Wer die Schule beendet hat und ein Studium beginnt, sollte sich auch über den eigenen Versicherungsschutz Gedanken machen. Denn obwohl ein Student über einen bestehenden Versicherungsschutz der Eltern gegen diverse Risiken abgesichert ist, trifft das nicht für alle zu.

Auch Studenten sind nicht davor gefeit, dass sie durch ein Missgeschick einen anderen schädigen oder dass sie selbst oder ihr Eigentum beispielsweise aufgrund eines Unfalles oder anderer Gefahren geschädigt werden. Daher ist eine finanzielle Absicherung möglicher Risiken notwendig, damit nicht bereits in jungen Jahren durch ein Unglück die Existenz auf dem Spiel steht.

Je nach Alter, Berufsstand, Einkommen oder Wohnsitz eines Kindes ist auch ein erwachsener Sprössling in einigen bestehenden Versicherungsverträgen der Eltern mitversichert. Dies gilt auch für Studenten. Sind jedoch bestimmte Voraussetzungen nicht mehr gegeben, benötigt auch ein Student eine eigene Versicherungspolice, um zum Teil existenzbedrohende Risiken finanziell abzusichern.

Haftpflichtschutz ist unverzichtbar

Eine der wichtigsten Absicherungen, die jeder – auch ein Student – haben sollte, ist eine private Haftpflichtversicherung. Denn jeder, der einen anderen unter anderem fahrlässig schädigt, haftet für den angerichteten Schaden in unbegrenzter Höhe. Eine Privathaftpflicht-Police ersetzt nicht nur den entstandenen Schaden, sondern wehrt auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab.

In einer bestehenden privaten Haftpflichtversicherung der Eltern bleibt ein Kind auch als Student solange kostenlos mitversichert, bis es das in den zugrunde liegenden Versicherungs-Bedingungen festgelegte Alter erreicht hat. Dabei spielt es keine Rolle, ob der (volljährige) Student noch bei seinen Eltern wohnt oder bereits eine eigene Wohnung hat. Eine kostenlose Mitversicherung ist oftmals für Kinder bis zum 25. oder 27. Lebensjahr möglich.

Sobald das Kind jedoch seine erste Ausbildung, also entweder eine Lehre oder das Studium, beendet hat, entfällt die kostenlose Mitversicherung auch vor der festgelegten Altersgrenze. Spätestens dann benötigt der Nachwuchs eine eigene Privathaftpflicht-Police.

Was bei der Rechtsschutz-Versicherung zu beachten ist

Ähnliches gilt auch für eine Privatrechtsschutz-Versicherung der Eltern. Hier sind volljährige, unverheiratete Kinder kostenlos mitversichert, bis sie zum einen eine in den Versicherungs-Bedingungen festgelegte Altersgrenze, oftmals das 25. Lebensjahr, erreicht haben. Zum anderen dürfen sie keiner auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit, für die ein leistungsbezogenes Entgelt gezahlt wird, nachgehen. Das BAföG für das Studium oder ein gelegentlich ausgeübter Job, um sich Geld hinzuzuverdienen, fallen nicht darunter, das heißt, die Mitversicherung bleibt trotzdem bestehen.

Hingegen ist bei der Verkehrsrechtsschutz-Versicherung der Eltern keine generelle Mitversicherung volljähriger Kinder gegeben. Fährt das Kind mit einem auf die Eltern angemeldeten und rechtsschutz-versicherten Fahrzeug, ist es in seiner Eigenschaft als Fahrer zwar ebenfalls rechtsschutzversichert.

Das gilt jedoch nicht, wenn der Student zum Beispiel mit seinem eigenen Pkw oder das, eines Freundes fährt, für das keine Rechtsschutz-Versicherung besteht. Hat ein Kind einen eigenen Führerschein oder auch schon ein eigenes Fahrzeug, sollte daher eine separate Fahrer- oder bei Kfz-Besitz eine Verkehrsrechtsschutz-Police abgeschlossen werden.

