Wenn in einem Versicherungsvertrag nicht die passende Versicherungssumme vereinbart ist, kann dies finanziellen Folgen haben. Worauf es bei der Summenfestlegung ankommt.

Die Versicherungssumme gibt den Betrag an, der maximal im Rahmen einer bestehenden Versicherungspolice ausgezahlt wird, wenn der Versicherungsfall – also ein versicherter Schaden oder ein vereinbartes Ereignis – eintritt. Ist die Höhe der Versicherungssumme zu niedrig oder auch zu hoch, wirkt sich dies in beiden Fällen nachteilig für den Versicherungskunden oder den Versicherten aus.

Bei Versicherungsverträgen unterscheidet man je nach Art der Schadenregulierung zwischen Schaden- und Summenversicherungen. Grundsätzlich wird bei beiden Vertragsarten maximal die in der Police vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Bei einer Schadenversicherung wie einer Hausrat- oder Gebäudeversicherung trägt der Versicherer zum Beispiel die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur einer versicherten Sache.

Bei einer Summenversicherung zahlt der Versicherer nach einem eingetretenen Versicherungsfall, also wenn ein vereinbartes Ereignis eingetreten ist, ebenfalls maximal die in der Police festgelegte Versicherungssumme. Summenversicherungen sind beispielsweise Unfall- und Lebensversicherungen. Ist die Versicherungssumme in einer Summen- oder einer Schadenversicherung gegenüber dem tatsächlichen Bedarf zu niedrig oder zu hoch, ist beides für den Versicherten oder Versicherungskunden (Versicherungsnehmer) von Nachteil.

Eine falsche Versicherungssumme …

Zwei Beispiele für die Nachteile einer falschen Versicherungssumme in der Schadenversicherung: Eine Hausrat-Police übernimmt beispielsweise die Kosten, um den Hausrat, der durch einen Brand beschädigt wurde, zu reparieren oder neu anzuschaffen. Ein Gebäudeversicherer zahlt unter anderem die Reparaturkosten, wenn Gebäudeteile wie Wände, Decken oder das Dach von einem Brand oder Sturm beschädigt wurden. Die passende Versicherungssumme ist in diesen Beispielen der Gesamtneuwert des Hausrats beziehungsweise des Gebäudes.

Ist die Versicherungssumme niedriger als der tatsächliche Wert aller versicherten Sachen, handelt es sich um eine sogenannte Unterversicherung. Der Versicherer muss in dem Fall den Schaden nur entsprechend dem tatsächlich versicherten Anteil ersetzen. In vielen Schadensversicherungen kann es für bestimmte versicherte Gegenstände und Kosten sogenannte Sublimits geben. Üblich ist zum Beispiel, dass in der Hausratversicherung für Schmucksachen und in der Gebäudeversicherung für Aufräum- und Abbruchkosten nur ein begrenzter Teil der Versicherungssumme zur Verfügung steht.

Doch auch eine zu hohe Versicherungssumme ist für den Versicherungsnehmer nachteilig und nützt ihm nichts: Zum einen zahlt der Versicherer in der Schadenversicherung nicht mehr als den tatsächlich entstandenen Schaden, zum anderen würde der Kunde im Vergleich zum tatsächlich vorhandenen Risiko eine zu hohe Versicherungsprämie zahlen. Denn die Prämie richtet sich nach der Versicherungssumme, das heißt, je höher die Versicherungssumme, desto höher ist auch die Prämie.

... kann teuer werden

Bei einer Summenversicherung wie einer Unfall- oder Lebensversicherung hängt die Versicherungsleistung nicht davon ab, ob Kosten oder Schäden in der zu entschädigenden Höhe angefallen sind, sondern nur welche Versicherungssumme vereinbart wurde. Der Versicherer leistet also bei Eintritt des in der Police versicherten Schadens oder Ereignisses wie Tod, Invalidität, Berufsunfähigkeit und eventuell bei Vertragsablauf. Die Höhe der Versicherungsleistung ist hier nur von der vereinbarten Versicherungssumme, nicht jedoch von der Höhe eines Schadens abhängig.

Der Kunde kann durch die Vereinbarung der Versicherungssumme somit selbst festlegen, wie viel Geld ihm beziehungsweise seinen Hinterbliebenen nach Eintritt des versicherten Ereignisses ausbezahlt werden soll. Bereits bei Vertragsbeginn sollte man sich darüber im Klaren sein, welche Auszahlungssumme im Alter oder im Todesfall nötig wäre, damit man selbst oder der Hinterbliebene den bisherigen Lebensstandard weiterführen kann. Ist die Versicherungssumme zu niedrig, hätte derjenige, der die Versicherungsleistung erhält, eventuell trotzdem finanzielle Probleme.

Grundsätzlich gilt: Egal ob in der Schaden- und/oder Summenversicherung, es ist entscheidend, dass in der Police eine bedarfsgerechte Versicherungssumme vereinbart wird, damit im Schadenfall beziehungsweise bei Eintritt des Versicherungsfalls die Versicherungsleistung ausreicht, um das Problem zu beheben.

Quelle: (verpd)

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