Wie bekannt die außergerichtliche Schlichtung ist und welche Erfolgsaussichten die Deutschen ihr einräumen, zeigt eine aktuelle Untersuchung.

Der Bekanntheitsgrad der Mediation als außergerichtliches Streitbeilegungs-Verfahren ist nach einer Studie auf ein neues Hoch von 73 Prozent gestiegen. Ein weiteres Ergebnis: Die Bundesbürger sehen mehrheitlich gute Erfolgschancen bei Mediationsverfahren.

Entgegen der landläufig häufig vertretenen Meinung sind die Deutschen keine „Prozesshanseln“. Lediglich gut jeder vierte Bundesbürger war in den vergangenen zehn Jahren mindestens einmal an einem Prozess beteiligt – und dies zusammenaddiert als Kläger, Beklagter oder Zeuge. Dies belegt die neueste Studie, für die das Institut für Demoskopie Allensbach GmbH im Auftrag eines Rechtsschutz-Versicherers vergangenen Dezember 1.443 Personen ab 16 Jahren in persönlich-mündlichen Interviews befragt hat.

Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil der Prozessbeteiligten um zwei Prozentpunkte auf 26 Prozent angestiegen. Überdurchschnittlich häufig an einem Prozess beteiligt waren der aktuellen Auflage des Reports zufolge Männer, nämlich mit 32 Prozent. Bei den Frauen lag der Wert bei 21 Prozent. Bei einem Blick auf die Altersgruppen fällt auf, dass insbesondere Personen im mittleren Alter zwischen 30 und 59 Jahren überproportional häufig vor Gericht erschienen sind beziehungsweise erscheinen mussten. Hier liegt der Anteil bei insgesamt zwei Dritteln aller Prozessbeteiligten.

Die Mediation …

Dass die Deutschen nicht besonders prozessfreudig sind, zeigt sich laut der aktuellen Studie auch darin, dass die Bevölkerung die verschiedenen Formen und Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung für attraktiv halten. Eine Form der außergerichtlichen Schlichtung ist die Mediation. Sie ist insbesondere bei Streitfällen sinnvoll, bei denen die Streitpartner auch nach dem Konflikt immer wieder aufeinandertreffen werden, wie bei Familien- oder Nachbarstreitigkeiten, aber auch bei Konflikten zwischen Mieter und Vermieter oder zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Bei diesem außergerichtlichen Streitschlichtungs-Verfahren versucht ein speziell ausgebildeter unparteiischer Vermittler, ein sogenannter Mediator, zwischen den Streitparteien eine einvernehmliche und dauerhafte Einigung zu erzielen. Das Verfahren selbst, also zum Beispiel, welche Kenntnisse ein Mediator haben muss und dass er einer Verschwiegenheits-Pflicht unterliegt, ist rechtlich im Mediationsgesetz geregelt. Wird bei einer Mediation keine Einigung erzielt, können die Betroffenen immer noch den Rechtsweg wählen und vor Gericht gehen.

Die Hauptvorteile einer Mediation sind neben der einvernehmlichen Konfliktlösung, dass sich mit diesem Vermittlungsverfahren im Vergleich zu einem Gerichtsprozess in der Regel Kosten, Ärger und Zeit einsparen lassen. Details zum Thema Mediation, zum Beispiel wie ein Mediationsverfahren ablaufen kann, enthält das Webportal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

… wird immer bekannter

Laut der neuesten Auflage der Studie ist der Bekanntheitsgrad der Mediation aktuell um vier Prozentpunkte auf 73 Prozent gestiegen. Fast die Hälfte der Befragten bewertet die Erfolgschancen des Mediationsverfahrens als positiv, wie die Studie weiter zeigt. Dabei befindet sich der Anteil derjenigen, die glauben, dass mit Mediation viele rechtliche Auseinandersetzungen beigelegt werden können, mit 49 Prozent (2017: 48 Prozent) auf dem höchsten Niveau seit 2010.

Der Anteil der Skeptiker in Sachen Mediation liegt mit 37 Prozent auf dem niedrigsten Stand. Von den Personen, die bereits von der Möglichkeit der Mediation gehört haben, sind sogar 52 Prozent der Ansicht, dass sich mit diesem Streitbeilegungs-Verfahren viele Auseinandersetzungen außergerichtlich lösen lassen könnten. Nur 34 Prozent sind hier eher skeptisch.

Viele Rechtsschutz-Versicherer bieten in ihren Rechtsschutz-Versicherungspolicen im Übrigen in einer versicherten Angelegenheit nicht nur einen Kostenschutz für einen Gerichtsprozess, sondern auch für ein Meditationsverfahren und übernehmen die Gebühren dafür. In manchen Policen sind je nach Vereinbarung sogar die Übernahme von Mediationskosten bei Konflikten, die normalerweise nicht zum Versicherungsumfang einer Rechtsschutzpolice gehören, wie Familien- oder Erbschafts-Streitigkeiten mitversichert.

Quelle: (verpd)

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