Knapp 900.000 Arbeitsunfälle und über 70.800 Berufskrankheiten wurden in 2012 registriert. Viele dieser Gesundheitsrisiken für Arbeitnehmer könnten Arbeitgeber nach Expertenaussagen mit einfachen Maßnahmen verhindern.

Um mögliche Gesundheitsrisiken im Arbeitsumfeld beheben oder ausschließen zu können, ist es wichtig, dass Arbeitgeber die Gefahrenpotenziale in ihrem Betrieb kennen. Eine umfassende Gefährdungsbeurteilung hilft dabei.

Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ereigneten sich laut der vorläufigen Statistik 2012 über 899.172 Arbeitsunfälle. 495 Arbeitnehmer starben dabei. Auf dem Weg von oder zur Arbeit wurden mehr als 176.034 Unfälle gezählt. 385 Personen verunglückten dabei tödlich. Insgesamt zeigten 70.834 Personen einen Verdacht auf eine Berufskrankheit an.

Viele arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren sind auf den ersten Blick nicht zu erkennen – bis etwas passiert. Um Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle zu verhindern, sollten daher in jedem Betrieb potenzielle Gefahrenquellen gezielt aufgespürt und beseitigt werden.

Gesetzlich vorgeschriebener Arbeitsschutz

Dabei ist die sogenannte Gefährdungsbeurteilung behilflich, die jeder Arbeitgeber gemäß Paragraf 5 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) unabhängig von der Mitarbeiteranzahl regelmäßig durchführen muss.

Die Gefährdungsbeurteilung kann entweder durch den Arbeitgeber selbst oder durch andere fachkundige Personen, wie Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, durchgeführt werden.

Die Verantwortung für die Durchführung und die Umsetzung der Ergebnisse verbleibt jedoch beim Arbeitgeber.

Hilfreiche Tipps und Informationen

Nach Angaben des DGUV können auch kleine Betriebe ohne viel Aufwand eine umfassende Gefährdungsbeurteilung erstellen. Zwar regelt das Arbeitsschutzgesetz nicht, wie der Arbeitgeber die Beurteilung vorzunehmen hat, Informationen und Ratschläge, wie eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden kann, gibt es jedoch bei den zuständigen Berufsgenossenschaften (BG).

Beispielsweise stellt die BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hierzu eine Sieben-Schritte-Anleitung mit herunterladbaren Arbeitsblättern für die vorgeschriebene Dokumentation online zur Verfügung. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt es zum Download von der BG Rohstoffe und chemische Industrie. Die BG der Bauwirtschaft bietet im Internet unter anderem Kurz-Handlungshilfen zur Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung für Kleinbetriebe.

Weitere Hilfen, Anleitungen sowie Anlaufstellen für externe Beratungen und detailliertes Expertenwissen zu dem Thema sind unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de, einer Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), zu finden.

(verpd)

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