Ausland auch für Studenten das Risiko, durch eine Krankheit oder einen Unfall erwerbsunfähig zu werden.

Mögliche Leistungen der Sozialversicherungen reichen häufig nicht, um die entstandenen Kosten und Einkommenseinbußen durch eine Erwerbsunfähigkeit vollständig auszugleichen. Die private Versicherungswirtschaft bietet diesbezüglich zahlreiche Lösungen an, um sowohl einen fehlenden als auch unzureichenden gesetzlichen Versicherungsschutz abzusichern. Die Beispiele zeigen, dass es für Studenten ratsam ist, sich von einem Versicherungsfachmann beraten lassen, inwieweit noch Absicherungslücken bestehen und wie sich diese abdecken lassen.

Quelle: (verpd)

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.
Datenschutzerklärung Verstanden