Gesetzliche Krankenversicherung: Kostenlose Familienversicherung

Kinder von gesetzlich krankenversicherten Eltern können während des Studiums im Rahmen der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bis zum 25. Lebensjahr kostenfrei mitversichert werden. Der Student darf neben dem Studium jedoch keine Beschäftigung ausüben, bei dem das monatliche Gesamteinkommen über 415 Euro liegt, oder als geringfügig Beschäftigter einen Minijob mit mehr als 450 Euro Verdienst haben.

Wer als Student nicht (mehr) bei den Eltern mitversichert ist, kann sich in der GKV zu einem festgelegten Beitrag versichern, wenn er maximal 30 Jahre alt ist und noch nicht das 14. Semester abgeschlossen hat. Dieser monatliche Festbetrag beläuft sich bundesweit auf derzeit 61,01 Euro, zuzüglich eines optionalen Zusatzbeitrages, den die Krankenkasse festlegt, für die Kranken- sowie plus 14,03 Euro beziehungsweise bei kinderlosen Studenten über 23 Jahre 15,52 Euro für die Pflegeversicherung.

Studenten, für die keine kostenfreie Familienmitversicherung in der GKV besteht oder die sich von der Versicherungspflicht auf Antrag befreien haben lassen, können aber auch bei einem privaten Krankenversicherer eine private Krankenvoll- und Pflegeversicherung zu vergünstigten Tarifen abschließen. Sie können damit die Vorteile eines Privatpatienten – je nach Vertragsvereinbarung gibt es im Gegensatz zur GKV einen verbesserten Leistungsumfang im ambulanten, stationären und/oder zahnärztlichen Bereich – in Anspruch nehmen.

Individuelle Absicherung

Wer während des Studiums zeitweise im Ausland studiert, sollte insbesondere als GKV-Versicherter eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen, da die GKV im Ausland nur zum Teil oder zum Beispiel außerhalb der EU wie in den USA in der Regel gar nicht leistet.

Grundsätzlich ist bereits für Studenten eine Berufsunfähigkeits-Versicherung sinnvoll, da sie bei einer eintretenden Berufsunfähigkeit in ihrem angestrebten Beruf durch Krankheit oder Unfall keine oder nur eine minimale gesetzliche Erwerbsminderungs-Rente erhalten. Zudem gilt hier, je früher eine solche Police abgeschlossen wird, desto geringer sind die Beiträge dafür.

Im Rahmen einer Hausratversicherung der Eltern ist das Eigentum eines Studenten meist nur so lange mitversichert, wie er noch zu Hause wohnt. Das Alter des Kindes spielt dabei keine Rolle. Einige Versicherer bieten in der Hausratversicherung der Eltern teils gegen Aufpreis auch eine Mitversicherung des Hausrates der Kinder bis zu einer bestimmten Versicherungssumme an, wenn der Nachwuchs nur wegen eines Studiums oder einer Ausbildung woanders wohnt.

Duales Studium

Übrigens: Studenten, die einen dualen Studiengang absolvieren, gelten als Auszubildende, wenn sie ein Arbeitsentgelt (Gehalt), Studienbeihilfe oder ein Stipendium erhalten. Sie sind wie normale Studenten in vielen, aber nicht in allen Bereichen bei bestehenden Versicherungsverträgen der Eltern mitversichert.

In der gesetzlichen Krankenversicherung besteht jedoch eine Pflichtversicherung, das heißt, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden in diesem Fall normalerweise automatisch vom Einkommen durch den Arbeitgeber abgezogen und an die Krankenkasse weitergegeben.

Ein Versicherungsfachmann kann auf Wunsch die jeweilige Situation des (angehenden) Studenten analysieren und klären, wo eventuell noch Absicherungslücken bestehen oder bereits Schutz durch eine kostenlose Mitversicherung bei den Eltern gegeben ist.

Quelle: (verpd)

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