Wer glaubt, dass Betrüger bei der Wahl der Kommunikationsmittel nur das Internet bevorzugen, der irrt gewaltig. Wem eine ihm unbekannte Rufnummer auf seinem Mobil- oder Festnetztelefon angezeigt wird, kann zum Beispiel mit einem Rückruf bereits in eine teure Kostenfalle geraten.

Die Bundesnetzagentur informiert auf ihrem Webauftritt immer wieder über aktuelle Missbrauchsfälle und Betrugsmaschen. Zu einer aktuell häufig anzutreffenden Betrügerei zählen sogenannte Ping-Anrufe, die fast jeden, der ein Mobil- oder auch Festnetztelefon auf sich angemeldet hat, treffen können.

Die Bundesnetzagentur warnt aktuell vor sogenannten Ping-Anrufen. Dabei handelt es sich um Telefonanrufe, die nur sehr kurz auf dem Mobil- oder Festnetztelefon klingeln, und zwar so kurz, dass eigentlich eine Entgegennahme des Anrufes nicht möglich ist. In den meisten Fällen werden den Angerufenen dann an seinem Telefon der entgangene Anruf und die entsprechende Rufnummer angezeigt. Ruft der Angerufene die angezeigte Rufnummer zurück, ist er bereits in eine Kostenfalle geraten.

Denn der Anruf führt bei diesen sogenannten betrügerischen Ping-Anrufen zu einem kostenpflichtigen Telefonservice, der oft mit sehr hohen Kosten verbunden sein kann. Die Bundesnetzagentur warnt: „Verbraucher, die sich bei der Bundesnetzagentur beschwert haben, gaben an, dass sie bei einem Rückruf häufig Bandansagen hörten (vermeintliche Gewinnspiele, erotische Inhalte, angeblicher internationaler Zustelldienst, ausländische Ansagen).“

Bei Anruf Betrug

Besonders häufig erfolgen solche Ping-Anrufe aktuell mit Rufnummern mit ausländischen Vorwahlnummern, die zahlreichen deutschen Vorwahlnummern ähneln. Wenn beispielsweise auf dem Telefondisplay Rückrufnummern angezeigt werden, die mit +225, +216, +257, +248, +381 oder +88 beginnen, handelt es sich nicht um Anrufe aus dem deutschen Festnetz, obwohl die Vorwahlnummern vielen deutschen Ortsvorwahlen ähneln.

So ist zum Beispiel die 02251 die Ortsvorwahl von der Stadt Euskirchen, aber die +225 ist komplett ausgeschrieben die 00225 und damit die Landesvorwahl von der Elfenbeinküste. Bei der +248 handelt es sich zum Beispiel nicht um Nettersheim (Vorwahl 02486), sondern um die Landesvorwahl von den Seychellen (00248).

Bei der Bundesnetzagentur gibt es eine ständig aktualisierte Maßnahmenliste mit Rufnummern, die bereits als sogenannte Ping-Anrufnummern identifiziert wurden. Diese Rufnummern sind entweder schon gesperrt oder die Anbieter dürfen weder eine Rechnung stellen noch die Kosten für einen Anruf einziehen.

Vorsichtsmaßnahmen

Da allerdings immer neue Telefonnummern für Ping-Aufrufe verwendet werden, sollte jeder entsprechend umsichtig sein. Grundsätzlich empfiehlt es sich, nur bekannte Telefonnummern zurückzurufen. Je nach Telefon lassen sich auch einzelne Rufnummern oder Telefonnummernbereiche, wie zum Beispiel alle mit der Vorwahl 00248 direkt am Gerät sperren.

Ein weiterer Schutz ist es, wenn man kostenpflichtige Rufnummern – die bekanntesten beginnen mit 0137 oder 0900 – beim Netzanbieter sperren lässt. Auch telefonische Servicedienste von Drittanbietern, die über die Telefonrechnung zu bezahlen sind, können je nach Netzanbieter vom Telefonkunden vorab gesperrt werden. Wer versehentlich in die Kostenfalle tappt, sollte so schnell wie möglich auflegen, um die Kosten möglichst gering zu halten und den Fall der Bundesnetzagentur melden, die hierzu online ein entsprechendes Beschwerdeformular eingerichtet hat.

Die Bundesnetzagentur kann nämlich solche Rufnummern sperren lassen und/oder die Ausstellung von Rechnungen oder das Inkasso untersagen. Zudem ist es wichtig, beim eigenen Telefonnetzanbieter Widerspruch gegen den entsprechenden Posten auf der Telefonrechnung einzulegen. Weitere Betrugsmaschen per Telefon sind im Webportal der Bundesnetzagentur beschrieben. Übrigens: Wer eine private Rechtsschutz-Police hat, kann sich an den Versicherer wenden, um im Falle des Falles das weitere Vorgehen abzustimmen.

Quelle: (verpd)

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