Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu massiven Behinderungen der Rettungskräfte, weil Auto- und Lkw-Fahrer auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen keine ordnungsgemäße Rettungsgasse gebildet haben. Wer sich so verhält, muss künftig mit empfindlichen Strafen rechnen.

Eine Rettungsgasse kann Leben retten, denn sie ermöglicht es den Hilfs- und Rettungskräften, schnellstmöglich an den Unfallort zu gelangen. Zudem verringert sie die Wartezeit, denn je früher beispielsweise die Polizei oder der Abschleppdienst vor Ort sind, desto schneller kann der Verkehr wieder fließen. Da es in der Vergangenheit mit dem Bilden der Rettungsgasse vielerorts nicht geklappt hat, wurden nun vom Gesetzgeber die Strafen bei entsprechenden Fehlverhalten deutlich verschärft. Es droht nun unter anderem auch ein Fahrverbot.

Der Paragraf 11 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eindeutig: „Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.“

Das bedeutet: Die umgangssprachlich als Rettungsgasse bezeichnete Spur ist immer bei jeder Verkehrsbehinderung und bei jedem Stau auf einer mehrspurigen Straße zu bilden. Hierfür fahren alle Fahrzeuge auf der ganz linken Spur nach links, also in Richtung Leitplanke. Alle anderen Verkehrsteilnehmer orientieren sich nach rechts, sodass eine freie Gasse zwischen der ganz linken und der rechts danebenliegenden Spur entsteht.

Schwere Unfälle brachten ein Umdenken

In der Vergangenheit hat die Rettungsgasse aber oftmals nicht funktioniert. Viele Rettungs- und Hilfskräfte verloren dadurch wertvolle Zeit, wie unter anderem der erschreckende Busunfall auf der A9 bei Nürnberg im Juli dieses Jahres zeigte.

Hier starben 18 Menschen, weil ein verunglückter Reisebus Feuer fing. Damals verzögerte sich die Ankunft der Rettungskräfte und der Feuerwehr an der Unfallstelle, weil nicht alle Verkehrsteilnehmer einen ausreichend breiten Fahrstreifen zwischen der linken und dem danebenliegenden Fahrstreifen gebildet hatten.

Dieser und andere Unfälle waren wohl der Grund für Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius eine Gesetzesinitiative mit einer deutlichen Strafverschärfung in den Bundesrat einzubringen. Pistorius sprach sich darin für ein Bußgeld von bis zu 500 Euro aus. Auch der Bundesminister Alexander Dobrindt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur sprach sich für eine Verschärfung aus.

Statt 20 Euro nun mindestens 200 Euro Strafe

Ganz so hoch fiel die Änderung der Strafen, die die Bundesregierung vorgeschlagen hatte und im September dieses Jahres vom Bundesrat gebilligt wurde, zwar nicht aus. Trotzdem wird die Strafe für alle, die keine Rettungsgasse bilden, wenn es auf einer Autobahn oder mehrspurigen Straße außerorts zu einem Stau oder stockenden Verkehr gekommen ist, nun verzehnfacht. Bisher sind hierfür gerade einmal 20 Euro Strafe fällig, künftig sollen es mindestens 200 Euro sein.

Kommt es zu einer Behinderung, ist eine Strafe von 240 Euro verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot vorgesehen. In besonders schweren Fällen, also mit einer Gefährdung oder gar einer Sachbeschädigung, kann die Strafe auf bis zu 320 Euro ebenfalls verbunden mit einem Monat Fahrverbot steigen. In der Vergangenheit war ein Fahrverbot für diese Vergehen gar nicht vorgesehen.

Eine Strafverschärfung kommt wahrscheinlich auch auf die Verkehrsteilnehmer zu, die Rettungskräfte und Polizeiwagen auf einer sonstigen Weise behindern. Wer einem Einsatzwagen mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht sofort freie Bahn verschafft, soll künftig mit mindestens 240 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot bestraft werden. Dies jedenfalls empfahl der Bundesrat den Ausschüssen vor Kurzem.

Quelle: (verpd)

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