Das Risiko als Autofahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden, besteht immer – auch im Urlaub. Daher ist es wichtig zu wissen, wie man sich als Unfallbeteiligter im Ausland verhalten muss, um Schwierigkeiten zu vermeiden.

Nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sind jedes Jahr rund 150.000 Deutsche in einen Unfall im Ausland verwickelt. Damit Betroffene nicht mit den dortigen Behörden in Konflikt geraten und zudem der Schaden zügig reguliert wird, gibt es einiges zu beachten.

Ist ein Unfall passiert, ist es wie in Deutschland wichtig, sofort anzuhalten und die Unfallstelle zu sichern. Hat es Verletzte gegeben, ist umgehend Erste Hilfe zu leisten.

Unterstützung durch einen Arzt und/oder durch die Polizei kann mit der europaweit geltenden Notrufnummer 112 sowohl vom Handy als auch aus dem Festnetz kostenfrei und teils sogar in verschiedenen Sprachen angefordert werden.

Wann die Polizei geholt werden sollte

Verkehrsexperten empfehlen – egal ob im In- oder Ausland – grundsätzlich, bei hohem Sachschaden oder wenn Personen verletzt wurden, die Polizei zu rufen. Auch wenn sich ein Beteiligter unkooperativ zeigt und beispielsweise nicht seine Anschrift herausgibt oder gar Fahrerflucht begeht, ist die Polizei zu verständigen.

In einigen Ländern wie in Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowenien, Slowakei, Tschechien und Ungarn ist auch bei Bagatellschäden für die Schadenregulierung ein polizeiliches Unfallprotokoll notwendig.

Grüne Karte und EU-Unfallbericht

Grundsätzlich sollten Auslandsreisende, die mit ihrem eigenen Kfz unterwegs sind, die „Grüne Karte“ mitnehmen. Diese wird vom eigenen Kfz-Versicherer kostenlos ausgegeben und bescheinigt das Bestehen des notwendigen Haftpflicht-Versicherungsschutzes nach den Bestimmungen des jeweiligen Gastlandes.

Empfohlen wird zudem, den mehrsprachigen europäischen Unfallbericht mitzuführen und im Schadenfall unbedingt zu verwenden. Das Formular ist unter anderem beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) bestell- und herunterladbar oder bei den Kfz-Versicherern erhältlich.

Jeder Unfallbeteiligte sollte zumindest eine Kopie oder ein Foto des ausgefüllten Unfallberichtes erhalten. Der Bericht sollte spätestens fünf Tage nach dem Unfall per Fax oder Einschreiben Rückschein an die betreffende Kfz-Versicherung gesendet werden.

Bei Personen und Sachschäden

Für eine problemlose Schadenregulierung ist es wichtig, den Unfallhergang und alle notwendigen Daten zu dokumentieren. Dazu gehören Name und Anschrift, Kennzeichen und Name und wenn vorhanden, Versicherungsschein-Nummer der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Gut sind zudem Bilder der Unfallstelle aus verschiedenen Blickwinkeln.

Wer bei einem Unfall verletzt wurde, sollte sich nach Meinung von Rechtsexperten von einem Arzt des Reiselandes ein Attest ausstellen lassen, um bei Schmerzensgeld-Forderungen keine Schwierigkeiten mit der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung zu bekommen.

Hat der eigene Pkw bei dem Unfall einen Totalschaden erlitten, sollte vor der Verschrottung ein Kfz-Sachverständiger das Fahrzeug begutachten.

Unterschiede bei der Schadenregulierung

Die Schadenregulierung richtet sich in der Regel nach dem Recht des Landes, in dem sich der Unfall ereignet hat. Die Höhe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden, aber auch die Kostenarten, die nach einem Unfall erstattet werden, können erheblich von den deutschen Standards abweichen. So werden in einigen Ländern wie beispielsweise in Spanien und Rumänien keine Nutzungsausfall-Entschädigung sowie keine Mietwagen- und Gutachterkosten erstattet.

Ein entsprechender Versicherungsschutz verhindert, dass man auf diversen Kosten nach einem Unfall sitzen bleibt. Bei Auslandsreisen mit dem eigenen Pkw sollte der Versicherungsschutz nicht nur in der Kfz-Haftpflicht-, sondern auch in der Kaskoversicherung für das jeweilige Land bestehen. Viele Kfz-Versicherer bieten auch einen zusätzlichen Auslandschadenschutz an.

Wer unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, erhält von seinem Versicherer im Rahmen des Auslandsschutzes die gleichen Leistungen, die ihm nach deutschem Recht vom Unfallgegner zustehen würden. Zudem übernimmt er die Schadenregulierung mit dem ausländischen Kfz-Versicherer.

Wenn ein Mietwagen benötigt wird

Autofahrer, die einen Schutzbrief abgeschlossen haben, erhalten je nach Vertragsvereinbarung vom Versicherer die Kosten erstattet, wenn der eigene Pkw nach einem Unfall oder einer Panne abgeschleppt, geborgen oder nach Deutschland zurückgeholt werden muss. Je nach Versicherungsumfang werden auch Mietwagenkosten und eine Ersatzteilbeschaffung ins Ausland gezahlt.

Da im Ausland die gesetzlichen Versicherungssummen jedoch oft deutlich niedriger sind, als man es von Deutschland her kennt, ist jedem, der einen Mietwagen im Ausland fahren möchte, eine sogenannte Mallorca-Deckung zu empfehlen. Diese kann im eigenen Kfz-Vertrag meist gegen einen kleinen Zusatzbetrag mitversichert werden.

Die Mallorca-Deckung sichert den Mietwagen hinsichtlich der Kfz-Haftpflichtversicherung so ab, als wäre er in Deutschland versichert. Sie sorgt damit dafür, dass man bei großen Schäden die Differenz zwischen der Schadenhöhe und der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssumme des Landes nicht aus der eigenen Tasche zahlen muss.

Kostenlose Hilfe

Weitere Informationen, was im Einzelfall nach einem Unfall zu tun ist, gibt es in der kostenlos herunterladbaren Broschüre „Unfall im EU-Ausland: Praktische Tipps für Autofahrer“ des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland.

Grundlegende Hinweise gibt es zudem auf den Internetseiten der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL). Der vom GDV DL betriebene Zentralruf der Autoversicherer ermittelt notfalls auch die zuständige Versicherung des Unfallgegners für alle im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz zugelassene Fahrzeuge, was die Schadenregulierung beschleunigen kann.

Zudem kann hier der in Deutschland zuständige Schadenregulierer erfragt werden, wenn der Unfallgegner zum Beispiel einen ausländischen Kfz-Versicherer hat. Anrufer aus dem Ausland erreichen den Zentralruf unter der Telefonnummer +4940 300 330 300.

(verpd)

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