Diverse Wertsachen, die zu Hause aufbewahrt werden, wie Bargeld, Schmuck bis hin zu Kunstgegenständen sind in der Hausratversicherung oft nur im begrenzten Umfang abgesichert. Es gibt jedoch spezielle Policen, die einen umfassenden Versicherungsschutz gewähren.

Eine Hausratversicherung erstattet bei einer Beschädigung oder einem Verlust des Hausrates infolge einer versicherten Gefahr wie Brand oder Einbruch-Diebstahl üblicherweise den Schaden bis zum Neuwert des betroffenen Inventars. Allerdings gelten für bestimmte Wertsachen vertraglich festgelegte Entschädigungsgrenzen, die unter dem Wert des jeweiligen Gegenstandes liegen können. Die Versicherungswirtschaft bietet jedoch auch für solche Schätze umfangreiche Absicherungslösungen.

Üblicherweise sind in einer Hausratversicherung alle Ge- und Verbrauchsgüter des täglichen Lebens, die im Haushalt zu finden sind, wie Möbel, Kleidung, Lebensmittel, Elektrogeräte, Bücher und Geschirr, zum Neuwert versichert. Der Versicherer leistet, wenn das Inventar durch ein versichertes Risiko wie Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Einbruch-Diebstahl, Raub, ungewollt austretendes Leitungswasser, Sturm und Hagel beschädigt wurde oder abhandengekommen ist.

Die Hausratversicherung erstattet den Wert, der nötig ist, um die beschädigten Gegenstände zu reparieren, oder, wenn dies nicht möglich oder unrentabel ist, neu zu kaufen, sofern die vereinbarte Versicherungssumme nicht niedriger als der Neuwert des Hausrats. Bei Wertsachen greift jedoch häufig eine andere Regelung.

Wann Entschädigungsgrenzen gelten

In vielen Hausratpolicen gibt es für bestimmte Wertgegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck, Münzen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Bilder, Skulpturen und Antiquitäten, die älter als 100 Jahre sind, festgelegte Entschädigungsgrenzen. Antike Möbel zählen in der Regel jedoch nicht zu den Wertsachen, sondern als Inventar, das heißt, hier gelten keine besonderen Entschädigungsgrenzen, sondern sie sind wie normale Möbel im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme abgesichert.

Wie hoch die einzelnen Entschädigungsgrenzen für die verschiedenen Wertsachen sind, steht in den Versicherungsbedingungen, die dem Versicherungsvertrag zugrunde liegen. In vielen Hausratpolicen sind beispielsweise Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Briefmarken- und Münzsammlungen maximal bis 20 oder 40 Prozent der Versicherungssumme, höchstens jedoch bis 20.000 Euro oder 40.000 Euro versichert.

Im versicherten Schadenfall wird zerstörtes oder abhandengekommenes Bargeld häufig bis höchstens 1.000 Euro sowie Wertpapiere, Urkunden, Sparbücher bis maximal 5.000 Euro erstattet.

Wann ein Safe den Versicherungsschutz erhöht

Die Höhe der Entschädigungsgrenzen können sich je nach Vertragsvereinbarung auch von der Art, wie die Wertsachen aufbewahrt werden, unterscheiden.

Sind Wertsachen zum Zeitpunkt des Schadens außerhalb eines in der Police vorgeschriebenen Safes aufbewahrt worden, gelten oftmals niedrigere Entschädigungsgrenzen, wie beispielsweise 500 Euro für Bargeld, 1.500 Euro für Wertpapiere und Sparbücher sowie 10.000 Euro für Schmuck.

Das Risiko einer geltenden Entschädigungsgrenze: Übersteigt der Wert des Wertgegenstandes die Entschädigungsgrenze, kann der Schaden höher sein als man vom Versicherer ersetzt bekommt. Allerdings lässt sich auch diese Absicherungslücke vermeiden. So kann man in vielen Hausratversicherungsverträgen einzelne Entschädigungsgrenzen gegen einen Aufpreis bedarfsgerecht erhöhen.

Von teurem Schmuck bis hin zu wertvollen Bildern

Es kann aber auch sinnvoll sein, hochpreisige Wertsachen wie kostspieligen Schmuck, teure Antiquitäten und/oder wertvolle Kunstgegenstände über spezielle Policen abzusichern. Solche Spezialpolicen bieten nicht nur in Bezug auf die Entschädigungssummen, sondern auch hinsichtlich der versicherten Risiken einen umfassenderen Versicherungsschutz, als dies über eine Hausratversicherung möglich ist.

Beispielsweise ersetzt eine Schmuck- oder auch eine Kunstversicherung im Versicherungsfall je nach Vertragsvereinbarung den Schaden bis zum tatsächlichen Neuwert oder Handelswert. Ferner sind in solchen Policen weit mehr Schadensrisiken, die zu einer Zerstörung, einer Beschädigung oder einem Abhandenkommen der versicherten Sachen führen können, versichert als bei Hausratpolicen.

So können je nach Vereinbarung nicht nur Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch-Diebstahl und Raub, sondern zum Beispiel auch Schäden infolge Veruntreuung, Unterschlagung, einfachen Diebstahl, Unfall, Bedienfehler und/oder Beschädigung Dritter versichert werden.

Solche Spezialversicherungspolicen gibt es unter anderem für Uhren, Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten und Pelze, aber auch für hochpreisige Musikinstrumente, Fotoausrüstungen oder Elektronikgeräte und sogar für Handtaschen, Sportausrüstungen und Fahrräder.

Quelle: (verpd)

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